…D einer eingehenden Überprüfung unterziehen müssen. Diese Überprüfung ist nicht erfolgt. Vollkommen unzutreffend ist die Behauptung der Behörde erster Instanz, die steuerliche Zuverlässigkeit des A B sei auch deshalb nicht gegeben, weil er als Steuerlagerinhaber auf einer Handelsstufe tätig ist, auf der Lieferungen unter Steueraussetzung…
…2008 beim Zollamt einlangende nicht datierte Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) Alkohol unter Abfindung herzustellen abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass Bedenken gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Bf. bestehen würden, da er Alkohol ohne Abgabe einer Abfindungsanmeldung hergestellt habe und deshalb sowohl ein Abgaben- als auch ein…
…illegalen Alkoholverkaufs in Untersuchungshaft. Deshalb bestehe der Verdacht, dass die für eine Lagerbewilligung erforderliche steuerliche Zuverlässigkeit nicht mehr vorliegen würde und sei auch die Annahme gerechtfertigt, dass der Eingang der Steuer für den gelagerten Alkohol gefährdet wäre. In der dagegen erhobenen, als Einspruch bezeichneten fristgerechten…
…aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Von den Erfordernissen, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen, kann das Zollamt auf Antrag bei Betrieben absehen, die nicht nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung zur Führung von Büchern verpflichtet sind, soweit dadurch steuerliche Belange nicht gefährdet…
…2) Die Bewilligung nach Abs. 1 Z 1 wird auf Antrag Personen oder Personenvereinigungen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Von den Erfordernissen, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen, kann auf Antrag bei Betrieben…
…2) Die Bewilligung nach Abs. 1 Z 1 wird auf Antrag Personen oder Personenvereinigungen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Von den Erfordernissen, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen, kann auf Antrag bei Betrieben…
…so sich nicht Entsprechendes aus anderen, nicht vorgelegten Akten dieses Finanzamtes ergibt, Erhebungen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Bw beim Finanzamt Feldkirch anzustellen haben. Je nach dem Ergebnis dieser Erhebungen, zu welchem dem Bw das Parteiengehör zu wahren ist, wird das Finanzamt im Sinne der…
…den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn | 1. | gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, | 2. | die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, | 3…
…den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn | 1. | gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, | 2. | die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, | 3…
…den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn | 1. | gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, | 2. | die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, | 3…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…
…Abs. 2 leg. cit. den Antrag (§ 62) mit Bescheid abzuweisen, wenn 1. gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer zu ihrer Vertretung bestellten oder ermächtigten Person, Bedenken bestehen, 2. die Abfindungsanmeldung beim Zollamt verspätet einlangt, 3. die…