…Für die Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Privatstiftung sprächen die eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht; ein starres, ergebnisunabhängiges, im Eigentum der Gesellschaft (Stiftung-FL) stehendes Gesellschaftskapital; die Nichtanwendbarkeit der Beteiligung einer oder mehrerer Personen am Gesellschaftskapital (eigentümerlose Stiftungen); Beschränkung der Haftung für Gesellschaftsschulden auf das Gesellschaftsvermögen…
…hingegen im Beteiligungsverhältnis keine Änderung ein (zB Beitritt eines reinen Arbeitsgesellschafters ohne Kapitaleinlage, Einlagen aller Mitunternehmer im Verhältnis ihrer Beteiligungen auf das starre fixe Kapitalkonto; Einlage des 100%igen Kommanditisten auf das starre/fixe Kapitalkonto; strukturändernder Zusammenschluss iS Rz 1299) beginnt kein neues Wirtschaftsjahr. Im…