…7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise…
…7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise…
…7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise…
…7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise…
…7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise…
…7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise…
…die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 7 Abs.1 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs.2 sofort vollziehbar. Gemäß Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen…
…2 leg.cit., sofort vollziehbar. Gemäß Artikel 244 Zollkodex wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn…
…Die Behörde hätte die Anträge richtig zu deuten gehabt und nicht die Vollstreckung der streitgegenständlichen Forderung auf die Pension vorzunehmen gehabt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Absatz 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar (Art. 7 ZK). Art…
…sodass eine Teilverdrängung des § 212a BAO besteht. Ansonsten bleibt gemäß Art. 245 ZK das einzelstaatliche Recht anwendbar. Gemäß Art.7 ZK sind zollrechtliche Entscheidungen grundsätzlich sofort vollziehbar, es sei denn, im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens erweist sich eine in Art. 244 ZK Unterabsatz 2 genannte Bedingung…
…abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs. 2 sofort vollziehbar. Gemäß Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit…
…von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK, sofort vollziehbar. Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an…
…gesetzlichen Bestimmungen in der entscheidungsmaßgeblichen Fassung lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK (in der Fassung ab Amtsblatt Nr. L 097 vom 18. April 1996): Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs…
…von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK, sofort vollziehbar. Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an…
…abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs. 2 sofort vollziehbar. Gemäß Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit…
…die Abgabenschuld laut Aussage des "Hr. X" ja schon begleichen würden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Absatz 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar (Art. 7 ZK). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die…
…wurde im Wesentlichen wie in der Berufung vom 25. September 2008 vorgebracht: Über die Beschwerde wurde erwogen: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Absatz 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar (Art. 7 ZK). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs…
…Art. 7 Abs. 1 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden abgesehen von den Fällen des Art. 244 Abs. 2 ZK sofort vollziehbar. Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt (Art. 244 Abs. 1 ZK). Die Zollbehörden…
…Die Bf. habe stets eine Beteiligung an der ihr vorgeworfenen strafbaren Handlung bestritten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Absatz 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar (Art. 7 ZK). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des…
…ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs. 2 sofort vollziehbar. Gemäß Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt (Artikel 244 Abs. 1 ZK). Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz…