Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Mai 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. April 2007, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO für die Jahre 2004 und 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…um laufende Bezüge, soweit die vorgeschriebenen Beiträge mit laufenden Bezügen in kausalem Zusammenhang stehen. Die der Bw mit dem streitgegenständlichen Haftungsbescheid vorgeschriebene Lohnsteuer resultiert ausschließlich aus der Verminderung des Jahressechstels durch Nichtberücksichtigung der übernommenen Sozialversicherungsbeiträge als (sechstelerhöhende) laufende Bezüge. Über die Berufung wurde erwogen: § 67…
…gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 zu erfolgen (Versteuerung gemäß § 67 Abs. 10 leg.cit. im Kalendermonat der Zahlung - nicht sechstelerhöhend). Im vorliegenden Fall wird eingewendet, dass lt. Gesetzgeber auf gerichtliche bzw. außergerichtliche Vergleiche basierende Vergleichssummen mit einem Fünftel steuerfrei zu belassen wären. Dazu ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 15. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XXX vom 7. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Gerlinde Rieser, vom 25. August 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Einkommensteuerveranlagung 2008 übernahm das Finanzamt die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…