…entstehende Gutschrift rückwirkend bei der Berechnung der Aussetzungszinsen für eine andere Abgabenschuld zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis vom 14. April 1994, Zl. 94/15/0043). Eine rein saldomäßige Betrachtungsweise der Zahlungsverpflichtungen, wie diese in der Eingabe vom 3. März 2006 (siehe Sachverhalt, Tabellen) dargestellt wird…
…dass die Genossenschafter dadurch einen Vorteil erhalten würden, der in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einem höheren Kaufpreis für die Milch vergleichbar sei. Durch die gewählte Konstruktion werde dieser Vorteil aber nicht versteuert. Der Grund für diese Vorteilsgewährung beruhe ausschließlich auf der Gesellschafterstellung der Anteilsinhaber. Die von…
…aufrecht ist, müssen sowohl hinsichtlich Zinshöhe als auch hinsichtlich Verpflichtungsintensität jene Verhältnisse maßgebend sein, die der (von den Parteien gewollten) ordnungsgemäßen Vertragserfüllung entsprechen. Wenn man für den gegenständlichen Berufungsfall eine - wie von der Amtspartei gefordert - mehr wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzieht, gelangt man auch zum Ergebnis, dass…
…aufrecht ist, müssen sowohl hinsichtlich Zinshöhe als auch hinsichtlich Verpflichtungsintensität jene Verhältnisse maßgebend sein, die der (von den Parteien gewollten) ordnungsgemäßen Vertragserfüllung entsprechen. Wenn man für den gegenständlichen Berufungsfall eine - wie von der Amtspartei gefordert - mehr wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzieht, gelangt man zum Ergebnis, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
…wie bereits erläutert, nicht eine Miteigentümer- oder Anteilseignerstellung, sondern ein auf einen Geldbetrag gerichtetes Forderungsrecht (als Vergütung für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise liegt sohin ein darlehensähnliches Geschäft vor, dessen Erträgnisse Zinsen sind. Dass auch im Price Waterhouse Coopers -Entwurf…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_2 über die Berufungen der Bw. GmbH und Stille, Wien, vertreten durch StB- GmbH, Wien, gegen die vorläufigen Bescheide des Finanzamtes XY betreffend (Nicht)Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO für die Jahre 2000 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Günther Schmidt, Wirtschaftstreuhänder, 2431 Enzersdorf/Fischa, Tulpengasse 29, vom 7. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 12. Juni 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme…
…aufrecht ist, müssen sowohl hinsichtlich Zinshöhe als auch hinsichtlich Verpflichtungsintensität jene Verhältnisse maßgebend sein, die der (von den Parteien gewollten) ordnungsgemäßen Vertragserfüllung entsprechen. Wenn man für den gegenständlichen Berufungsfall eine - wie von der Amtspartei gefordert - mehr wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzieht, gelangt man zum Ergebnis, dass die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der SD, Adr., vertreten durch Dr. Christian Neubauer, Notar, 2130 Mistelbach, Hauptpl. 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. April 2003 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Der Berufung wird…
Im Zuge der Prüfung sei die Bw mehrfach aufgefordert worden, den Sachverhalt näher darzulegen, insbesondere auch im Hinblick auf den vereinbarten Kaufpreis für die R. AG Aktien in Höhe von S 1.000,-- pro Stück, obwohl die Aktien zu diesem Zeitpunkt einen maximalen Kurswert von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 30. März 2004 über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bez. und Purkersdorf in Wien, vertreten durch Oberrrat Dr. Walter Klang, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 und 1996…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
…6; Renner, a.a.O., ÖStZ 1996, 460). Auf Grund dieser Betrachtungsweise kann von gewerblicher Verkaufstätigkeit noch nicht gesprochen werden bzw. liegt diese nicht schon bei folgenden Merkmalen allein vor: - Die Verkäufe nehmen zwar einen erheblichen Umfang an, andere besondere Umstände treten jedoch nicht hinzu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Johanna Lanser und die weiteren Mitglieder Mag. Friedrich Holzer, Dr. Reinhold Lexer und Mag. Klaus Schönach im Beisein der Schriftführerin Angelika Ganser über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch die Steuerberaterin, vom 23. Februar 2005 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr.Bw, vertreten durch Münzenrieder Karner & Weinhandel KEG, 7100 Neusiedl/See, Bergäckersiedlung 6, gegen die Bescheide des Finanzamtes X., betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 bis 2003 sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus…
Bescheidaufhebung gem. § 289 Abs 1 BAODer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Karl Hammerl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Leibnitz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 25. April 2002 und die dazu am 11. November…
§ 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Betätigung so lange anzunehmen…