…unbekannt gewesen, steht in völligem Gegensatz zu grundsätzlichem Basiswissen eines Finanzbeamten in der Lage des Zweitbeschuldigten und ist daher völlig unglaubwürdig. Offenkundig lediglich aus Gründen der Zeit- und Arbeitsersparnis hat RL jedoch wissentlich die diesbezügliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen trotz seiner diesbezüglichen vertraglichen Verpflichtung gegenüber der…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…
i) Telefonüberwachungsprotokoll vom 23. November 2011 über ein Telefongespräch zwischen AlP und VlB: Inhalt des Telefongespräches war u.a. die Verabredung eines Treffens, bei dem VlB eine Mappe für den Bf mit Rechnungen, den neuen von der S und die "Kohle" für den Bf, die…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen HS, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. August 2009…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.F., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Bozner Platz 1/III, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I Dr. Gerald Daniaux in der Finanzstrafsache gegen a, vertreten durch Steuerkanzlei Blum, 6923 Lauterach, Alter Bahnhof, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen GO, XY1, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Oktober 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen B, vertreten durch Gebhard Klingler, Wirtschaftstreuhand Inntal Steuerberatungs-Gesellschaft m.b.H., 6235 Reith im Alpbachtal, Gut Matzen 6, wegen des Finanzvergehens der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Manuela Hebenstreit, Intreuhand Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Amraser Straße 85/1, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…
Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. März 2007 hat das Finanzamt K. als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht besteht, er habe im Jahr 2005 durch Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen iHv. € 13.810,24…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen P.A., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. April 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
Auch hat sich die Beratung durch seinen Steuerberater ab Anfang 2003 vor dem Einschreiten der Betriebsprüfung nicht auf den Aspekt einer Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, sondern lediglich auf die Umsatzpflicht bei Lieferungen aus T bezogen. Das aus dem dokumentierten Verhalten des B herausleuchtende strategische Konzept zur…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dkfm.Dr. Helmut Vill, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Erlerstraße 19/II, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.1, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. f des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen S, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. September 2007…
§ 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschriften) geahndet. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 FinStrG auf Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten zu erkennen. Gemäß § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Hubner & Allitsch Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Leonhardstraße 104, 8010 Graz, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Zu B/4 wiederum liegt neben den aktuellen Zulassungsdaten ein von der Firma H vorgelegter, auf MD als Verkäufer lautender Kaufvertrag (ohne Datum) über 14.000,00 € vor, wobei wie oben ausgeführt, auch hier nicht nur die Unterschrift des Verkäufers fragwürdig erscheint, sondern auch…