…Zwar ist der Bw. zweifelsohne dadurch ein persönlicher Mehraufwand erwachsen, weil sie nunmehr auch die Leistungen ihres verstorbenen Ehegatten erbringt. Mangels Inanspruchnahme kostenpflichtiger Hilfe von dritter Seite (siehe Vorhaltsbeantwortung vom 3. Februar 2009) hatte sie jedoch tatsächlich keinen finanziellen Mehraufwand zu tragen, der allenfalls mit…
…und nach persönlichen Essgewohnheiten durch freie Auswahl von Art der Speisen und Getränke (Menü, Vollwertkost, Fastfood, etc.) sowie durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder aber auch durch die Mitnahme von bereits zu Hause vorbereiteten Speisen bzw. Lebensmitteln (Jause, Obst, etc.) sogenannten Mehraufwendungen für die…
…sich, dass sie nunmehr unvertreten ist, was grundlegende Voraussetzung für Rechtsbelehrungen ist. Anlässlich einer persönlichen Vorsprache am 27.05.2010 wird der Bw folgender Vorhalt mitgegeben: "1.) Es gilt für Sie erhöhte Mitwirkungspflicht, weil ein Auslandssachverhalt und ein ungewöhnlicher Sachverhalt vorliegen. Als ungewöhnlich ist anzusehen…
…Medikamente für Ehegattin des Bw: 914,34 € Ausgabenkategorie Medikamente für Bw: 397,97 € Kilometergeld AKH-Fahrten (Coagu) betr Bw: 158 € Addition der gerundeten Beträge: 7.590 + 914 + 398 + 158 = 9.060. Nachdem ihm anlässlich persönlicher Vorsprachen und telefonisch mitgeteilt worden sei…
…Gästen die ohnehin vorhandene Infrastruktur (Sauna, Solarium, etc.) zur Verfügung, aber das bedeute keinen wesentlichen Mehraufwand für den Bw. Der derzeitige Betrieb sei von seiner Familie leicht zu bewältigen und der Bw. könne keine gewerbliche Tätigkeit erkennen. ad 1. c) Bezüglich der unterschiedlichen Angaben im…
…Umstand verursache einen zusätzlichen Mehraufwand für Ernährung und Medikamente. Aus all diesen Gründen ersuche die Bw um Abschreibung und Nachsicht der Wiederaufnahme der Einbringung vom 13. November 2012 in Höhe von € 64.590,79 gemäß § 226 BAO (gemeint wohl: § 236 BAO) wegen persönlicher Unbilligkeit. …
…machte in seiner elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung 2009 neben weiteren, nicht in Streit stehenden Ausgaben, durch eine doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten verursachte Mehraufwendungen in Höhe von 9.372,00 € geltend. Mit Ergänzungsersuchen vom 15. März 2011 forderte die Abgabenbehörde den Bw auf, bekannt zu geben…
…im Betrieb gegeben sei. Auch seien die Hygienevorschriften (nach Auskunft des Unternehmens das Ausziehen der blutigen Arbeitskleidung und das Händewaschen) innerhalb weniger Minuten zu erfüllen. Es handle sich hierbei um die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse der Arbeitnehmer und somit um einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch gemäß § 3a Abs…
…Begründet ein Arbeitnehmer aufgrund einer unüblich weit entfernt gelegenen Berufsausübung einen zweiten Haushalt im Nahbereich seiner Arbeitsstätte, so kann dem dadurch entstehenden Mehraufwand für die (doppelte) Haushaltsführung (vorübergehend oder dauerhaft) Werbungskostencharakter zukommen, wenn und solange ihm die Verlegung des bisherigen (Familien-) Wohnsitzes (vorübergehend oder dauerhaft…
…erhalten (erhielten) die Werkvertragsnehmer durch telefonische Rücksprache mit ....dem Bw.... die laufenden aktuellen Anweisungen während des Transportes. Nach Meinung der Finanzbehörde wird eine Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit nicht dadurch zu einer selbständigen Tätigkeit in Erfüllung des Werkvertrages, auch wenn sich die Person einen Gewerbeschein erwirbt…
…Begründet ein Arbeitnehmer aufgrund einer unüblich weit entfernt gelegenen Berufsausübung einen zweiten Haushalt im Nahbereich seiner Arbeitsstätte, so kann dem dadurch entstehenden Mehraufwand für die (doppelte) Haushaltsführung (vorübergehend oder dauerhaft) Werbungskostencharakter zukommen, wenn und solange ihm die Verlegung des bisherigen (Familien-) Wohnsitzes (vorübergehend oder dauerhaft…
…dass dem Bw. die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten bekannt waren und demzufolge kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand (über die Anfangsphase hinaus) für Verpflegung entstanden ist. Der Unabhängige Finanzsenat merkt abschließend hiezu erläuternd an, dass es auch eine persönliche Wertentscheidung oder Geschmacksfrage ist, ob günstige Verpflegungsmöglichkeiten (wie Mitnahme…
…Telefon) bzw. 252,57 € (Telefon) anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass Kosten eines zweiten Haushalts am Berufsort nur bei Vorliegen von Mehraufwand abgezogen werden könnten. Sei die Beibehaltung einer Wohnmöglichkeit an einem auswärtigen Ort mit keinerlei Kosten verbunden, könne nicht von Mehrkosten gesprochen werden. Voraussetzung…
…muss sich aus Umständen von erheblichem objektiven Gewicht ergeben. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083 mwN). Wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig Mehraufwendungen dadurch erwachsen, dass er neben seinem Familienwohnsitz (Hauptwohnsitz) am Beschäftigungsort…
…gegebenenfalls in deutscher Übersetzung vorzulegen. Darüber hinaus wurde der Bw. um einen belegmäßigen Nachweis der Kosten für den Haushalt am Beschäftigungsort ersucht. Auch sollte der Bw. einen Nachweis für das Vorliegen eines Mehraufwandes erbringen (Mietvertrag, Besitzurkunden, etc. des beibehaltenen eigenen Haushaltes). Das Finanzamt begründete den…
…Arbeitgebers übernachten. Ihre Tochter hätte bei einem Wechsel der Schule nach B aber nicht in der Gästepension wohnen können. Eine eigene Wohnung zu nehmen sei angesichts des finanziellen Mehraufwandes und des geringen Verdienstes nicht zumutbar. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 16 Abs. 1 EStG…
…sie aus Umständen von erheblichem, objektivem Gewicht resultieren. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des bisherigen (Familien-)Wohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 22.11.2006, 2005/15/0011 u.a.). Nach Ansicht des VwGH ist es Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in…
…jederzeit gerne im Zuge eines Ortsaugenscheins am gegenständlichen Wohnsitz, dem sich diese nämlich spielend aufgrund fixer Bildelemente zuordnen lassen. Für alleinstehende Steuerpflichtige sieht Rz 343a der LStR den Familienwohnsitz an dem Ort, an dem der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen hat (z.B. Eltern, Freunde…
…80 Kilometer. Da sie in Wien wohne, entstünden für ihn entsprechende Mehraufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung. Im zweitinstanzlichen Verfahren legte der Bw verschiedene Unterlagen zum Nachweis dafür vor, dass die Gattin im Verfahrenszeitraum tatsächlich nach Dienstende regelmäßig zum Wohnsitz in Y zurückgekehrt sei. Weiters bekräftigte…
…ausgeführt, dass keine Übernachtungen getätigt worden seien. Der Berufungswerber hätte auch keine Nächtigungsgebühren als Reisekosten geltend gemacht. < Der persönlicher Kommentar des Berufungswerbers: Der Beamte am Finanzamt hätte ihn auf die Lohnsteuerrichtlinien verwiesen; nunmehr werde ausgesagt, dass diese für die Rechtsprechung nicht bindend seien. Der…