…in Wahrheit keine Berichtigung jenes Bescheides, sondern vielmehr in verfassungswidriger Weise die teilweise Vernichtung seiner Richtigkeit." Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, eine Unrichtigkeit sei dann nicht offensichtlich, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhe. Dies sei dann der Fall…
…grundsätzlich zu Lasten des Steuerpflichtigen geht; sollten daher Einwände gegen das Schätzungsergebnis erhoben werden, obliegt es diesem, nicht nur die Unrichtigkeit des von der Abgabenbehörde geschätzten Ergebnisses zu behaupten, sondern auch all jene Umstände offenzulegen, die dazu dienlich sind, ein allfälliges Nichtzutreffen der Schätzung offenzulegen…
…wenn die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die (von vornherein) ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtl. Unrichtigkeiten, wie unvollständige Erfassung des Wareneinkaufes sind sachliche Fehler und berechtigen zur Schätzung. Die aufgedeckten Mängel sind jedenfalls im Ausmaß dieser Wirkungen (fehlerhafter Buchführung) zu berichtigen. Ziel der…
…c) aus völkerrechtlichen Verträgen. Bei einer Abänderung gemäß § 293b BAO handle es sich um keine Aufhebung eines Bescheides, sondern um eine Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit. Diesbezüglich werde nochmals auf die obzitierte UFS-Entscheidung verwiesen. Es liege quasi ein Formalfehler zugrunde, welchen der Gesetzgeber korrigieren wolle…
…vor. Dabei handelte es sich um einen Antrag gemäß § 293 b BAO auf Berichtigung der Feststellungserklärungen 1997 bis 2000 wegen offensichtlicher Unrichtigkeiten in den Abgabenerklärungen, in dem die Bw. ausführte, dass in den Feststellungserklärungen 1997 bis 2000 sich ein aus den Beilagen zu den Steuererklärungen…
…könne. Die Begründung sei nicht nachvollziehbar, denn mit dem Hinweis "Eingabefehler" könne man nach Jahren alles berichtigen. Da eine Berichtigung nur wegen offenkundiger Schreib- und Rechenfehler oder wegen ausschließlich auf dem Einsatz der EDV beruhenden Unrichtigkeiten nach § 293 BAO zulässig sei, werde der Antrag gestellt…
…steuerliche Beurteilung durch die Abgabenbehörde seit dem Jahr 1995 aufgebaut, weshalb die nunmehrige Vorgangsweise der Behörde eindeutig gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße. Unrichtigkeiten, die erst im Wege eines über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden Ermittlungsverfahrens erkennbar seien, seien einer Berichtigung nach …
…oa. Erlass und (auch) seine Änderung durch den Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 (vgl. BBi 2011 Heft 2, 3). Die Beurteilung einer offensichtlichen Unrichtigkeit iSd § 293b BAO kann somit nicht auf Grundlage von Erlässen erfolgen. Betreffend der Literaturstelle Doralt, aaO, ist der Bw. beizupflichten…
…führt auch an, dem Inhalt des die Beschwerdeführerin betreffenden Verwaltungsaktes sei "nicht zu entnehmen", dass die Beschwerdeführerin "keinen Gewerbebetrieb" (sondern einzelne Wirtschaftsgüter) erworben hätte. Auch damit zeigt der angefochtene Bescheid keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO auf, sondern lediglich einen Umstand, der allenfalls…
…habe. Insbesondere möge mitgeteilt werden, welche Dispositionen bei Kenntnis der Unrichtigkeit dieser Auskunft nicht oder anders getroffen worden wären. Weiters wurde auf die ursprüngliche Auskunft des Finanzamtes vom 21.11.2001 sowie auf die Berufungsentscheidung der FLD für Tirol vom 23.3.2001 (GZ. RV…
…anderes Mal der Dienst um 23.15 Uhr enden würde und danach bis 1.00 Uhr oder 2.00 Uhr Arbeiten fertig gemacht werden müssten. Da es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit in der Abgabenerklärung handle, werde der Antrag gestellt die Bescheide insoweit zu berichtigen…
…Begründend wurde sinngemäß ausgeführt, dass der Abgabenbehörde die offensichtliche Unrichtigkeit der erklärten Vorsteuer bei einer Überprüfung auch ohne weitere Ermittlungen aufgefallen wäre, da diese Ermittlungsergebnisse im Zeitpunkt der Bescheiderlassung aufgrund der bereits durchgeführten Prüfungshandlungen bereits bekannt gewesen sei. In der gegen diesen Berichtigungsbescheid eingebrachten Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Mercuria Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Georg Hänsel, vom 13. Februar 2009 betreffend…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK, Pensionistin, geb. 19XX, whft. in S, vertreten durch die Steuerberatung Mondsee-Treuhand Widlroither GmbH, in 5310 Mondsee, Alfred Jäger-Weg…
…angefochtenen Berichtigungsbescheide abgestellte Begründung fehle. In Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages führte der Bw. aus, dass die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten beruhe, da die geltend gemachten Aufwendungen in ursächlichem Zusammenhang mit seiner ehemaligen betrieblichen Tätigkeit stünden. Die Telefonkosten seien darin begründet…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers,vom 28. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden vom 9. Mai 2006 betreffend den Bescheid über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2004 gemäß § 299 BAO und den Einkommensteuerbescheid 2004 beide datiert vom 9. Mai…
…den Antrag, den genannten Feststellungsbescheid gemäß § 293b BAO zu berichtigen, da dieser auf Grund der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen rechtswidrig erlassen worden sei. Der Antrag langte beim Finanzamt am 6. Dezember 2004 ein. Die Endbeschau des Architekten und die Anzeige der Vollendung des…
…seien die Werbungskosten zwar richtig mit 50% der Bruttoerlöse berechnet worden, allerdings hätten die so errechneten Werte sodann die Nettoerlöse vermindert. Diese offensichtlichen Unrichtigkeiten seien in Hinblick auf die wesentliche Auswirkung der Fehlberechnung aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Abgabepflichtigen nach § 293b BAO bzw. …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch ADir. Christine Nemeth, vom 27. Mai 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April 2007 bis April…