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UFSF RV/0084-F/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres bei nur zehntägiger Absolvierung des Präsenzdienstes und anschließender Untauglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004

…könne daher nicht zur Anwendung kommen. Mangels Ableistung des Präsenzdienstes würden bei G. die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 gelten und es bestünde bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe nur bis zu dessen vollendetem 26. Lebensjahr. Mit Eingabe vom…

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 1/2

…muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Aufwendungen, die mit den Einnahmen nur in einem mittelbaren Zusammenhang stehen, sind nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Werbungskosten. Da es sich bei dem von Ihnen besuchten Lehrgang (Kinesiologie) um keine berufsspezifische Fortbildung handelt, konnten die beantragten Aufwendungen nicht…

UFSW RV/1100-W/08Abgrenzung von Erholungsreise und Kuraufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2009

…mit Tages- und Freizeitgestaltung wie beispielsweise in Israel würde die Kosten nur vervielfachen, ohne zwangsläufig mit einem besseren Heilerfolg verbunden zu sein. Das Absolvieren des Kuraufenthaltes in der Hauptreisezeit liege einerseits am Auftreten der Krankheit in Schüben, und andererseits an der freiberuflichen Tätigkeit des Bw.…

UFSW RV/1488-W/03Keine Familienbeihilfe während des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2004

…während des Präsenzdienstes fortführt oder unterbrochen wird; darüber wird nichts ausgesagt. Dass lit. e in jenem Fall zur Anwendung kommen können muss, darf ich nicht voraussetzen. Tue ich es doch, muss ich auch anhand der lit. i folgern, dass Kinder im Sinne des FLAG nur…

UFSW RV/3632-W/07Keine Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung (Reifeprüfung) bei Ableistung von Präsenzdienst in diesem Zeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…Abschluss der Berufsausbildung zu. Obwohl mein Sohn seinen Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer leisten muss, bekommt er dafür nur eine minimale Geldleistung von monatlich € 269,02,--. Für die Republik Österreich werden dafür Leistungen und Dienste unter Einsatz des eigenen Lebens (zB bei Grenzschutz etc) vollbracht…