…ADR2, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Juni 2005 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr., St.Nr. (Abweisung des Antrages auf Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 18. Mai 2004 gemäß § 299 BAO) nach der am 15. September 2008 in 1030 Wien, Vordere…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, KR Franz Schrimpl und Katharina Walch über die Berufung der Bw, Ort, Adresse, vom 16. Jänner 2007 gegen die Erledigungen des Finanzamtes FA vom 19…
Für die 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille sei das Finanzamt A zuständig gewesen. Die Prüfung sei durch das Finanzamt C im Auftrag des aktenführenden Finanzamtes im Wege der "Nachbarschaftshilfe" erfolgt. [Anm: Wie oben bereits erwähnt, hat dieser Begriff der "Nachbarschaftshilfe" nichts mehr mit benachbarten Zuständigkeitsbereichen des…
…2 und 2.2 ausgeführt werden wird - die Abänderung von Abweisung auf Zurückweisung zulässig ist, und dies umso mehr für eine Abänderung innerhalb der Zurückweisung gelten muss. ad 1.2 und 2.2) Die Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß …
…November 2004 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr.111.111/2003 (1. Zurückweisung der Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. Mai 2004 und 2. Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages) nach der am 15. September 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als…
…einer Frist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Eine derartige Entscheidung kann gemäß § 244 BAO erst mit Berufung gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden. Unter Ablehnung ist sowohl die Abweisung als auch die Zurückweisung eines Antrages zu verstehen (vgl. Ritz, BAO³ § 245 Rz 18).…
Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…
Der zuletzt zitierte Satz steht in einem gewissen Zusammenhang mit dem Vorbringen des Finanzamtes als Amtspartei. Überdies könnte der Inhalt dieses Satzes als normative Aussage aufgefasst werden. Infolge der Veröffentlichung im AÖF wird beim ´öffentlichen OHB´ - ebenso wie bei der seinerzeitigen DBP - wohl das Kundmachungsminimum…
& atypisch Stille"z.H. Finanzamt cc"betreffend Feststellung der im Jahr 2007 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Null und der Anteile an den Einkünften für 156 Beteiligte - inklusive Bw - mit jeweils Null. Über die zentrale EDV (Bundesrechenzentrum) erstellter "BESCHEID ÜBER DIE FESTSTELLUNG VON EINKÜNFTEN GEM…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw1Bw2 Bw3Bw4 KG vom 5. Feber 2008 gegen den Bescheid gem. § 92 Abs 1 lit b BAO und § 190 Abs 1 BAO iVm § 188 BAO für die Jahre 2002-2005 des Finanzamtes FAFA2 vom 29. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 8020 Graz, als Rechtsnachfolgerin der GM, vom 3. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 29. Dezember 2009 gemäß § 295a BAO betreffend die rückwirkende Beendigung einer Gruppe als Gruppenmitglied und die gesonderte Veranlagung ab…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw1Bw2 Bw3Bw4 KG vom 5. Feber 2008 gegen den Bescheid gem. § 92 Abs 1 lit b BAO und § 190 Abs 1 BAO iVm § 188 BAO für die Jahre 2002-2005 des Finanzamtes FAFA2 vom 29. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw1Bw2 Bw3Bw4 KG vom 5. Feber 2008 gegen den Bescheid gem. § 92 Abs 1 lit b BAO und § 190 Abs 1 BAO iVm § 188 BAO für die Jahre 2002-2005 des Finanzamtes FAFA2 vom 29. Jänner…
Niederschriftlich widerrief Ing. HerrP im Beisein von Organwaltern des damals noch aktenführenden Finanzamtes C am 21. Oktober 2009 die gegenüber Stb. Mag. Stb2 erteilten Vollmachten u.a. für "Kurzbezeichnung3.Geschäftsherrin". G) Zu den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften/gemeinschaften (Einkünfteerklärungen) iZm der 3. Geschäftsherrin und…
Nach Ansicht der Berufungsbehörde kann diese Argumentation des Finanzamtes auch folgendermaßen aufgefasst werden: Der Unterschreibende, also derjenige, "der die Erledigung genehmigt hat", muss zu einer solchen Genehmigung zumindest als berechtigt gelten, was bei Ritz, BAO3, § 93 Tz 25 folgendermaßen ausgedrückt wird: "Nach der Judikatur ist…
& atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend der 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille unterbleibe für die namentlich angeführten 156 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist; mit 11. November…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw1Bw2 Bw3Bw4 KG vom 12. Dezember 2006 gegen den Bescheid gem. § 92 Abs 1 lit b BAO und § 190 Abs 1 BAO iVm § 188 BAO für die Jahre 1997 bis 2001 des Finanzamtes FAFA2 vom 27…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw1Bw2 Bw3Bw4 KG vom 5. Feber 2008 gegen den Bescheid gem. § 92 Abs 1 lit b BAO und § 190 Abs 1 BAO iVm § 188 BAO für die Jahre 2002-2005 des Finanzamtes FAFA2 vom 29. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw1Bw2 Bw3Bw4 KG vom 5. Feber 2008 gegen den Bescheid gem. § 92 Abs 1 lit b BAO und § 190 Abs 1 BAO iVm § 188 BAO für die Jahre 2002-2005 des Finanzamtes FAFA2 vom 29. Jänner…