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UFSW RV/3084-W/12Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013

…Körperschaften gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988…

UFSL RV/0552-L/10Bescheidzustellung nach Beendigung einer GesbR
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2012

…2007/13/0142, Folgendes ausgesprochen. "Da die zwischen den beiden Beschwerdeführern gebildete GesbR im Zeitpunkt der Erlassung der bekämpfen Erledigungen des Finanzamtes nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde bereits beendet gewesen ist, hätte das Finanzamt die Erledigungen nicht an die GesbR, sondern an die…

UFSK RV/0381-K/05Stellen Zahlungen einer Gemeinde an den örtlichen Tourismusverband aufgrund einer Vereinbarung (nicht steuerpflichtige) Einlagen dar? Ist die nachträgliche Bildung einer Kapitalrücklage im Zuge einer Bilanzänderung nach Abführen einer Außenprüfung für die aufgrund der Zahlungen der Gemeinde entstandenen Gewinne zulässig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2009

…körperschaftsteuerpflichtig. Als Körperschaften gelten u.a. juristische Personen des privaten Rechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes, sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen. Der Bw. als Verein (siehe Bescheid der Sicherheitsdirektion) ist demnach nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehen. Als Betriebseinnahmen gelten…

UFSL RV/0251-L/04Geltendmachung von Abgabenschuldigkeiten einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (GesBR) gegenüber deren Gesellschaftern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2005

…1 und 3; ÖStZ 1997, 44). Bei Zutreffen der entsprechenden materiell-rechtlichen Voraussetzungen sind zivilrechtlich nicht rechtsfähige Personengemeinschaften im Sinne des § 1175 ABGB abgabenrechtlich daher aufgrund spezialgesetzlicher Regelung Unternehmer und Steuerrechtssubjekt, ebenso können aufgrund der abgabenrechtlichen Parteifähigkeit an solche Gebilde auch Umsatzsteuerbescheide, Feststellungsbescheide nach §§ 186…

UFSW RV/2087-W/10Unterfertigung durch einen nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011Teil 2/3

…2 lit. a BAO iVm § 191 Abs. 1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden:§ 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§ 191…

UFSW RV/1931-W/10An Mitunternehmerschaft adressierte Nichtfeststellungs"bescheide", die von einem nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter unterfertigt wurden und einer nicht gemäß § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemachten Person zugestellt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2011Teil 3/3

…2 lit. a BAO iVm § 191 Abs. 1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (Personenmehrheiten) zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden: § 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§…

UFSW RV/2125-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011Teil 3/4

…2 lit. a BAO iVm § 191 Abs. 1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (Personenmehrheiten) zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden: § 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§…

UFSW RV/2067-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011Teil 4/5

…2 lit. a BAO iVm § 191 Abs. 1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (Personenmehrheiten) zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden: § 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§…

UFSW RV/2997-W/10Beantragte Aufhebung gemäß § 299 BAO eines Nichtbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2012Teil 2/3

…2 lit. a BAO iVm § 191 Abs. 1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (Personenmehrheiten) zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden: § 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§…

UFSW RV/2149-W/10Keine Bescheiderlassung durch auszugsweise Zusendung von nichtigen Nichtfeststellungsbescheiden an einzelne Beteiligte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012Teil 3/4

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…

UFSW RV/2099-W/10Keine Aufhebung gemäß § 299 BAO, wenn rechtlich keine aufzuhebenden Bescheide existieren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2011Teil 3/3

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…

UFSW RV/2153-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2012Teil 3/3

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…

UFSW RV/2118-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2012Teil 3/3

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…

UFSW RV/2081-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2012Teil 3/4

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…

UFSW RV/2076-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011Teil 2/3

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…

UFSW RV/2128-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünftenichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2011Teil 2/3

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…

UFSW RV/2120-W/10Aus drei Gründen nichtige Feststellungsbescheide gemäß § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2011Teil 2/3

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…

UFSW RV/2133-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2011Teil 3/4

…2 lit. a BAO iVm § 191 Abs. 1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (Personenmehrheiten) zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden: § 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§…

UFSW RV/2174-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungs-Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012Teil 3/4

…2 lit. a BAO iVm § 191 Abs. 1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (Personenmehrheiten) zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden: § 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§…

UFSW RV/2069-W/10Aus drei Gründen nichtige Feststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011Teil 2/3

…a BAO resultierende abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit von zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten, die nicht als Mitunternehmerschaften anerkannt werden, würde zu einem Widerspruch führen: Während zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde, die als Mitunternehmerschaft anerkannt werden, durch das Aufhören der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung (Beendung der Mitunternehmerschaft) abgabenverfahrensrechtlich beendigt werden…