…weil der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird. Durch die wesentliche Beeinträchtigung ist das vermietete Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar, sondern nur für nichtlandwirtschaftliche Zwecke geeignet. Dies trifft nach herrschender Auffassung auch für die Vermietung von Grund und…
…weil der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird. Durch die wesentliche Beeinträchtigung ist das vermietete Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich nutzbar, sondern nur für nichtforstwirtschaftliche bzw. landwirtschaftliche Zwecke geeignet. Dies trifft nach herrschender Auffassung auch für die…
…eingesetzten Wirtschaftsgüter ebenfalls eine Rolle spiele. Allerdings könne eine Verwendung von Wirtschaftsgütern außerhalb der Land- und Forstwirtschaft (ceteris paribus) erst dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, wenn die betreffenden Wirtschaftsgüter ausschließlich für nichtlandwirtschaftliche/nichtforstwirtschaftliche Zwecke angeschafft würden (Jilich, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, 3…
…wären. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juli 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung damit, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Grundparzellen geringen Ausmaßes noch nicht hinreiche, um einen landwirtschaftlichen Hauptzweck zu erweisen. Dazu bedürfe es noch anderer Wirtschaftsgüter, wie zB Gebäude oder…
…wären. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juli 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung damit, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Grundparzellen geringen Ausmaßes noch nicht hinreiche, um einen landwirtschaftlichen Hauptzweck zu erweisen. Dazu bedürfe es noch anderer Wirtschaftsgüter, wie zB Gebäude oder…
…Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, als unbebaute Grundstücke gelten. Zur Frage der forstwirtschaftlichen Nutzung des Grundstückes ist zu sagen, dass die zur Waldpflege erforderlichen Maschinen, Plätze und Gebäude zwar grundsätzlich dem forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen wären. Aus der Erklärung der Bw. bzw. ihres Gatten…
…Bewertungsstichtag tatsächlich eine land- (und forst-) wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Andernfalls hätte eine Zurechnung zum Grundvermögen bereits nach der Bestimmung des § 30 Abs. 1 BewG (landwirtschaftliches Vermögen) zu erfolgen (VwGH 18.11.2003, 2000/14/0189). Dass die Bw. das Grundstück für den Gemüseanbau verwendet bzw…
…166, zu entrichten ist. Dieser Befreiungstatbestand setzt das Vorliegen eines unbebauten Grundstückes im Sinne des Bewertungsgesetzes und die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Grundstückes voraus. Ein unbebautes Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes liegt hier vor. Damit ist die erste Voraussetzung erfüllt. Entscheidend ist nunmehr…
…sei somit nicht den Tatsachen entsprechend festgesetzt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die landwirtschaftliche Nutzung von Grundparzellen geringen Ausmaßes reiche noch nicht hin um einen landwirtschaftlichen Hauptzweck zu erweisen. Dazu bedürfe es noch anderer Wirtschaftsgüter, wie z…
…Nr. 166, zu entrichten ist. Dieser Befreiungstatbestand setzt das Vorliegen eines unbebauten Grundstückes im Sinne des Bewertungsgesetzes und die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Grundstückes voraus. Unbebaute Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes liegen hier vor. Damit ist die erste Voraussetzung erfüllt. Entscheidend ist nunmehr…
…betont, dass der Wald durch sie nicht als landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich genutzte Flächen bewirtschaftet und verwendet, sondern als Grundbesitz des Bundes für die Hoheitsverwaltung genutzt werde. Die Bw. ist offenbar der Ansicht, dass eine forstwirtschaftliche Nutzung ausschließlich bei intensiver Bewirtschaftung vorliegt. Mit Entscheidung vom 17…
…mit Weinstöcken bepflanzt worden. Berücksichtige man die Kosten einer Neuauspflanzung von weit mehr als ATS 100.000,- je ha, so sei die vom Gesetz geforderte nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf längere Zeit sichergestellt. Das Grundstück liege nicht in einem verbauten Gebiet, bilde keine Baulücke…
…automatisch auf eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung der oben genannten Grundstücksteile hinweisen. Das landwirtschaftliche Betriebsgebäude wird zum Einstellen der Maschinen, zum Lagern von Fertigkompost vor Ausbringung auf Felder und für Lagerung sonstiger Ernteprodukte verwendet. Das ergeht auch aus dem der Landeslandwirtschaftskammer vorgelegten und auch genehmigten Nutzungskonzeptes hervor…
…bzw. landwirtschaftlicher Betrieb sei daher die Abgrenzungsbestimmung des §52 Abs.2 BewG entgegengestanden. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag führt der Bw aus, die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Z würden durch Verordnung des Gemeinderates in Form von Plandokumenten beschlossen. In diesen Plandokumenten würden alle künftigen Nutzungen…
…18 BewG) zulässig. Das Brachen von Flächen in geschlossenen landwirtschaftlich genutzten Gebieten sei als landwirtschaftliche Nutzung zu werten. Im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen sei die Zuordnung und Bewertung als landwirtschaftliches Vermögen rechtmäßig und die Berufung daher abzuweisen. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw…
…I. Instanz weiter zu überprüfen haben: Wie ist die Lage des in Streit stehenden Grundbuchskörpers? Liegt er an einer Straße oder ist er über einen Weg zu erreichen? An wievielen Seiten grenzt er an verbaute Grundstücke bzw. an Acker- und Wiesenland? Es wird zweckmäßig sein…
…Bauland-Wohngebiet gewidmet sei und von zwei Straßen erschlossen werde. In dem daraufhin eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde weiter ausgeführt, dass die landwirtschaftliche Nutzung durch Haltung von derzeit 13 Mutterschafen, 1 Widder und nicht gezählte Junge erfolge…
…2 ist anzusehen, dass Nebenbetriebe, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen nicht erzielt werden. (5) Der ermittelte Ertragswert ist durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im Abs. 4 zweiter…
…dass auf der Liegenschaft Schutt abgelagert werde und eine Baustraße über das Grundstück verlaufe. Damit wird der land- und forstwirtschaftliche Bereich verlassen. Da die nicht landwirtschaftliche Nutzung nicht nur vorübergehend, sondern für mehrere Jahre erfolgt, führen Ihre Pachteinnahmen dementsprechend zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung…
…Aufl. 2007, S178). Dass die gegenständlichen Flächen landwirtschaftlich bzw. weinbaumäßig nutzbar sind ergibt sich schon aus der ursprünglichen Verpachtung und der tatsächlichen landwirtschaftlichen Nutzung durch F bis zum 2222 2002. Dass die Absicht weiterhin bestanden hat, die Flächen weinbaumäßig zu nutzten ergibt sich einerseits aus…