…Gastwirtin, ermittelte den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
…Bw. als Rechtsgrundlage für seine Gewinnermittlung herangezogenen Verordnung des Bundesminister für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten und Beherbergungsgewerbes, BGBl…
…den Gewinn für die K-Bar nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
…Tanzfläche) stelle einen Betrieb des Gaststättengewerbes dar. In Rz 4294 der EStR werde zudem festgehalten, dass den Öffnungszeiten bei der Beurteilung der Frage eines Gaststättenbetriebes keine wesentliche Bedeutung zukomme. Weiters könne der vom Finanzamt relevierte Hinweis auf die mangelnden Küchen- bzw. Speisenumsätze deswegen nicht überzeugen…
…und 2004 durchgeführten Außenprüfung stellte der Prüfer ua. fest, dass das Lokal der Bw. kein "pauschalierungsfähiger Gaststättenbetrieb" sei und ermittelte den Gewinn durch Schätzung anhand der von der Bw. zur Verfügung gestellten Unterlagen. Als Begründung führte der Prüfer aus, das "Xcafe" sei jeweils von Dienstag…
…Bar "X." seit dem Jahr 2001 nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
…Zugrundelegung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Branchenpauschalierung für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe)…
…Abs. 4 und 5 EStG 1988 ergangene Verordnung des BM für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Gaststättenpauschalierungsverordnung)…
…für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge sieht § 14 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 vor. Für nichtbuchführende Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes ist die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge in der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gasthaus, D., vertreten durch Köstenbauer Wirtschaftstreuhand KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 8230 Hartberg, Stefan-Seedoch-Allee 14, vom 26. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 30. Juni 2011 betreffend nachträgliche Trennung der Entgelte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vertreten durch ECA Haingartner und Pfnadschek Steuerberatung GmbH, 8700 Leoben, Waasenplatz 1, vom 24. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 25. März 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Pizzeria-Gasthaus, F., vertreten durch Köstenbauer Wirtschaftstreuhand KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 8230 Hartberg, Stefan-Seedoch-Allee 14, vom 20. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. Juli 2009, betreffend nachträgliche Trennung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am Dienstag, 23. März 2004 über die Berufung der P. GesmbH., vertreten durch Peter Weinmar Wirtschaftstreuhand GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994 bis 1996, Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 bis 1996, Haftung…
…BGBl. II Nr. 227/1999 ist für jeden Betrieb - unabhängig von seiner Bezeichnung und unabhängig davon, um welchen Lokaltyp es sich nach der Verkehrsauffassung handelt - zu prüfen. Eine der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gaststättenbetriebes im Sinn der VO BGBl. II Nr. 227/1999 ist…
es sich bei der im gegenständlichen Fall erfassten Adresse - Angabe eines Platzes ohne Nennung einer Hausnummer - um keine ausreichend spezifizierte Adresse handelt, an welche eine Lieferung hätte vorgenommen werden können. Im Schreiben der Bw. vom 29. August 2007 wird vorgebracht, aus dem EDV-Sachverständigengutachten gehe…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden C und die weiteren Mitglieder D, E und F über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 21. August 2006 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Umsatzsteuer und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gasthof, P., vertreten durch Köstenbauer Wirtschaftstreuhand KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 8230 Hartberg, Stefan-Seedoch-Allee 14, vom 26. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 27. Mai 2009 betreffend Widerruf des Bescheides vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Linder und Gruber Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, 8970 Schladming, Martin Luther Straße 160, diese vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, vom 28. Dezember 2009 gegen die Bescheide des…
Der Referent merkte diesbezüglich an, dass sich in der Beilage zum Betriebsprüfungsbericht eine Kopie der Rechnungsnummer 5353 befinde. Weiters führte der Prüfer aus, dass zusätzlich noch die Schwankungen zwischen den Monatslosungen und den Warengruppen, die von der Bw. nicht erklärt werden hätten können, festgestellt worden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW1 und BW2., beide Adresse, vertreten durch die LBG Wirtschaftstreuhand- u. Beratungs GmbH, 5020 Salzburg, St. Julienstr. 1, vom 11. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 3…