…Begründung, dass eine nicht vorschriftsgemäße Entrichtung nach § 203 BAO vorliege, da die Entrichtung der Gebühr dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachgewiesen worden sei, vom FAGVG mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag meinte der Bw., dass der Tatbestand des § 203 BAO nicht erfüllt sei…
…Begründung, dass eine nicht vorschriftsgemäße Entrichtung nach § 203 BAO vorliege, da die Entrichtung der Gebühr dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachgewiesen worden sei, vom FAGVG mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag meinte der Bw., dass der Tatbestand des § 203 BAO nicht erfüllt sei…
…von € 46,80 zu Recht, und es kann davon, aus den vom Bw. ins Treffen geführten Grund des fehlenden Verschuldens an der nicht fristgerechten Entrichtung, nicht Abstand genommen werden. Aus den aufgezeigten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Mai 2013
…ihrer Bewerbung die Gebührenschuld für sie im Zeitpunkt der Zustellung der Bestätigung über die Nostrifizierung entstanden wäre. Bei der Festsetzung der Abgabenerhöhung gemäß 9 Abs.1 GebG 1957 würde es sich um die objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsgemäß entrichteten Gebühr handeln. Dagegen stellte die Bw…
…mit 3.000,- S inklusive Umsatzsteuer festgesetzt. Vereinbarungen über die Entrichtung (inklusive Nachzahlungen bzw Guthaben) der laufenden Betriebskosten (zB Strom- und Gaskosten, Haushaltsversicherung, sonstige von der Firma S GmbH vorgeschriebene Betriebskosten) finden sich nicht im Mietvertrag. Erst im Zuge des Ermittlungsverfahrens gab die Berufungswerberin bekannt…
…2007 seitens des Finanzamtes der Bescheid über die Festsetzung der Gebühren samt Erhöhung in Höhe von 34,70 € wegen nicht vorschriftgemäßer Entrichtung. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass er von einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung einer Gebühr nichts wisse…
…dieser nicht vorschriftsgemäßen Entrichtung die Festsetzung der Gebühr mit dem bekämpften Bescheid zu Recht erfolgt wäre. Dagegen brachte der Bw. fristgerecht einen Vorlageantrag gemäß § 276 Abs.2 BAO ein, und brachte darin vor, dass er dem VfGH mit Urkundenvorlage vom 28.05.2013 die Entrichtung…
…1 Gebührengesetz (GebG), BGBl 1957/267, idgF, wegen nicht vorschriftsgemäßer Entrichtung der Gebühr eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % bzw. € 90, sohin zusammen € 270, festgesetzt. Der Antrag auf Nachsicht der festgesetzten Gebühr samt Erhöhung von € 270 wurde vom Finanzamt mit nunmehr bekämpftem…
…angefochtenen Bescheid hat die Erstbehörde dem Berufungswerber die Zahlung der gemäß § 17a VfGG vorgesehenen Gebühr in Höhe von EUR 220,00 vorgeschrieben und gleichzeitig infolge nicht vorschriftsgemäßer Entrichtung eine Gebührenerhöhung von 50 % festgesetzt. Demnach habe der Berufungswerber EUR 330,00 an Gebühren für die Verfassungsgerichtshofbeschwerde…
…der Pflicht zur Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG, für die dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene Beschwerde, eine Gebührenpflicht nach § 24 Abs. 3 VwGG besteht. Dem Bw. wurde die Möglichkeit des Nachweises der vorschriftsgemäßen Entrichtung der Eingabengebühr geboten. Der Bw. hat den Nachweis nicht erbracht…
…objektive Rechtsfolge bzw. Säumnisfolge der nicht vorschriftsgemäßen Entrichtung der Gebühr zwingend angeordnet. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist die feste Gebühr, wenn sie im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld oder innerhalb der von der Behörde eingeräumten Zahlungsfrist nicht auf eine der gesetzlich zulässigen Arten gemäß § 3 Abs…
…Vertreter würde die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtung obliegen. Bis zum Beweis des Gegenteiles müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw. der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Vertretenen nicht vorschriftsgemäß nachgekommen sei. Die Beträge seien bei der Primärschuldnerin als uneinbringlich anzusehen. Der Bw. werde ersucht…
…im Abs. 1 genannten Personen zur Entrichtung der Stempelgebühren zur ungeteilten Hand verpflichtet, wer im Namen eines anderen eine Eingabe überreicht. Auf Grund des § 198 Abs. 1 BAO, hat die Abgabenbehörde die Abgaben durch Abgabenbescheide festzusetzen, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes vorgeschrieben ist. Gemäß § 203…
…dass die Berufungswerberin als zur ungeteilten Hand zur Entrichtung der Gebühr Verpflichtete und damit als Bescheidadressatin Anspruch genommen wird, sondern es wurde als Begründung lediglich angeführt, dass die Festsetzung der Gebühr erfolgt sei, da diese nicht vorschriftsgemäß entrichtet worden sei. Im Hinblick auf diese Begründung…
…50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Da die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, war diese vom FAG mit Bescheid festzusetzen und es war somit auch die Erhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG zwingend zu erheben. Zur Entrichtung der Stempelgebühren ist bei Eingaben auf Grund des …
…als Beilage bezeichnet hat, noch die aufgezeigte Reihung der Anbringen vermag an dessen Verpflichtung zur Entrichtung der Eingabegebühr etwas zu ändern. Da die in Rede stehende Eingabegebühr von € 220,00 vom Bw. nicht entrichtet wurde liegt auch keine vorschriftgemäße Entrichtung iSd § 3 Abs.1…
…€ in Anspruch. Die haftungsrelevanten Lohnabgaben seien zu den jeweiligen Fälligkeitstagen bis spätestens 15. Jänner 2001 fällig geworden; eine Entrichtung zu den jeweiligen Fälligkeitstagen sei nicht erfolgt. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel gehabt bzw…
… 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit 90,00 € bestimmt. Die genannten Zahllasten seien nicht vorschriftsgemäß entrichtet worden. In der mündlichen Verhandlung habe die Bw geschildert, dass die Versäumnisse vor allem auf die Zurückbehaltung der maßgeblichen Unterlagen durch die Steuerberatungskanzlei WK zurückzuführen gewesen…
…im Abs. 1 genannten Personen zur Entrichtung der Stempelgebühren zur ungeteilten Hand verpflichtet, wer im Namen eines anderen eine Eingabe überreicht. Auf Grund des § 198 Abs. 1 BAO, hat die Abgabenbehörde die Abgaben durch Abgabenbescheide festzusetzen, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes vorgeschrieben ist. Gemäß § 203…
…Teil, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 11 zu § 13 GebG). Da die Gebühr lt. Aktenlage - wenn auch nicht vorschriftsgemäß - vom Bw. entrichtet wurde, war die bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr wie auch der Gebührenerhöhung an den Bw. als Gesamtschuldner zu richten. Auch konnte auf Grund der Einkommens…