…als Forderungswertpapiere. Womit die steuerliche Vertretung nicht übereinstimme, sei der Begriff Emittent. Ein Emittent iS. des KMG habe ein öffentliches Angebot als Gegenstand der Veranlagung seiner Wertpapiere. Für die von der Bw. begebenen Schuldscheine sei aber das KMG nicht anzuwenden, da diese Schuldscheine nicht unter…
…des Monates August 1997 wird der Berufung stattgegeben. Die Bw. wird für diesen Monat nicht zur Haftung für Kapitalertragsteuer herangezogen. [Grafik] Hinsichtlich der Monate Jänner bis Mai 1998, Juli und August 1999 sowie Mai 2000 wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Höhe der Kapitalertragsteuer…
…Jänner 2008 steht eine Gutschrift nicht zu. Der zum Abzug Verpflichtete hat nach § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 bei Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs. 3 leg. cit. - also bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren - die in einem Kalendermonat einbehaltenen Steuerbeträge abzüglich gutgeschriebener Beträge unter der Bezeichnung…
…Jänner 2008 steht eine Gutschrift nicht zu. Der zum Abzug Verpflichtete hat nach § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 bei Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs. 3 leg. cit. - also bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren - die in einem Kalendermonat einbehaltenen Steuerbeträge abzüglich gutgeschriebener Beträge unter der Bezeichnung…
…Jänner 2008 steht eine Gutschrift nicht zu. Der zum Abzug Verpflichtete hat nach § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 bei Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs. 3 leg. cit. - also bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren - die in einem Kalendermonat einbehaltenen Steuerbeträge abzüglich gutgeschriebener Beträge unter der Bezeichnung…
…jährlichen Zinszahlungen fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in der begebenen Anleihe in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst wird (Schiestl, Nullkuponanleihen in Österreich, ÖBA 1991…
…12.572/1990), nicht aber die Haftung des Pächters für Getränkesteuerschulden des früheren Pächters (VfSlg. 11.771/1988). Gerechtfertigt werden könne die Haftung des Grundeigentümers für Abwassergebühren für Personen, die auf seinem Grundstück Wasser nehmen und in einem öffentlichen Kanal einleiten (VfSlg. 6.903/1972…
…wenn der Veräußerer in Österreich nicht kapitalertragsteuerpflichtig ist und daher bei ihm kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt ist. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 22% bei Einlagen bei Banken und Forderungswertpapieren ab 1.1.1993 gestattete das Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf die Abgrenzung…
…wenn der Veräußerer in Österreich nicht kapitalertragsteuerpflichtig ist und daher bei ihm kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt ist. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 22% bei Einlagen bei Banken und Forderungswertpapieren ab 1.1.1993 gestattete das Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf die Abgrenzung…
…wenn der Veräußerer in Österreich nicht kapitalertragsteuerpflichtig ist und daher bei ihm kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt ist. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 22% bei Einlagen bei Banken und Forderungswertpapieren ab 1.1.1993 gestattete das Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf die Abgrenzung…
…wenn der Veräußerer in Österreich nicht kapitalertragsteuerpflichtig ist und daher bei ihm kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt ist. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 22% bei Einlagen bei Banken und Forderungswertpapieren ab 1.1.1993 gestattete das Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf die Abgrenzung…
…wenn der Veräußerer in Österreich nicht kapitalertragsteuerpflichtig ist und daher bei ihm kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt ist. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 22% bei Einlagen bei Banken und Forderungswertpapieren ab 1.1.1993 gestattete das Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf die Abgrenzung…
…nicht aber die Haftung des Pächters für Getränkesteuerschulden des früheren Pächters (VfSlg 1 1.771/1988). Gerechtfertigt werden könne auch die Haftung des Grundeigentümers für Abwassergebühren von Personen, die auf seinem Grundstück Wasser nehmen und in einen öffentlichen Kanal einleiten (VfSlg 6.903/1972) oder…
…nicht aber die Haftung des Pächters für Getränkesteuerschulden des früheren Pächters (VfSlg 1 1.771/1988). Gerechtfertigt werden könne auch die Haftung des Grundeigentümers für Abwassergebühren von Personen, die auf seinem Grundstück Wasser nehmen und in einen öffentlichen Kanal einleiten (VfSlg 6.903/1972) oder…
…wenn der Veräußerer in Österreich nicht kapitalertragsteuerpflichtig ist und daher bei ihm kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt ist. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 22% bei Einlagen bei Banken und Forderungswertpapieren ab 1.1.1993 gestattete das Bundesministerium für Finanzen im Hinblick auf die Abgrenzung…
…Ein Nachweis dafür könne jedoch unmöglich erbracht werden (außer es wären unter Ausschaltung des öffentlichen Sekundärmarkts Stücke im Wege des direkten Depotübertrags von einem Dritten erworben worden). Ein solcher Nachweis könne daher nicht einmal im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht verlangt werden. Über die Berufung wurde…
…An einem etwaigen Verlustvortrag nehmen die Genussrechte nicht teil. 2. Der Verlustanteil pro Genussrecht an dem etwaigen Jahresfehlbetrag berechnet sich nach dem Verhältnis des Nennbetrages von EUR 1,- zu der Summe aus dem Nennbetrag der begebenen Genussrechte dieser Tranche und dem bilanzierten anderen verlusttragungsfähigen Kapital…
…solche sind, die öffentlich angeboten werden, stützt, nimmt die erstinstanzliche Behörde an, dass ein Kredit iSd § 33 TP 19 GebG vorliegt. Wie bereits oben erwähnt, war von den Vertragsparteien die Ausstellung einer Schuldverschreibung und nicht die Gewährung eines Darlehens bzw eines Kredites gewollt. Gerade im…
…Die dadurch sich ergebende steuerliche Abweichung war dabei nicht geringfügig, sodass bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Wiederaufnahme dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" (das öffentliche Interesse insbesondere an der Erhebung der Abgaben) vor der "Billigkeit" (die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei) der Vorrang einzuräumen…
…Warmwasserversorgung (Photovoltaik bzw. Solaranlagen und Wärmepumpen). Das Finanzamt vertritt hierzu die Auffassung, dass es sich bei den Kosten für die Brunnennachbohrung nicht um Aufwendungen für Wohnraumsanierung handle, weil aufgrund des Anschlusses an die öffentliche Versorgungsanlage keine Notwendigkeit für die Errichtung bzw. die Nachbohrung, somit kein…