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UFSF RV/0380-F/10Wiederaufnahme nach Übermittlung berichtigter Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…Gesamtheit als erst nach Erlassung der Erstbescheide entstandene - nicht zur Wiederaufnahme berechtigende - nova producta wertete. Sämtliche Lohnzetteldaten blieben die selben wie die schon im Zeitpunkt der Erstbescheiderlassung vorliegenden, jedoch machte erst die neu hervorgekommene Indikation "1" die Pensionseinkünfte zu solchen, die im Inland steuerpflichtig sind…

UFSF RV/0107-F/11Besteuerung von Einkünften aufgrund Übermittlung korrigierter Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2011

…die Lohnzettelart von "steuerfrei lt. DBA" auf "steuerpflichtig" geändert worden. Somit habe die Bw aufgrund des Fehlers der PVA in den Jahren 2003 und 2004 für ihre inländische Pension keine Steuern zahlen müssen, während die Jahre ab 2005 durch die Wiederaufnahme des Verfahrens (neue Tatsache…

UFSL RV/0770-L/10Wenn der Abgabenbehörde erster Instanz ein zusätzlicher Lohnzettel verspätet bekannt gegeben wird, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens amtswegig zu verfügen (Neuhervorkommenstatbestand - nova reperta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…Darin wurde auf den Schreibfehler in der Begründung des Sachbescheides 2009 hingewiesen sowie angemerkt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund des neu hervorgekommenen Lohnzettels gerechtfertigt gewesen sei. Mit Vorlageantrag v. 26.05.2010 wurde um nochmalige Überprüfung der Berechnung des Jahres 2009 ersucht. Über die…

UFSF RV/0394-F/07Die Arbeitnehmerveranlagung erfolgt auf Grund des vom Arbeitgeber übermittelten Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gde., Adr., vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Rolf Philipp und Dr. Frank Philipp, 6800 Feldkirch, Bahnhofstraße 16, vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für…

UFSW RV/0330-W/10Unrichtiger Lohnzettel?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2010

…Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Das Finanzamt führte die Veranlagung zur Einkommensteuer 2008 aufgrund der übermittelten Lohnzetteldaten durch…

UFSW RV/2857-W/07Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtberücksichtigung von nichtselbständigen Einkünften infolge unvollständig übermittelter Lohnzettel, unzutreffender Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…Gründen in der Lohnzetteldatenbank unverarbeitet gebliebenen Lohnzettel der Bw. keine Kenntnis von deren nichtselbständigen Einkünften haben konnte und es sich daher grundsätzlich um neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO handelt. Hinsichtlich der Beurteilung über das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes neu hervorgekommener Tatsachen…

UFSW RV/2542-W/06Falsche Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO (Arbeitnehmerveranlagung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DF, 1190, vertreten durch WT NEU Steuerberatung Ges.m.b.H., 1010 Wien, Zelinkagasse 6/9b, vom 27. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes 9/18/19 Klosterneuburg vom 29. Mai 2006 betreffend Wiederaufnahme des…

UFSL RV/0769-L/10Wenn der Abgabenbehörde erster Instanz ein zusätzlicher Lohnzettel verspätet bekannt gegeben wird, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens amtswegig zu verfügen (Neuhervorkommenstatbestand - nova reperta).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…Darin wurde auf den Schreibfehler in der Begründung des Sachbescheides 2009 hingewiesen sowie angemerkt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund des neu hervorgekommenen Lohnzettels gerechtfertigt gewesen sei. Mit Vorlageantrag v. 26.05.2010 wurde um nochmalige Überprüfung der Berechnung des Jahres 2009 ersucht. Über die…

UFSW RV/2650-W/09Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abweichend vom Lohnzettel nach tatsächlichen Beträgen, begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge nur bei Abgrenzung von laufenden Bezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 23. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…

UFSW RV/1995-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

… 303 Abs.4 BAO betreffend Einkommensteuer 2007 mit Bescheid vom 17. März 2009 wieder auf und reduzierte im neu erlassenen Einkommensteuerbescheid die Gutschrift auf 1,80 €, weshalb sich im Vergleich zu dem ursprünglichen Einkommensteuerbescheid eine Nachforderung in Höhe von 688,03 € ergab. In…

UFSG RV/0605-G/11Wiederaufnahmeantrag verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2013

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid ist als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…

UFSG RV/0604-G/11Verspätete Zurückziehung einer Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2013

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…

UFSG RV/0542-G/11Keine Wiederaufnahme ohne Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid ist als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…

UFSG RV/0541-G/11Nach Rechtskraft des Bescheides keine Zurücknahme des zu Grunde liegenden Antrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…

UFSG RV/0568-G/11Nach Rechtskraft des Bescheides kann ein zu Grunde liegender Antrag nicht mehr zurückgenommen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…

UFSG RV/0586-G/11Nach Rechtskraft des Bescheides keine Zurücknahme des zu Grunde liegenden Antrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2012

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…

UFSG RV/0610-G/11Keine Wiederaufnahme ohne entsprechenden Grund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid ist als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…

UFSG RV/0609-G/11Keine Zurücknahme eines Antrags nach Rechtskraft des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…

UFSG RV/0577-G/11Nach Rechtskraft des Bescheides keine Zurücknahme eines Antrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 21. Juni 2006. Sowohl der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid als auch der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 21. Juni 2006 sind in Rechtskraft erwachsen. Allerdings wurden diese Lohnzetteldaten in der Folge storniert, was zu…

UFSG RV/0576-G/11Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nach Rechtskraft des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom…