…Personen des Privatrechts (z.B. Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so…
…Personen des Privatrechts (z.B. Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so…
…Personen des Privatrechts (z.B. Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so…
…4. 2009 führte die Bw. aus, dass sie weit mehr als 75% der Gesamtresourcen für mildtätige Zwecke spende und daher genau unter die Spendenbegünstigung nach § 4a Z 3a EStG falle. Die Bilanz für das Jahr 2007 lag der Berufung bei. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 29…
…Gemeinnützigkeit erfüllen zu können, muss eine Vereinssatzung die entsprechende Tätigkeit genau umschreiben. Dazu reiche jedenfalls die rein formale, programmatische Anführung der Begriffe "religiöse, gemeinnützige und mildtätige Zwecke" die teilweise eine bloße Wiederholung der von § 34 Abs. 1 BAO verwendeten Begriffe darstelle, bzw. die Verwendung der…
…wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften Gemäß § 1 des BekGG sind religiöse Bekenntnisgemeinschaften Vereinigungen von Anhängern einer Religion, die gesetzlich nicht anerkannt ist. Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erwerben die Rechtspersönlichkeit durch Antrag beim Bundesminister für…
…UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% veranlagt. Das Finanzamt gab dazu eine Stellungnahme ab und wies darauf hin, dass eine Überprüfung, ob der Verein nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken diene, nicht möglich war, weil auf den diesbezüglichen Vorhalt vom 23…
…Zweck - abgesehen von der Mittelverwendung im Sinne des 7. Teilstriches der Z 4 lit. b - das Sammeln von Spenden ist und die zum Zeitpunkt der Zuwendung in der dafür vorgesehenen Liste des Finanzamtes Wien 1/23 (Z 4) eingetragen sind. Begünstigte Zwecke sind: - mildtätige Zwecke…
…wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Vorliegender Sachverhalt wurde im Jahr 1999 verwirklicht, zu einem Zeitpunkt, in welchem die von der Bw. geförderte Religionsgemeinschaft bereits eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft war. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften II.) 1.) Gesetz über…
…geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anzuerkennen ist. Eine der Anordnung des § 39 Z 5 BAO entsprechende Vermögensbindung bei Beendigung der Verfolgung begünstigter Zwecke überhaupt setzt in formeller Hinsicht voraus, dass in der Satzung eindeutig bestimmt wird, wofür das Vereinsvermögen…
…begünstigten Personenkreis gehören, liegt als Anlage 1. dieser Satzung bei und bildet einen integrierenden Bestandteil derselben. 2) Der mildtätige Zweck soll nah dem Willen der Stifterin A insbesonders durch folgende Maßnahmen erreicht werden. a) die Gewährung von Kranken-, Genesungs- und Kuraufenthalten auf den gewidmeten Liegenschaften; …
…Personen des Privatrechts (z.B. Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so…
…Personen des Privatrechts (z.B. Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die von der BAO vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Um der Bedeutung der so…
…Hilfe bedürfen. Um diese Tätigkeit weiter zu optimieren, errichten die Stifter hiermit die....Bw.....(in der Folge kurz "Privatstiftung"). 1.3. Die Privatstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, um obdachlosen Menschen ein Zuhause, Geborgenheit und Wärme zu bieten.... 2.3. Die Privatstiftung…
…den Statuten festgelegten Mittel zur Erreichung des begünstigten Zweckes an sich schon die Mittelerlangung so einschränken, dass dem Gemeinnützigkeitsgebot Rechnung getragen werde. Zur Auflösungsbestimmung wurde auf die inzwischen erfolgte Änderung verwiesen. Weiters wurde festgehalten, dass eine gemeinnützige bzw. mildtätige Tätigkeit erfolgt sei. Nach Durchführung eines…
…diakonisches Handeln im Sinne des Neuen Testaments und damit des Artikel 4 der Verfassung der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, stelle, auf steuerliche Begriffe umgesetzt, stets die Tätigkeit mit mildtätigem und kirchlichem Zweck iSd §§ 37, 38 BAO dar. In der Entscheidung OGH…
…Universitäten, Kunsthochschulen, Denkmalschutz, Museen und den Behindertensport wird durch § 4a Z 3 leg cit auf Zuwendungen für begünstigte Zwecke ausgedehnt. Begünstigte Zwecke sind demnach: - mildtätige Zwecke iSd § 37 BAO, die überwiegend im Inland, in den Mitgliedstaaten der EU oder in Staaten des EWR verfolgt werden…
…Z. 14 ErbStG, Merkmal: "inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt" Nach den Statuten verfolgt die Bw. als Religionsgesellschaft das Ziel, allen Menschen zu helfen, ein persönliches Verhältnis zu Gott zu entwickeln und ihr Leben nach den Grundsätzen seines Wortes, der…
…die ausschließliche und mittelbare Betätigung für einen solchen Zweck ausdrücklich vorsehen muss. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zl. 2001/16/0563, betont, dass die rein formale programmatische Anführung der Begriffe "religiöse, gemeinnützige und mildtätige Zwecke" in der Satzung nicht ausreicht…
…November 2011. Die Bw. führte aus, dass sie nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet verfolge. Auf kulturellem Gebiet werden im Wesentlichen unmittelbar Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bedeutender Bau- und Kunstdenkmäler gefördert. Im sozialen Bereich werden bedeutende sozialpolitische…