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UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…der Abgabenanspruch nach dem 31. Dezember 2004 entsteht. Für bis Ende des Jahre 2004 entstandene Einkommen- oder Körperschaftsteueransprüche dürfen Anspruchszinsen kraft Rechtslage vor dieser Novelle nur für maximal 42 Monate festgesetzt werden (Ritz, Kommentar BAO³§ 205 Rz. 14). Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann…

UFSL RV/0787-L/05Anspruchszinsenfestsetzung von einer Einkommensteuernachforderung bei behauptetem Verschulden der Abgabenbehörde an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…im Sinne des AbgÄG 2004, sondern auf die vorangegangene Rechtslage abzustellen, wonach der maximal zulässige Zinsenberechnungszeitraum 42 Monate betragen hat. Nach dem zitierten Gesetzeswortlaut sind Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden nach Gegenüberstellung mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, ab 1 Oktober des…

UFSL RV/0038-L/05Anspruchszinsen bei behördlichem Verschulden an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006

…2001 ausschließlich aus in der behördlichen Sphäre gelegenen Gründen gekommen bzw. die Abgabenbehörde auf den ihr unterlaufenen Fehler erst durch das Parteieinschreiten aufmerksam geworden wäre, und im gegenständlich maßgeblichen Zinsenbemessungszeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 2. September 2003 laut Bankauskunft und beigeschlossener Aufstellung überdies maximal…

UFSW RV/2866-W/09Anspruchszinsen sind bis 2004 nur bis 42 Monate zu berechnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…ergeben, sind gemäß § 205 Abs. 1 BAO für den Zeitraum ab dem 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz…

UFSF RV/0100-F/08Begründung von Wiederaufnahmebescheiden und § 299 BAO - Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2008

…84/2002 sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis…

UFSL RV/0238-L/07Anspruchszinsen und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2007

…zuzurechnen wären. Gegen diese Entscheidung wurden Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit weiterer Berufungsentscheidung vom 13.9.2006, RV/0555-L/04, wies der Unabhängige Finanzsenat unter anderem Berufungen des Berufungswerbers betreffend seine Einkommensteuer für die Jahre 1996 bis 2002 ab, und…

UFSF RV/0109-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens, Bescheidaufhebung - Bescheidbegründung; Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…84/2002 sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 3/3

…Jänner 2000 wird der Berufung teilweise stattgegeben bzw. werden die Bescheide im Sinne des Begehrens laut Punkt C der Berufung abgeändert. 6. Zurücknahme von Berufungen Da die Bw. mit Schreiben vom 12. November 2002 die Berufung betreffend die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 8. Juli 2002…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Laut einer Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung des FA K. vom 8. April 2002 scheine Herr RK im Zeitraum 1995 bis 2000 bzw. 2001 lt. Firmenbuch als Gesellschafter der Fa. K-GmbH (= Bw) auf und habe er - unter Verweis auf die…

UFSW RV/2267-W/10Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Abgabenanspruch; maximaler Verzinsungszeitraum von 42 Monaten für Anspruchszinsen bis 2004.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen…

UFSF RV/0122-F/05Anspruchszinsenberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…Bekanntgabe des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides und deren Höhe orientiert. Der Termin der Einreichung der Einkommensteuererklärung ist daher für die Berechnung der Anspruchszinsen ohne Bedeutung. Gemäß § 45 Abs 3 EStG werden bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der…

UFSW RV/3983-W/09Anspruchszinsen - für 2004 wurde der damals gültige Zeitraum von 42 Monaten überschritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010

…aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Der Vorlageantrag gegen die Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2006 wurde mit Eingabe vom 5. Mai 2010 zurückgezogen und zwischenzeitig mit ho. Erledigung vom 7…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

…die Ansicht, dass ein Fluktuationsabschlag nur im Rahmen des Bilanzpostens Rückstellungen denkmöglich sei bzw. bei Einordnung als Verbindlichkeit kein Anwendungsbereich bleibe und beantragte die Rückgängigmachung der daraus resultierenden Gewinnänderungen 2001 und 2002. Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 22. November 1988 (VIII R 62…

UFSW RV/4078-W/09Anspruchszinsen für 2004 sind nur für höchstens 42 Monate zu berechnen, erst für Abgabenansprüche nach 1.1.2005 sind Zinsen für höchstens 48 Monate zu berechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…Bescheiden über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004 bis 2006 auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Anspruchszinsenbescheide setzen entgegen den Berufungsausführungen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw…

UFSF RV/0306-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, Endbesteuerungswirkung bei Zinsen aus Darlehen an Nichtbanken?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007Teil 2/2

…1961, idF BGBl. Nr. 681/1994 und idF BGBl. I Nr. 9/1998 (vgl. BGBl. I 2004/57 ab 2005, Übergangsbestimmung § 323 Abs. 16 BAO) zehn Jahre. Ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist eine Vorfrage. Insofern verlangt die herrschende Lehre eindeutige bescheidmäßige Feststellungen der Abgabenbehörde…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Zinsdifferenzen zu schätzen bzw. in diesem Ausmaß schätzungsweise in Abzug zu bringen. Dies entspricht dem Ansatz in der Steuerbilanz der Bw. Aufgrund der dargestellten Erwägungen, war dem Berufungsantrag der Bw, die Hinzurechnung in Höhe von 668.547,00 S im Jahr 2001 und die Kürzung…

UFSI RV/0139-I/08Verkürzung des Wareneinsatzes (Nichterfassung von Einkäufen bei der Fa. Metro) stellt eine sachliche Unrichtigkeit iSd § 184 BAO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2012

…erweiterte diese Tätigkeit ab 2000 um den Betrieb einer Kantine in einer Schule (HTL). Die Abgabe der Waren erfolgte zum Teil auch über Automaten. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelte er gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Eine den Zeitraum 1999 bis 2005 umfassende abgabenbehördliche…

UFSW RV/3883-W/08Zuwendung eines zinsenlosen Darlehens, Zinssatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…Ab 2008 verweisen wir auf die geänderte Rechtslage betreffend Schenkungssteuer und wenden unter Verweis auf obige Ausführungen ein, dass allfällige unterstellte Zuwendungen außer Ansatz zu bleiben haben. Zur angesetzten Steuerklasse V und dem angesetzten Prozentsatz (für eine Bemessungsgrundlage von bis zu € 58.400) von…

UFSW RV/2149-W/05Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…und nicht bearbeitet worden seien. Es werde daher beantragt, die Anspruchszinsen auf 3 Monate (vom 1. Oktober 2002 bis 31. Dezember 2002) zu mindern. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…schätzen bzw. in diesem Ausmaß schätzungsweise in Abzug zu bringen. Dies entspricht dem Ansatz in der Steuerbilanz der Bw. Aufgrund der dargestellten Erwägungen, war dem Berufungsantrag der Bw, die Gewinnhinzurechnung in Höhe von 876.110,19 S (63.669,41 Euro) im Jahr 2001 rückgängig…