…es sich bei den am 5. Mai 1993 erfolgten Abtretungen der Anteile an der WT-GmbH und der H und G-GmbH um Scheingeschäfte gehandelt habe. Die GmbH-Anteile seien annähernd zum Nennwert an die maltesische C Ltd. verkauft worden, was bei der Abgabepflichtigen zu…
…dass die Anteile per 5. Mai 1993 zum Nominalwert, somit ohne jedwede Gewinnrealisierung, an eine maltesische Basisgesellschaft veräußert werden sollten, zumal die Geschäfts- und Geschäftsführungsstrukturen unverändert geblieben wären. Die Betriebsprüfung würde hierin ausschließlich steuerliche Motive sehen. Diese Sichtweise wäre auch nicht durch das Schreiben von…
…Malta, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11.7.2000 errichtet und am selben Tag unter der Zahl 000 in das maltesische Firmenbuch eingetragen. Unter Punkt 3) des Gesellschaftsvertrages wurde festgelegt, dass die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit ausschließlich außerhalb von Malta entfaltet und dies auch ausschließlich mit natürlichen…
…des § 10 Abs. 3 KStG ab 1995 (= Geltung des § 10 Abs.3) vorliegen. Vorausgesetzt, dass die Zinseinkünfte nach österreichischem Recht tatsächlich der maltesischen Gesellschaft als Einkünfte zuzurechnen sind, bleibt offen, ob die Regelung des DBA mit Malta durch § 10 Abs. 3 KStG eingeschränkt wird…