…Ihnen in Österreich die Differenzzahlung zu. Es ist unerheblich, ob Kontakt zum leiblichen Kindesvater besteht oder nicht. Die Slowakischen Familienleistungen sind bei den slowakischen Behörden einzufordern." Im Vorlageantrag vom 8.9.2011 stützt sich die Berufungswerberin vor allem darauf, dass sie in der Slowakischen Republik…
…in der Position des Familienvaters erleichtern. Auf Grund eines Ersuchens des Finanzamtes um Ergänzung teilte der Berufungswerber am 22.4.2011 mit, dass seine Familie über die Beschäftigung des Kindesvaters in Tschechien keine Informationen habe. Weil dieser jedoch seiner Unterhaltspflicht für das Kind nicht nachkomme…
…Höhe von € 132,- zusteht ebenso wie der Person, die für dieses Kind Familienbeihilfe bezieht; nicht jedoch deren Ehepartner. Laut Erhebungen des Finanzamtes sei der leibliche Kindesvater seinen Alimentationsverpflichtungen für 2010 nachgekommen, weswegen ihm auch der Unterhaltsabsetzbetrag, sowie der Kinderfreibetrag in Höhe von € 132,-…
…geboren 2001, in Ungarn im gemeinsamen Haushalt. Sie hatte in Österreich niemals einen Wohnsitz. Sie war in Österreich niemals beschäftigt und ist im Streitzeitraum weder in Österreich noch in Ungarn beschäftigt. Der leibliche Vater von V. ist I X., ein ungarischer Staatsbürger. Die Bw war…
…außergerichtliche Vereinbarung) auf Basis deren der Kindesvater zu gegenständlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet worden sei, vorzulegen. Der Bw. wurde überdies auch darauf hingewiesen, dass für den Fall des Unterbleibens einer Beantwortung des gegenständlichen Schreibens von entsprechenden Unterhaltszahlungen durch den leiblichen Vater von O an diese im Jahr…
…leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leiblichen Elternteile zugrunde zu legen. Da Ihr Sohn E. in der Slowakei lebt und der Kindesvater…
…Sie sind als selbständige Pflegerin in Österreich tätig. Da Ihr Kind in der Slowakei wohnt und der leibliche Kindesvater in der Slowakei berufstätig ist, besteht der primäre Anspruch auf Familienbeihilfe in der Slowakei. Kommt der leibliche Kindesvater nicht überwiegend für den Unterhalt seines Kindes auf…
…zog). Den Ausführungen der Bw., dass sich der leibliche Vater in der Zeit ab Jänner 1994 ununterbrochen in Österreich aufgehalten habe, einer Beschäftigung nachgegangen sei und somit der Unterhaltsanspruch des Minderjährigen bis zum Ableben des Kindesvaters bestanden habe, ist entgegenzuhalten: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…zu gewähren sind, welcher Staat vorrangig/nachrangig für die Zahlung der Familienleistungen zuständig ist. Der Begriff des "familienangehörigen Kindes" wird im § 2 Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 definiert; darunter zu verstehen sind leibliche Kinder, Enkel, Stiefkinder usw., allerdings immer unter der einschränkenden Voraussetzung, dass das…
…eines Landes für dieses Kind bestehe, seien der Prüfung beide leiblichen Elternteile zu Grunde zu legen. Da die Kinder der Bw in der Slowakei lebten und der Kindesvater in der Slowakei wahrscheinlich beschäftigt sei oder Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehe, sei die Slowakei vorrangig zur Auszahlung…
…Unterhalt verpflichtete Person diesen tatsächlich leiste. Der Kindesvater sei gerichtlich zu Unterhaltszahlungen für die Stieftöchter des Berufungswerbers verpflichtet. Demnach seien die Kinder als Familienangehörige des geschiedenen Ehemannes der Gattin des Berufungswerbers im Sinne der Verordnung und der dazu ergangenen Rechtsprechung anzusehen. "Hätte der EuGH für…
…Unterhalt verpflichtete Person diesen tatsächlich leiste. Der Kindesvater sei gerichtlich zu Unterhaltszahlungen für die Stieftöchter des Berufungswerbers verpflichtet. Demnach seien die Kinder als Familienangehörige des geschiedenen Ehemannes der Gattin des Berufungswerbers im Sinne der Verordnung und der dazu ergangenen Rechtsprechung anzusehen. "Hätte der EuGH für…
…Restkosten ersuchen die Eltern um Übernahme durch die Jugendwohlfahrt." Zum Inhalt der letzten Niederschrift stellte die Bw in ihrer Vorhaltsbeantwortung klar, dass die Kostenbelastung von monatlich 180,00 € letztlich nicht zwischen dem Kindesvater und ihr aufgeteilt, sondern zur Gänze von ihr getragen worden sei…
…"arbeitssuchend" zu sein. Der (leibliche) Kindesvater arbeitet in Österreich. Aus einer ha. vorliegenden Vergleichsschrift des Bezirksgerichtes Tulln vom 18.03.2012 geht hervor, dass der Kindesvater einen monatlichen Unterhaltsbeitrag für die Kinder in Höhe von jeweils 210 Euro (handschriftlich korrigiert auf 260 Euro) zu leisten…
…zur Auszahlung zuständiger Staat (gem. der Anordnung VO 883/2004)"). (Anmerkung: Für die leiblichen Kinder wurde der Bw. ab Juni 2008 jährlich die Differenzzahlung nach der VO 883/2004 gewährt, da der Kindesvater der leiblichen Kinder, der laut Aktenlage an die Bw. auch Alimente leistet…
…beziehe ich und auch der leibliche Vater keine Beihilfe aus der Slowakei. Auf Anfrage bei der zuständigen Behörde, der xx (Sozialamt) in Y., wurde mir mitgeteilt, dass der Kindesvater Herr K. keinen Anspruch auf slowakische Familienleistungen hat, da ich als leibliche Mutter das alleinige Fürsorgerecht…
…geschiedene Kindesvater lebt in der Slowakei, ist dort berufstätig und ist laut Gerichtsbeschluss zu Unterhaltsleistungen für seine Kinder verpflichtet. Die Kinder sind daher als Familienangehörige ihres Vaters anzusehen. Das bedeutet, dass auf Grund der Familienbetrachtungsweise (leibliche Eltern und gemeinsame Kinder) durch die Erwerbstätigkeit des Kindesvaters…
…aufgrund der schulärztlichen Untersuchung vorgestellt. Über den Zeitpunkt der Geburt, die Länge, das Gewicht, den Geburtshergang, konnten keine Daten erhoben werden, da sie dem Kindesvater, der angibt, seit 13 Jahren in Österreich zu arbeiten, nicht bekannt sind. Der Vater gibt an, das Mädchen wäre vor…
…sind, wird keine Erwerbstätigkeit in Österreich unterstellt. Gleichzeitig wurden in Deutschland laufend Familienleistungen an den Kindesvater ausbezahlt." Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet: "Der gegenständliche Bescheid wird binnen offener Frist seinem gesamten Inhalt nach angefochten. Geltend gemacht wird Rechtswidrigkeit aufgrund mangelhafter Sachverhaltsfeststellung. unrichtiger…
…des Pflegevertrages gebe es nicht, weil es damals von ihnen nicht für notwendig erachtet worden sei. Die Kindeseltern hätten in keiner Form zum Unterhalt VKs beigetragen. Der Mutter sei es finanziell sehr schlecht gegangen und zum Vater habe kein Kontakt bestanden. VK habe sich lediglich…