… 50 Bundesbahngesetz 3.2. Ausweitung der Befreiung des § 50 Bundesbahngesetz von der Grunderwerbsteuer auf den Vertragspartner des Eisenbahninfrastrukturunternehmens 4. Charakteristik der Versicherungssteuer 5. Die Aufgaben der ÖBB-Infrastruktur Bau AG 5.1. Die Entwicklung der ÖBB-Infrastruktur Bau AG 5.2. "Eisenbahninfrastruktur" und die Aufgaben…
…Verzeichnis handelt es sich dabei um Unterlagen, welche die Miet- und Dienstverhältnisse dokumentieren, um Telefon- , Strom- und Heizrechnungen, diverse Eingangsrechnungen betreffend Büromaterial, Versicherung, Reinigung, Reparaturen, Inserate für Personalsuche, Rundfunkgebühren sowie um Kassabestandslisten von 1993 bis 1996). Abschließend sei festzuhalten, dass die in Rede stehenden Gesellschaften…
…der Elektrogerätereparatur an den Elektrohändler liegt nicht in der alleinigen Selbstbestimmung der Bw., sondern sie kann erst nach Genehmigung durch die Versicherung an den Elektrogerätehändler zahlen. Die Elektrogerätehändler verpflichten sich in den Verträgen mit der Bw. zu folgenden Leistungen: - Zur Bezahlung eines Entgelts an die…