…Das Übereinkommen definiert in seinem Wortlaut und Begriffsbestimmungen klar, dass die zur Diskussion stehenden Befreiungen und Ausnahmen auch für die Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer konsularischen Vertretung gelten. 2) Unstrittig ist weiters, dass die Berufungswerberin türkische Staatsbürgerin ist. 3) Im Hinblick auf die "Ansässigkeit" hat…
…danach zu beurteilen ist, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 FLAG erfüllt sind. Dass der Berufungswerber Familienangehöriger eines Hauspersonals einer konsularischen Vertretung ist und zuvor nur eine Legitimationskarte besessen hat, bzw. das mj. Kind nach wie vor nur eine Legitimationskarte besitzt, ist irrelevant. Der…
…Diplomaten und Berufskonsuln geleiteten Vertretungsbehörden sowie für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals dieser Vertretungsbehörden und für die ausschließlich bei Diplomaten, Berufskonsuln und Mitgliedern der von Berufskonsuln geleiteten Vertretungsbehörden beschäftigten privaten Hausangestellten die Bestimmungen der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen bzw. der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen. …
…vorweisen. Damit besteht nach geltender Rechtslage keine Anspruch auf FB, weil kein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt. Dass der Bw Familienangehöriger einer Verwaltungsmitarbeiterin einer konsularischen Vertretung ist und er bzw. seine minderjährigen Kinder im Besitze von Legitimationskarten sind, ist hier in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. Eine Überprüfung…
…der Antrag meines Gatten auf Gewährung von Familienbeihilfe für unsere Tochter abgelehnt. Die Begründung lautete: "Gemäß dem Wiener Abkommen über diplomatische Beziehungen sind auch die Arbeitnehmer, die bei diplomatischen Vertretungen oder konsularischen Dienststellen beschäftigt sind, und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder vom Familienlastenausgleich ausgeschlossen…