…September 2000 gab das Finanzamt dem unter Punkt 7 gestellten Berufungsbegehren auf ersatzlose Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides vom 9. Juni 2000 keine Folge, weil die Einkommensteuervorauszahlung für April bis Juni 2000 bis am Fälligkeitstag zur Gänze nicht entrichtet worden wäre, und damit die gesetzlichen Voraussetzungen nach …
…2 BAO wies das Finanzamt darauf hin, dass die Umsatzsteuer 2006 in Höhe von 58.149,17 € am Fälligkeitstag 15. Februar 2007 keine Deckung gefunden habe und die Säumniszuschlagsvorschreibung daher zu Recht erfolgt sei. Nach § 254 BAO werde durch die Einbringung einer Berufung die…
…Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bw. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Säumniszuschlages aufzuzeigen. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte somit - ungeachtet eventueller weiterer Abänderungen gemäß …
…§ 21 Abs. 5 UStG legt fest, dass durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung ebenfalls keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet wird. Generell gilt, dass im Falle der nachträglichen Offenlegung oder Festsetzung von (rückständigen) Umsatzsteuervorauszahlungen die Anlastung eines Säumniszuschlages im Allgemeinen nicht…
…7.360,20 € festgesetzt wurden. Sämtliche Bescheide ergingen, da der steuerliche Vertreter keine Zustellvollmacht besitzt, zu Handen des Geschäftsführers der Berufungswerberin. Am Abgabenkonto bestand im Zeitpunkt der Verbuchung dieser Abgabenbescheide ein Guthaben in Höhe von 21.412,56 €, wodurch sich die offene Körperschaftsteuer…
…insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat gemäß § 217 Abs. 8 BAO…
…nehmen, weil den Bw. an der Säumnis bzw. an der unrichtigen Selbstberechnung der Abgaben kein grobes Verschulden treffe. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist, die Festsetzung eines Säumniszuschlages hinsichtlich der Vorschreibung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 strittig. Nach Ansicht der Bw…
…Berufungsvorentscheidung vom 2. 11. 2005 teilweise Folge, indem es den Säumniszuschlag zur Lohnsteuer 10/2004 auf 282,18 € herabsetzte und von der Kraftfahrzeugsteuer 10-12/2004 keinen Säumniszuschlag festsetzte. Die Höhe der übrigen Säumniszuschläge blieb unverändert. Dazu führte des Finanzamt sinngemäß aus, dass Säumniszuschläge…
…Abgabenrückstand in Höhe von € 5.078,90. In der fristgerechten Berufung gegen diesen Bescheid wendete die Berufungswerberin ein, dass sie sich keiner Säumnis bewusst sei. Die H-Wohnbau GmbH habe ihr im August 2002 mitgeteilt, dass sich die ursprüngliche Grunderwerbsteuervorschreibung wegen der nachträglichen Herabsetzung…
…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Die Einkommensteuer 2000 war am 13. März 2002 fällig und wurde nicht…
…in welcher Höhe sich die Abgabenschuld bewegt habe, könne auch hinsichtlich der Säumnis kein grobes Verschulden vorliegen. Deshalb werde nunmehr im Rahmen der Berufung der Antrag auf Nichtfestsetzung in eventu auf Herabsetzung der Säumniszuschläge gestellt. Mit der an das "Stadtamt" gerichteten Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz…
…wechselseitige Tilgung von Forderungen im Ausmaß der geringeren der beiden Forderungen. Eine Kompensation setzt voraus, dass die Forderungen gleichartig, richtig und fällig sind. Weiters setzt die Kompensation voraus, dass kein Aufrechnungsverbot besteht (vgl. VwGH 14.9.1993, 93/15/0009). Ein solches Verbot besteht nach …
…und mit Entrichtung vom 27. Jänner 2006 auch abgeführt worden. Es liege also hinsichtlich der Fälligkeit dieser Abgaben nach dem Zuflussprinzip keine tatsächliche Säumnis vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juni 2006 wurde die Berufung abgewiesen, da nach Ansicht des Finanzamtes bei der Entrichtung der am…
…zweite und dritte Quartal 2005 nicht dem Gesetz entspreche. Dementsprechend hätten auch keine Säumniszuschläge vorgeschrieben werden dürfen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20.7.2007 änderte das Finanzamt den Bescheid vom 22.7.2003 über die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen, und setzte "die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2003…
…BAO Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen wären, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Die zu Grunde liegende Einkommensteuervorauszahlung 07-09/2008 wäre zwar erst am 25. August 2008 einbezahlt worden, jedoch wäre diese Verspätung deshalb zustande gekommen…
…Berufungsvorentscheidung vom 16. April 2010 eine stattgebende Erledigung erfolgt wäre, aus der ersichtlich wäre, dass nicht nur keine Nachzahlung, sondern eine Gutschrift aus der Veranlagung des Zeitraumes 01-08/2009 hervorgekommen wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren, nicht spätestens am…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs…
…der dagegen am 16. August 2010 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung und brachte vor, dass überhaupt keine Säumnis entstanden sein könne, da ihm ein Umsatzsteuerbescheid 2004 nicht zugegangen wäre. Es wären ihm lediglich Bescheide vom 17. Mai 2010 über…
…2003-2004, Abgaben- und Haftungsbescheide 2003) und die im Abgabenfestsetzungsverfahren zur Anwendung gelangte Bewertungsmethode betreffend einer Eigentumswohnung in A.. Die Berufung enthält keine darüber hinausgehende Begründung gegen die Festsetzung des Säumniszuschlages. Da die Nachforderungen nicht zu Recht bestünden, sei auch die Festsetzung von Säumniszuschlägen gem. …
…im Februar 2002 ersucht wurde, den Betrag von 15.304,90 € zur Anweisung zu bringen. Der Masseverwalter hätte mitgeteilt, dass die Gemeinschuldnerin im Jahr 2001 keine Einkünfte, sondern hohe Verluste erzielt hat. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung sei daher nicht berechtigt. Es handle sich um ein…