…als Köchin mit monatlich € 280,-- beschäftigt, sie erhalte Kindergeld und Familienbeihilfe von ca. monatlich € 870,--. Er selbst habe kein privates Vermögen, es bestünden Betriebsschulden laut Bilanz von € 85.000,--, er sei Bürge für einen Haussanierungskredit in Höhe von ca. € 100.000,--…
…Leitner, Finanzstrafrecht², 157). Für diese habe daher während der Prüfung keine wie auch immer geartete Mitwirkungspflicht bestanden. Dies folge aus dem verfassungsrechtlich abgesicherten Verbot, wonach niemand zur Lieferung von Beweisen gegen sich selbst verhalten werden dürfe (Anklagegrundsatz gemäß Art. 90 Abs. 2 B-VG, Grundsatz…
…eine Verfahrenseinleitung erfolgt ist, sie aber dann in der Stellungnahme keine oder eine nur unzureichende Erwähnung gefunden haben, der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich verbraucht wäre - dem finanzstrafbehördlichen Finanzstrafverfahren ist insoweit ein Anklagegrundsatz ähnlich dem in der Strafprozessordnung fremd (VwGH 28.4.1994, 93/16/0193…
…handeln, hätte sie niemals eine Bestellung getätigt. Der "B-Club" habe als Bankverbindung eine Konto-Nummer in Spanien angegeben, weshalb sich auch diesbezüglich keine Anhaltspunkte ergeben hätten, daran zu zweifeln, dass es sich um Tabakwarten aus dem EU-Raum handelt. Sie habe sowohl am 11…
…Diesbezüglich wird um Klarstellung dahingehend ersucht, welche "Finanzierbarkeit" hierbei gemeint war und welcher Art die Anstrengungen gewesen sind, die schließlich kein Ergebnis brachten. In diesem Zusammenhang wird ersucht die jeweiligen Gesprächspartner mit Namen und Anschrift zu nennen und Unterlagen vorzulegen, aus denen der Inhalt dieser…
… 33 Abs. 1 FinStrG (aus dem Akteninhalt ergeben sich keine Hinweise darauf, dass es sich lediglich um die bloße Verständigung von der schon vollzogenen Einleitung handeln würde) genügt in rein formaler Hinsicht auch angesichts seiner Textierung den Mindestvoraussetzungen eines Bescheides und es kommt ihm normative…
…der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw. als Geschäftsführer monatlich S 20.000,00 bis S 25.000,00 verdiene, er verheiratet sei und ihn keine Sorgepflichten treffen würden sowie über seine Vermögensverhältnisse nichts bekannt sei. Aufgrund einer Umsatzsteuerprüfung stehe fest, dass der Bw. in den Monaten 1…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Schließlich hat der Verwaltungsgerichtshof im…
…des auf § 83 Abs. 1 FinStrG gegründeten "Einleitungsbescheides" sei im Beschwerdefall verfehlt gewesen, weil kein Fall der "Einleitung" eines Finanzstrafverfahrens vorgelegen sei. Der Beschwerdeführer könne daher in einem subjektiv-öffentlichen Recht nicht verletzt worden sein, weil diese Erledigung in einem Verfahrensstadium ergangen sei, in dem…
…verlängert werden. Außer in den Fällen gemäß Art. 217 Abs. 1 Unterabsätze 2 und 3 erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte…
…bzw. von den Erwerbern in P abgeholt worden. Der gegenständliche Möbelkauf habe somit überhaupt nichts mit der Firma I GesmbH zu tun und könnten daher auch diesbezüglich keine Steuern hinterzogen worden sein. Steuerschuldner war und bleibe die genannte Lieferfirma und gingen allfällige Ungenauigkeiten bzw. Mängel…
…wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe seit 2006 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführerin der A-GmbH in B getätigt. Sie habe ihre Einkünfte nicht offen gelegt und auch keine Steuererklärungen abgegeben, die Bemessungsgrundlagen hätten im Schätzungswege erhoben werden müssen. Dadurch habe sie…
…3 leg.cit. ist von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs…
…dazu angegeben, die primär aus der Stornierung dieser Rechnungen resultierende Umsatzsteuergutschrift für 2000 sei ihm mit "geleisteten Alimentationszahlungen" erklärt worden und er habe während des Jahres "höhere Umsatzsteuervorauszahlungen" geleistet. Er habe sich auf die Buchhalterin voll verlassen und keine Nachkontrolle durchgeführt. Gemäß § 33 Abs. 1…
…Umsatzsteuervoranmeldungen für die genannten Zeiträume verspätet bzw. erst zu Beginn von Außenprüfungen eingebracht; erstatteten Selbstanzeigen sei mangels rechtzeitiger Entrichtung keine strafbefreiende Wirkung zugekommen. Aufgrund seiner langjährigen unternehmerischen Tätigkeit habe er von seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen gewusst und somit insgesamt das Tatbild des § 33 Abs. 2 lit…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, Arbeiter, geboren 1982, wohnhaft in A, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und…
…das Schätzungsergebnis zu erläutern oder darzustellen. Das vom Abgabepflichtigen gegen die Zuschätzung vorgebrachte Argument von niedrigen Lebenshaltungskosten (niedrige Wohnungsmiete, kein privater PKW, geringe monatliche Fixkosten) sei im Zuge der Prüfung überhaupt nicht gewürdigt worden. Der Beweis, dass Ausgangsrechnungen nicht existieren und es sich nicht um…
…des Spruchsenates ausgeführt, der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw. beziehe als Geschäftsführer ein monatliches Einkommen von ca. € 1.490,00 und habe keine Sorgepflichten. Die Fa. S-GmbH sei im Jahr 1986 gegründet worden und der Bw. sei von Anfang an deren Geschäftsführer gewesen. Betriebsgegenstand sei…
…eher kurzen Einarbeitungszeit als Nachfolgerin ihrer pensionierten Vorgängerin ein folgenschwerer Irrtum unterlaufen. Frau W, die sich bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigungen über die elektronisch übermittelten Finanzamtsmeldungen ausgedruckt habe, sei bis zur abgabenbehördlichen Nachschau davon ausgegangen, dass die USt für August 2004 dem Finanzamt (elektronisch)…
…erfolgt. Aus den vorgelegten Akten sind hingegen keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin in den inkriminierten Zeiträumen in irgendeiner Form für die Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten der X-KG zuständig oder verantwortlich gewesen wäre oder diese faktisch wahrgenommen hätte. Es bestehen damit keine hinreichenden Verdachtsmomente…