…wurde, ohne dass gleichzeitig die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erworben wird (938 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX.GP). Durch die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft oder Zusammenschluss nach dem Vereinsgesetz können sich Religionsgemeinschaften zu juristische Personen des privaten Rechts zusammenschließen (Schinkele…
…auf die Frage, ob die seitens des Bw. in seiner Einkommensteuererklärung 2005 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärten Vergütungen für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat (für juristische Personen des privaten Rechts) als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu betrachten sind, eingegangen.…
… 3 Abs 2 EZA-G definiere u.a. alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, also auch den Bund und dessen Einrichtungen, genauso als Entwicklungsorganisation wie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Es lägen somit bei dieser Tätigkeit die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vor. Ergänzend wurde darauf hingewiesen…
…wurde, ohne dass gleichzeitig die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erworben wird (938 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX.GP). Durch die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft oder Zusammenschluss nach dem Vereinsgesetz können sich Religionsgemeinschaften zu juristische Personen des privaten Rechts zusammenschließen (Schinkele…
…Einkünften anrechnen kann, wenn sich ein positives Gesamteinkommen der Gruppe ergibt. 2. Nach § 1 Abs 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach § 2 Abs…
…2 des § 1 KStG lauten: (1) Körperschaftsteuerpflichtig sind nur Körperschaften. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts…
…die Tatsache, dass der GT für 2007 einen Verlust im eigenen Rechnungskreis aufweist. 2. Nach § 1 Abs 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach §…
…292,05. Der Berufung war daher in diesem Punkt stattzugeben. 3.Anrechung ausländische Quellensteuern: Nach § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach §…
…Der Berufung war daher in diesen Punkten stattzugeben. 2. Anrechung ausländische Quellensteuern: Nach § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach § 2 Abs…
…solche, die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, so auch für Körperschaften öffentlichen Rechts, Anstalten, Stiftungen und Fonds. Der Verein für Bewährungshilfe wurde gemäß den Bestimmungen der Art. 246 ff des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts errichtet und ist damit eine juristische Person des privaten Rechts. Das…
…wie bereits im ersten Einkommensteuerbescheid vom 23.10.2009 dargelegt, dass der Arbeitgeber des Bw. keine - wie von Artikel 19 DBA Österreich-Schweiz gefordert - juristische Person des öffentlichen Rechts, sondern eine solche des privaten Rechts sei. Art 19 DBA Österreich-Schweiz sei daher nicht anwendbar…
…September 2008 unter Tz. 4.1.7 vom Finanzamt Folgendes festgehalten: Voraussetzung für die Befreiung ist die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Gebietskörperschaften an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen. Der gegenständliche…
… 1 Abs. 2 KStG anwendbar, also auf alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen des privaten Rechts wie insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen (vgl. zu diesen auch § 5 Rz 186) und Vereine, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts oder auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen wie…
…1 Abs. 2 Z. 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Gemäß § 1 Abs. 3 Z. 3 KStG 1988 sind Körperschaften im Sinne des Abs. 2 beschränkt steuerpflichtig, soweit…
…1 Abs. 2 Z. 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Gemäß § 1 Abs. 3 Z. 3 KStG 1988 sind Körperschaften im Sinne des Abs. 2 beschränkt steuerpflichtig, soweit…
…Z. 5 BAO muss einer dieser Zwecke von der E erfüllt werden. Die E ist keine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft, die aufgrund des AnerkennungsG eine öffentlich rechtliche Körperschaft ist, sondern eine juristische Personen des privaten Rechtes aufgrund des BekGG 1998. Bei der E war…
…Rechts (§ 2). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Aus der vorgenannten Bestimmung ergibt sich zunächst, dass Vereine - die als sonstige juristische Personen des privaten Rechts gelten - grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, falls deren Geschäftsleitung oder Sitz im Inland liegt. Die Bestimmung des…
…ändern. III. Rechtliche Würdigung: Zu Berufungspunkt 1.: Gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftleitung oder ihren Sitz haben unbeschränkt, körperschaftsteuerpflichtig. Als Körperschaften gelten u.a. juristische Personen des privaten Rechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes, sowie nichtrechtsfähige…
…1 Abs.2 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Die Bw…
…sich für die gesamte Gruppe ergebende Körperschaftsteuer anzurechnen ist." Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach …