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8 Treffer1574 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0478-F/12Nur eine qualifizierte Übung der Vertragsstaaten ist relevant für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2013

…2013 (UFS 111): Es ist nicht zu bezweifeln, dass die berufliche Tätigkeit des Bw unter Beachtung des KJG erfolgt. Der Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…an sprechen, auf die Unzulässigkeit ihres Verhaltens hinweisen und sie ersuchen, dies zu unterlassen. Dabei stehe den Mitarbeiterinnen des Ordnungsdienstes keine Befehls- und Zwangsgewalt zur Verfügung (ausgenommen sei seit kurzem der Bereich der illegalen Bettelei, der aber eine untergeordnete Rolle - 2 bis 3 % der Gesamtfälle…

UFSF RV/0421-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2013Teil 1/2

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSF RV/0255-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2013

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSF RV/0257-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte einer bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2013Teil 1/2

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSW RV/0029-W/13Anmeldung zu FinanzOnline unter Berufung auf eine Vorsorgevollmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013Teil 2/3

…auftritt. Diese obrigkeitliche Befugnis kommt in der Kompetenz, Verordnungen und Bescheide zu erlassen sowie unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsverwaltung zu setzen, zum Ausdruck. In der Privatwirtschaftsverwaltung tritt der Staat hingegen nicht als Träger hoheitlicher Befugnisse auf, sondern bedient sich für sein Handeln Rechtsformen, die auch…

UFSW FSRV/0070-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

…aus den angeführten Gründen an Bescheidqualität fehlte. Die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht X. erfolgte Beschlagnahme von Unterlagen des Bf. ist daher als rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Juli 2006

UFSL FSRV/0068-L/08Maßnahmenbeschwerde eines Beschuldigten gegen eine Befragung einer Bankangestellten und die Anforderung von Bankbelegen nach erfolgter Einleitung; Unterschied zwischen Einleitung und Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.02.2010

…November 2008 beim Unabhängigen Finanzsenat wieder zurückgezogen. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2007 wurde überdies Beschwerde gegen eine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der "widerrechtlichen" Einsichtnahme in Bankkontodaten des P am 4. September 2007 in der X-Bank (Filiale in A) durch…