BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Siegfried Rack-Mag. Gottfried Tazol, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 1. April 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…getroffen. Der angefochtene Bescheid war daher gemäß § 42 Abs. 2 Z 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben." Über die Berufung wurde erwogen: Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes ist auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Juni 2010, 2009/16/0130, welche…
…über die nur der Nachsichtswerber wissen könne, wie zum Beispiel, welche Dispositionen insgesamt getroffen worden wären, wäre eine sich ändernde höchstgerichtliche Rechtsprechung rechtzeitig vorhergesehen worden. Entgegen ihren Äußerungen hätte die Bw. nämlich durchaus nicht dargelegt, welche alternative Vorgangsweise gewählt worden wäre, hätte man die "drohende"…
…Vertrauen auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung getroffen worden war. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 Z 1 und 2 der Verordnung BGBl II Nr. 435/2005 auf den Berufungsfall liegen daher nicht vor, weil keine abgabenrechtlich relevanten Dispositionen im Vertrauen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…dass der Rechtsbehelf gegen die Berufungsvorentscheidung der "Vorlageantrag" ist, kommt der Unabhängige Finanzsenat in Anlehnung an die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Schluss, dass die vorliegende Eingabe als Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu werten ist. Im Übrigen ist die…
…gilt: Eine höchstgerichtliche Entscheidung hat nur Wirkung für den Einzelfall. Eine generelle rückwirkende Anpassung anderer vom Höchstgericht nicht entschiedener Sachverhalte, die andere Abgabepflichtige betreffen, würde die Rechtskraftwirkung aushöhlen und dem im Verwaltungsrecht geltenden Grundsatz der Rechtskraft zuwiderlaufen. Dies zeigt sich auch in der Rechtsprechung der…
…unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fehlschlagen. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 17.1.1996, 94/14/0069) wäre schon im Hinblick auf die geänderte Rechtslage als insofern obsolet zu werten. Bei erstem Hinsehen schiene der Standpunkt vertretbar, dass die Arbeitgeber nur wirtschaftlich, nicht…
…der im Betriebsvermögen gehaltenen Unternehmensbeteiligungen nicht klar geworden sei und diese deshalb dem Grunde nach nicht als Betriebsvermögen anzuerkennen gewesen seien. Der Amtsvertreter verwies auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung sowie auf die Fachliteratur, wonach übliche Geschäftsbeziehungen und Synergien nicht für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ausreichen würden…
…angefallenen Erbteil und nicht bloß über die Hälfte davon eine Verfügung zugunsten des Herrn NN2 vorgenommen hat. Angesichts dieser Überlegungen und unter Bedachtnahme auf die o.a. höchstgerichtliche Rechtsprechung sieht der unabhängige Finanzsenat keine Veranlassung, von dem von der Lehre und Praxis entwickelten Grundsatz abzuweichen…
…Berufung, dass die Abgabenbehörde erster Instanz das betriebliche Rechnungswesen bzw. die Grundaufzeichnungen bereits im April 1999 bei einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum März bis Oktober 1998 nicht beanstandet hätte, ist unter Hinweis auf die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung zurückzuweisen, da Tatsachen, die einer Stelle des Finanzamtes…
…Bedenken nicht geteilt und die Ansicht, wonach ab dem Monat Feber 2011 Dienstleistern eine Vergütung von Energieabgeben nicht mehr zusteht, bestätigt Unter Bedachtnahme hierauf und die auch bereits vom Finanzamt angeführte höchstgerichtliche Rechtsprechung war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 31. Mai 2013
…erging als neuer Sachbescheid, nachdem das Finanzamt den erklärungskonform ergangenen Erstbescheid gem. § 299 BAO unter Hinweis auf höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 19.3.2008, 2005/115/0076) mit der Begründung aufgehoben hat, hinsichtlich der Beratung inländischer Unternehmen stehe Österreich das Besteuerungsrecht zu. Über die dagegen gerichtete…
…errichtet worden. Leistungen mussten, da noch keine erbracht worden waren, auch nicht rückgeführt werden. Das Finanzamt stützte die abweisende Berufungsvorentscheidung auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung, wonach im Falle einer gleichsam uno actu erfolgten Auflösung und Wiederveräußerung keine Rückgängigmachung im Sinne des § 17 GrEStG vorliege, da der…
…1988. Bei den beiden wesentlich beteiligten Personen liege kein einziges Merkmal eines Dienstverhältnisses vor. Die Rechtsprechung zu dem betreffenden Gesetzestext widerspreche dem eindeutigen Beschluss des Gesetzgebers. Es könne nicht sein, dass durch höchstgerichtliche Rechtsprechung Steuertatbestände geschaffen würden, die gesetzlich nicht gedeckt seien. Gemäß Art. 7…
…auf Verlauf und Stand des Asylverfahrens. Der Antrag wurde vom Finanzamt Graz-Stadt mit Bescheid vom 12.06.2008 ab Dezember 2006 abgewiesen. Dagegen erhob die BW fristgerecht Berufung und wies ausdrücklich auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung und die Tatsache hin, dass sie sich mit den…
…damit zusammenhängende Vorsteuerbeträge blieben vom Prüfer im Hinblick auf die (unter Pkt. 1 erwähnte) höchstgerichtliche Rechtsprechung unberücksichtigt. Die am 15. März 1996 beim Finanzamt eingelangte Berufung (Bl 34/1994) richtet sich gegen die im Anschluss an die Betriebsprüfung für die Jahre 1991 bis 1994 ergangenen…
…16/0098, sowie die dort zitierte Vorjudikatur). Im Hinblick auf die klare höchstgerichtliche Rechtsprechung liegt auch der gerügte Verfahrensmangel nicht vor. Die Festsetzung der GrESt wie im angefochtenen Bescheid erfolgte somit zu Recht und über die Berufung ist spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 2. Mai…
…16/0098, sowie die dort zitierte Vorjudikatur). Im Hinblick auf die klare höchstgerichtliche Rechtsprechung liegt auch der gerügte Verfahrensmangel nicht vor. Die Festsetzung der GrESt wie im angefochtenen Bescheid erfolgte somit zu Recht und über die Berufung ist spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 2. Mai…
…2008 gefordert worden. Zu diesem Zeitpunkt wäre das Erbschaft - und Schenkungssteuergesetz 1955 nicht mehr geltende Rechtslage und nicht mehr anzuwenden gewesen. Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung vom 11.12.2009 das Berufungsbegehren unter Hinweis auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung mit der Begründung ab, dass mit dem…
…und Schenkungssteuergesetz 1955 nicht mehr geltende Rechtslage und nicht mehr anzuwenden gewesen. Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung vom 11.12.2009 das Berufungsbegehren unter Hinweis auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung mit der Begründung ab, dass mit dem Schriftsatz vom 6.2.2008 an das Gericht durch…