…vorgeschriebenen Bewilligung. § 12 GelverkG - Zwischenstaatliche Vereinbarungen: 1) Vereinbarungen über die grenzüberschreitende Beförderung von Personen gemäß § 11 dieses Bundesgesetzes können auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes geschlossen werden, wenn der Umfang des zwischenstaatlichen Personenverkehrs dies erfordert. In den Vereinbarungen ist vorzusehen, dass Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen…
…WS 2006/07, Universität Innsbruck; aA Schmitz, der in "Der freie Personenverkehr in der Europäischen Union" (2008) die Keck-Formel für nicht anwendbar hält, um eine Abgrenzung zu erreichen). Der Begriff der Behinderung (iSd aus der Freiheitskomponente resultierenden Beschränkungsverbotes) ist so auszulegen, dass die Ausrichtung…
…Unterschieden wird zwischen der primären (erstmalige Gründung, Umzug und grenzüberschreitende Verschmelzung) und der secundären (Schaffung einer von der Hauptniederlassung wirtschaftlich oder rechtlich abhängigen Einheit in einem anderen Mitgliedstaat) Niederlassungsfreiheit. Weiters zwischen Inbound-Fällen (Besteuerung im Aufnahmestaat) und Outbound-Fällen (Besteuerung im Herkunftsstaat). (c) Diskriminierung und…
…RZ. 592 u. 617). Die europäische Verordnung 1612/68, die die Rechte migrierender oder grenzüberschreitender Arbeitnehmer und ihrer Familienmitglieder regelt, resultiert aus dem in den Art. 12 und 39 des EU-Vertrages formulierten Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsbürgerschaft. Als Bedingung für die Anwendung des Verordnung 1612…
…d UStG). Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen ist somit nur der inländische Streckenteil steuerbar. Handelt es sich um die Beförderung von Personen mit Schiffen oder Luftfahrzeugen ist (mit Ausnahme des Bodensees) dieser Streckenteil steuerfrei. 2. Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Schiffen und Luftfahrzeugen war schon im UStG 1972…
…wobei nicht nachgewiesen werden konnte, mit welchen USt-freien Leistungen diese Anzahlungen verrechnet worden wären. Legen Sie daher bitte aussagekräftige Unterlagen (Rechnungen und Verrechnungsvereinbarungen) zu diesen Vorgängen vor. Für die Inanspruchnahme der echten Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Luftfahrzeugen bzw. den ermäßigten Steuersatz bei Personenbeförderung…
…Zollbeamte erkennen hätte sollen, dass der Lenker L. wie behauptet der Hilfestellung der Behörde bedurft hatte. Der grenzüberschreitende Personenverkehr ist dadurch geprägt, dass sich - unter anderem zur Vermeidung von langen Grenzwartezeiten - allfällige Kontrollen auf Stichproben beschränken. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass der Fahrer damals…
…aus nicht selbständiger Arbeit enthalten würden. Die Eidgenössische Schweiz einerseits und die Europäische Gemeinschaft bzw. deren Mitgliedstaaten andererseits hätten am 21.6.1999 ein Abkommen über den freien Personenverkehr abgeschlossen. Der Unabhängige Finanzsenat habe bereits in mehreren Berufungsentscheidungen festgestellt, dass mit diesem Abkommen die Personenfreiheiten…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…und ist das Vorliegen eines Aufhebungstatbestandes unter diesem Gesichtspunkt daher von vornherein zu verneinen. Das am 21. Juni 1999 abgeschlossene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen; im Folgenden: FZA) ist am 1…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…und ist das Vorliegen eines Aufhebungstatbestandes unter diesem Gesichtspunkt daher von vornherein zu verneinen. Das am 21. Juni 1999 abgeschlossene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen; im Folgenden: FZA) ist am 1…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…den Europäische Wirtschaftraum (EWR) auch gegenüber Liechtenstein und durch das am 21. Juni 1999 abgeschlossene und am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr…
…und ist das Vorliegen eines Aufhebungstatbestandes unter diesem Gesichtspunkt daher von vornherein zu verneinen. Das am 21. Juni 1999 abgeschlossene Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen; im Folgenden: FZA) ist am 1…