…I, § 1 Tz 8). Grenzüberschreitende Sachverhalte unterliegen häufig der nationalen Besteuerungshoheit mehrerer Staaten. Neben dem Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates aus der unbeschränkten Steuerpflicht erheben viele Staaten in ihrem nationalen Recht einen Besteuerungsanspruch aus der beschränkten Steuerpflicht aufgrund eines gegebenen Inlandsbezuges, sodass hinsichtlich der von beiden Staaten…
…auf den erworbenen Plänen basierende Errichtung eines Bürogebäudes angedacht gewesen sei, ohne dass derzeit eine tatsächliche Bauausführung intendiert sei. In diesem Zusammenhang kommt auch dem im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Gedächtnisprotokoll insoweit Bedeutung zu, als schlussendlich der vereinbarte Kauf der Pläne zum Preis von…
…erste Säumniszuschlag für die nicht entrichtete Umsatzsteuer Jänner bis August 2003 wird mit 48,13 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Tierarzt und Hufschmied. Diese Tätigkeit führte er in den Streitjahren 2000 bis 2003 mit einem Praxismobil grenzüberschreitend in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz durch…
…dann sollte erst recht die noch losere Beteiligung eines Kommanditisten nicht ausreichen. Unternehmensgegenstand der Y.GmbH&CoKG sei die "wirtschaftliche Organisation des kombinierten Güterverkehrs im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr, wobei die Gesellschaft nicht als Frächter oder Spediteur tätig werden darf" (Gesellschaftsvertrag vom 24.06.1996…
…oder nicht. Beim Betriebsstättenbegriff ist zwischen Ertragsteuer und Umsatzsteuer zu differenzieren. 3. Ertragsteuer: a. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten soll der Betriebsstättenbegriff nationale Besteuerungsansprüche territorial abgrenzen. Sinn und Zweck des Betriebsstättenbegriffes ist es, Besteuerungsmöglichkeiten des Quellenstaates von einer bestimmten Intensität unternehmerischen Engagements abhängig zu machen (Bendlinger, Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerbein, vom 7. Juli 1997 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 18. Juni 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 23. März…
…für die 1. Ausbaustufe wurde ein fixer Betrag von 965.000,00 S vereinbart. Unter Punkt "V. Bauausführungen und Ausstattungsänderungen" wurde festgehalten, dass Grundlage dieses Vertrages die den vertragsschließenden Parteien bekannten Baupläne und die den Parteien ebenfalls bekannten Bau- und Ausstattungsbeschreibungen seien. Den Bauherren wurde…