…1994 (vgl. Ruppe, UStG³, § 23 Tz 13). Bei den von der Berufungswerberin erbrachten Reiseleistungen handelt es sich um gemischte Reiseleistungen. Sie bestehen nur zum Teil aus Reisevorleistungen, also aus Leistungen, die Dritte an die Berufungswerberin erbringen und die unmittelbar den Reiseteilnehmern zugute kommen. Als solche…
…lautet wie folgt: "Abs. 1: Die nachfolgenden Vorschriften gelten für Reiseleistungen eines Unternehmers, - die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und - Reisevorleistungen in Anspruch nimmt Abs. 2: Die Leistung des Unternehmers ist…
…des Prüfungsberichtes über das Ergebnis der Außenprüfung der Jahre 2006 bis 2009 vom 8.6.2011 wurde ausgeführt, dass das geprüfte Unternehmen als Reiseveranstalter für Flusskreuzfahrten mit Kabinenschiffen zwischen der Nordsee und dem Schwarzen Meer Reiseleistungen an andere Unternehmer erbringe, die aus Beförderung und Unterbringung…
…somit ein Privatanteil in Höhe von 70 % angesetzt). Die "fast ausschließliche" Nutzung des Dampfsaugers für den Ordinationsbereich hielt das Finanzamt für "nachvollziehbar" und gab der Berufung insofern statt. Tz 3 - Privatanteil Pkw Im Zuge der Prüfung "nachgereichte Reiseleistungen" hätten Berücksichtigung gefunden. Es entspreche allgemeinen Erfahrungen…
…die Feststellung begehrte, dass sie bei Ausübung ihres Berufes als Bezirksleiterin der Bw. Reiseleistungen iSd Art XVI KV erbringe und dementsprechend ein Anspruch auf Auszahlung von Diäten (Taggeldern) bestehe. Der OGH bzw. schon vorher das OLG Linz (OLG Linz 15.11.2011, 11 ra 92…
…25). Im genannten EuGH-Urteil, das im Übrigen - wie vom Berufungswerber richtig aufgezeigt - nicht über die Vermittlung von Sportwetten sondern über die Vermittlung von Reiseleistungen absprach, wurden zum ersten und bis dato einzigen Mal Räumlichkeiten eines Vermittlers als feste Niederlassung des Auftraggebers beurteilt. Ausschlaggebend dafür…
…Die wesentlichste Aussage des § 20 EStG Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Das Wesen dieses Aufteilungs- und Abzugsverbotes liegt darin, zu verhindern, dass Steuerpflichtige (Analoges muss…