Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Josef Fasching und Mag. Rudolf Grafl als weitere Mitglieder des Senates in…
…die in diesem Schreiben enthaltenen Ausführungen seien lediglich eine Wiederholung der von der BP festgestellten Mängel und Ungereimtheiten, die dann nur durch Schuldzuweisungen an die rechnungslegenden Unternehmer (Mercedes M.und Mazda N. ) oder die Ermittlungsorgane (KIAB) beseitigt werden sollten. Zu den Vorbringen auf Seite 9…
…der Kindeseltern gelegenen Gründe für das Verbot der Rückkehr des Bw. in die eheliche Wohnung (nach tätlichen Auseinandersetzungen) und die gegenseitigen Schuldzuweisungen der Kindeseltern sind für den Berufungsfall (Nachweis der überwiegenden Haushaltsführung) nicht relevant. Im Übrigen betreffen die in den Gerichtsakten vorhandenen Protokolle über die…
…Streitpartien und strebt gegenseitiges Verstehen und gemeinsame, konstruktive, interessengerechte Lösungen für die Zukunft an, Ziel ist ein zwischen den Konfliktparteien vereinbarter Vertrag auf der Basis von gegenseitiger Achtung und fairen Ausgleichs der gegensätzlichen Interessen, Mediation stellt eine Alternative zu Kampf, Verletzung, Schuldzuweisung und Beziehungsabbruch dar…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Dr. Heimo Moder als weitere Mitglieder des Senates…