… 3 Abs. 1a Z 6 ALSAG gebe an, dass gebrochene mineralische Hochbaurestmassen dann von einer Beitragspflicht ausgenommen sind, wenn sie für eine Verfüllung verwendet werden und in diesem Fall durch ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet werde, dass eine gleich bleibende Qualität gegeben ist und diese Abfälle im…
…gemäß § 184 BAO zu schätzen gewesen. Das durchschnittliche spezifische Gewicht mineralischer Baurestmassen würde laut Tarifempfehlung des Fachverbandes für Güterbeförderung 1,5 bis 1,6 to pro m³ und für verunreinigten Erdaushub 1,7 to pro m³ betragen. Bei der Schätzung wäre daher beim gemischten Bauschutt…
…die Aussenwände noch vorhanden gewesen wären, wäre bereits von der Firma des J.S.,(J.S.) mit zerkleinerten und somit gebrochenen und stofflich behandelten Material gefüllt worden. Mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde dieser Berufung insofern stattgegeben, als dass der Altlastenbeitrag unter…
…900 m³ Recyclingmaterial eingebaut wurden. Der durchschnittliche Umrechnungsschlüssel von m³ in Tonnen im Verhältnis 1:1,6 entstammt den Tarifempfehlungen des Fachverbandes des Güterbeförderungsgewerbes mit den dort festgelegten Umrechnungsrelationen. Das Gewicht der verfüllten Menge in Tonnen beträgt daher 1.473,60. Die Festsetzung der Selbstberechnungsabgabe…
…wonach ca. 900 m³ Recyclingmaterial eingebaut wurden. Der durchschnittliche Umrechnungsschlüssel von m³ in Tonnen im Verhältnis 1:1,6 entstammt den Tarifempfehlungen des Fachverbandes des Güterbeförderungsgewerbes mit den dort festgelegten Umrechnungsrelationen. Das Gewicht der demnach verfüllten Menge in Tonnen beträgt 1.473,60. Der Altlastenbeitrag…
…vor. Es liege keine Bereithaltung der Abfälle für eine Wiederverwendung oder für eine stoffliche oder thermische Verwertung vor, weil die Baurestmassen nicht sortiert, gebrochen und klassiert (Altstoff) für eine zulässige Verwendung bzw. Verwertung vorliegen würden. Weiters sei im Jahre 1999 im Steinbruch Material "recycelt" worden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…