…weiterer Folge durchgeführte Berufungsverfahren, das nach einer Reihe von Ermittlungen mit der Erlassung der Berufungsentscheidung (RV/0359-F/02) vom 13.1.2006 endete, waren allesamt Amtshandlungen, die (im gegebenen Zusammenhang) allein zur Geltendmachung der Einkommensteuer des Bw unternommen worden sind. Außenprüfungen sind aus Verjährungssicht…
…bloße Ankündigungen von Unterbrechungshandlungen, wird vom Referenten jedenfalls in dieser pauschalen Form nicht geteilt. Entscheidend hiefür ist, dass Prüfungsauftrag und Prüfungsankündigung im Gesetz vorgesehene erste Teilschritte von Amtshandlungen sind, die auf die Ermittlung der für die Abgabenerhebung bedeutsamen Verhältnisse gerichtet sind (§ 147 BAO). Bei Verfahrensmaßnahmen…
…bereits mit Ablauf des Jahres 2001 zu laufen, ist doch in diesem Jahr der Abgabenanspruch entstanden. Gerechnet von diesem Zeitpunkt erfolgte die erst im Jahr 2007 vorgenommene Amtshandlung (abgabenbehördliche Prüfung) nicht "innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207)", weshalb dieser keine fristverlängernde Wirkung nach § 209 Abs. 1BAO zukommt…
…ist. Unstrittig zwischen den Parteien ist, dass die Verjährungsfrist der Kapitalertragsteuer dadurch mit Ablauf des Jahres 2002 begonnen hat. Da jedoch die Einkommensteuerbescheide 2002 für die Bemessungsverjährungsfrist der streitgegenständlichen Kapitalertragsteuer unbeachtlich sind (keine fristverlängernde Unterbrechungshandlung), ist die Verjährung für diese am 31. Dezember 2007 eingetreten…
…1.2.2010, der Feststellungen im Zusammenhang mit dem PKW BMW X5D auch für Zeiträume im Kalenderjahr 2003 enthält, insoweit außerhalb einer offenen Verjährungsfrist erfolgt sind und somit als Amtshandlungen zur Geltendmachung eines Abgabenanspruchs keine fristverlängernde Wirkung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO hinsichtlich…
…diese verlängere sich um ein weiteres Jahr, wenn nach außen hin erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs unternommen worden seien. Dies sei nicht der Fall gewesen, insbesondere sei in den Jahren 2001 bis 2005 keine fristverlängernde Arbeitnehmerveranlagung erfolgt, weshalb mit Ende 2005 Verjährung eingetreten sei…
…wobei insbesondere auch der "Betreff" des Telefax (somit "Einkommensteuer 1997 bis 2002, Umsatzsteuer 1997 bis 2002") ersichtlich war. Eine fristverlängernde Wirkung iSd § 209 Abs. 1 BAO haben nur Amtshandlungen, die nach außen wirksam sind und einwandfrei nach außen erkennbar sind (zB VwGH 10.6.1991…
…in dem die Abgabenbehörden vom Erwerbsvorgang Kenntnis erhalten haben. das sei offenkundig bereits ab März 2000. Es seien im gegenständlichen Fall auch keine Amtshandlungen gesetzt worden, die den Lauf der Verjährung unterbrochen hätten. Demgemäß sei die Verjährung eingetreten und hätte die vorgeschriebene Abgabe nicht festgesetzt…
… 209, Tz 32 wirken bei Gesamtschuldverhältnissen Amtshandlungen fristverlängernd gegen alle Gesamtschuldner (z.B. VwGH 2.7.1992, 91/16/0071 - 0073; 21.5.2007, 2007/16/0014). Dies gilt auch für lediglich gegen einen Gesamtschuldner gerichtete Amtshandlung (VwGH 14.1.1988, 86/16/0154) wie…
…durch erstinstanzliche Bescheide, Berufungsvorentscheidungen, Berufungsentscheidungen und Wiederaufnahmebescheide verlängert (Ritz, BAO-Kommentar3, zu § 209, RZ 10). Bei Gesamtschuldverhältnisses wirken Amtshandlungen fristverlängernd gegen alle Gesamtschuldner (Ritz, BAO-Kommentar3, zu § 209, RZ 32). Das Finanzamt richtete mit Schreiben vom 8. Oktober 1987 Vorhalte an einige Käufer, mit der…
…durch erstinstanzliche Bescheide, Berufungsvorentscheidungen, Berufungsentscheidungen und Wiederaufnahmebescheide verlängert (Ritz, BAO-Kommentar3, zu § 209, RZ 10). Bei Gesamtschuldverhältnisses wirken Amtshandlungen fristverlängernd gegen alle Gesamtschuldner (Ritz, BAO-Kommentar3, zu § 209, RZ 32). Das Finanzamt richtete mit Schreiben vom 8. Oktober 1987 Vorhalte an einige Käufer, mit der…
…Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich gemäß § 209 Abs. 1, erster Satz BAO die Verjährungsfrist um ein Jahr. Bei Gesamtschuldverhältnissen wirken Amtshandlungen fristverlängernd gegen alle Gesamtschuldner. Dies gilt…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R. Sch., ehemaliger Geschäftsführer, wohnhaft in S, Straße, vertreten durch P. E., Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, S, N-Straße, vom 12. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 20. November 2003 betreffend Haftung gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Ablauf des Jahres 1992 zu laufen begonnen. Nach § 209 Abs 1 BAO werde die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in dem die Unterbrechung eingetreten ist…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Waldner, JWP Jenewein, Waldner und Partner Wirtschaftsprüfung + Steuerberatung GmbH & Co KEG, 6020 Innsbruck, Franz-Fischer-Straße 7, über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Kommerzialrat Friedrich Nagl und Kammerrätin Ingrid Brunner über die Berufungen der mittlerweile verstorbenen Bw, seinerzeit vertreten durch Dr. Walter Kossarz, Rechtsanwalt, 3500 Krems an…
…wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Abs. 5: Die Selbstanzeige wirkt nur für die Personen, für die sie erstattet wird. Gemäß § 31 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch WTT Wirtschaftstreuhand Tirol Steuerberatungs GmbH&Co KEG, 6020 Innsbruck, Rennweg 18, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…