…warum ein Arbeitnehmer, der seinen (exterritorialen) Arbeitsplatz von seiner Wohnung aus anfahre anders behandelt werde als ein Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitgeber mit Lohnsteuerabzug beschäftigt sei oder welcher seinen Arbeitsplatz im nahem Ausland vom Inland aus aufsuche. Hier würden vom Prinzip her gleiche Sachverhalte unterschiedlich…
…1997 die amerikanische Schule in Kairo, die Kopien der Zeugnisse liegen als Anlage bei. Mein Sohn M. bestreitet seinen Lebensunterhalt vom Haushaltseinkommen. Wie lange der Aufenthalt in Ägypten andauern wird, ist vom Arbeitgeber meines Mannes, der Fa. T., abhängig. Er wurde von der Fa. T…
…also aufgrund ihres Normgehaltes nur dann Wirkung, wenn der Tätigkeitsstaat gesetzwidrig keine Kenntnis vom Besteuerungsanspruch erlangt hat (Nichteinreichung einer Steuererklärung durch den Arbeitnehmer bzw. Nichtvornahme eines Lohnsteuerabzuges durch den Arbeitgeber), und deshalb keine Steuern geleistet wurden (EAS 2613). Diese Rückfallsklausel kommt hingegen nicht zum Tragen…
…Nachdem für den Mandanten bei der Fa. Sch. GmbH in B. (A) ein Arbeitsplatz eingerichtet sei, sei der im Rahmen dieser Bestimmung u.a. geforderte inländische Arbeitgeber jedenfalls vorhanden bzw. fungiere die Fa. Sch. P. GmbH in D. (DL) als Muttergesellschaft lediglich als Kostenträger für…
…Aufenthalt der Arbeitnehmer in Österreich während eines Kalenderjahres finden sich in den Akten keine Anhaltspunkte. Wird die Tätigkeit im anderen Staat von einer Betriebstätte getragen, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat, so hat von Anfang an der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften (Art…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatungskanzlei, 4030 Linz, Voest-Alpine-Straße 1, vom 19. Oktober 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 29. September 2000 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum…
…Gruppe, der nunmehrigen M1 GmbH, in diesen beiden Ländern Tochtergesellschaften gegründet worden. Die M2 GmbH in A (=Arbeitgeberin des Bw.) sei im Rahmen der Errichtung dieser Großmärkte mit der Projektleitung betraut worden. Dabei oblag der M2 GmbH die Auswahl des entsprechenden Standortes, die Bauplanung, die…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung sind Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine begünstigte Auslandstätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht, von der Einkommensteuer befreit…
…Dienste und Interesse der österreichischen Gesellschaft beschäftigt sei. X arbeite seit 1977 in verschiedenen Positionen für die Schweizer Muttergesellschaft bzw für deren Rechtsvorgängerinnen. Die Schweizer Muttergesellschaft sei die Arbeitgeberin von X. Mit ihr habe X eine Gehaltsvereinbarung abgeschlossen. Sie sei auch verantwortlich für die monatlichen…
…so zu interpretieren sei, dass es sich um eine Tätigkeit handeln müsse, die sowohl aus der Sicht des inländischen Arbeitnehmers als auch aus der Sicht des ausländischen Arbeitgebers im Ausland ausgeübt werde. Würden beispielsweise Arbeitskräfte in Österreich von einem Schweizer Auftraggeber beschäftigt, seien die Lohneinkünfte…
…a) Ein Arbeitnehmer, der im Gebiet eines Mitgliedstaates beschäftigt ist, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und auch dann, wenn er im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder sein Arbeitgeber oder das Unternehmen, das ihn beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates hat; …
…dass die Steuerbegünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 jedenfalls dann nicht darauf abstellt, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Der Umstand, dass es sich bei dem Errichter der Anlage um ein ausländisches Unternehmen handelt…
…Streitjahr bei der X AG im Fürstentum Liechtenstein als Bauleiter beschäftigt. Laut einer Bestätigung seiner Arbeitgeberin war er an nachfolgenden Baustellen tätig: | Ort | Beginn des Einsatze | Ende des Einsatzes | Funktion | MFH E, Maienfeld | Jänner 2009 | Dezember 2009 |…
…Berufungswerber in den Monaten April und Mai in der Türkei). Es ist daher durchaus glaubwürdig, dass der Berufungswerber in den angegebenen Ländern während der angegebenen Dauer die (vom Arbeitgeber beschriebene und bestätigte) Montagetätigkeit ausgeübt hat. Die Montage und Inbetriebnahme von Anlagen zählt gemäß § 3 Abs…
- Der Auslandsaufenthalt war nur für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen (vgl. dazu das Schreiben von XY vom 17. März 2010); tatsächlich hat der Aufenthalt in Land1 tatsächlich ca. ein Jahr und zwei Monate angedauert. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er beabsichtigt habe, deutlich länger…
…aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Weise aufgeteilt seien, dass bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt im Tätigkeitsstaat (unter 183 Tagen im betreffenden Kalender- oder Steuerjahr) und wenn die Vergütungen von einem nicht im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber bezahlt würden, das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat bleibe und nicht auf…
…zusammengefasst wie folgt begründete: Nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 seien Einkünfte, die Arbeitnehmer für ihre begünstige Auslandstätigkeit von ihrem Arbeitgeber steuerfrei bezögen, steuerfrei, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgehe. Nach Artikel 39 des EG-Vertrages sei…
…die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte | -11.391,00 S | sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag | -88.714,00 S | Gesamtbetrag der Einkünfte | 527.134,00 S | Pauschbetrag für Sonderausgaben | -707,00 S | Einkommen | 526…
…an 81 Tagen zwischen dem grenznahen Arbeitsort und dem grenznahen Dienstort gependelt. Die dritte Voraussetzung, dass sich der Arbeitgeber üblicherweise an jedem Arbeitstag vom Wohnort zum Dienstort begeben müsse, sei während des gesamten Kalenderjahres 2005 an 81 Arbeitstagen gegeben gewesen. Die Abgabenbehörde verweise nunmehr darauf…
…Folge gegeben. Die Einkommensteuer 2010 wird festgesetzt mit 9.642,06 €. Die Einkommensteuer 2011 wird festgesetzt mit 14.305,00 €. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Arbeitgeberin des Berufungswerbers…