…im Sinne dieses Bundesgesetzes ein Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung der Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zwecks zu dienen; sie genießt Rechtspersönlichkeit und muss ihren Sitz im Inland haben. Unter einer Privatstiftung sind nur…
…des begünstigten Zweckes. In den "neuen" Statuten sind verschiedene Aufgabenbereiche der Bw. angeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass neben der als Hauptzweck angeführten Betätigung auf mildtätigem Gebiet nur solche Nebentätigkeiten oder Nebenzwecke erlaubt sind, die ebenfalls den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen. Hinsichtlich der…
…vorliegen. Das Streben nach Gewinn muß nicht der Hauptzweck der Tätigkeit sein; die Annahme eines Gewerbebetriebes ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Absicht der Gewinnerzielung nur Nebenzweck ist. Die subjektive Gewinnabsicht ist bei einer Tätigkeit, die sich objektiv und auf Dauer gesehen als gewinnträchtig herausstellt…
…der Eigentümer eines Grundstücks einem anderen die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gegen Entgelt in Form eines für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossenen Pachtvertrages einräumt (,wenn sich der Eigentümer vorbehält, das Grundstück selbst zu gebrauchen oder anderen diesen Gebrauch zu erlauben). Die Steuerbefreiung des …
…Feststellung des Finanzamtes, es liege offensichtlich keine Gewinnerzielungsabsicht vor mache die Betätigung als Warenpräsentator nicht zu einer Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, da die Gewinnerzielungsabsicht nicht Hauptzweck der Betätigung sein müsse. Der Bw. erlaube sich darauf hinzuweisen, dass Art. 4 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie…
…wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen muss, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie der Bw verfolgt und eine vom Finanzamt als gemeinnützig im Sinne der BAO anerkannte Körperschaft…
…darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdecken der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Ziele wie dieser Verein verfolgt. Dem Finanzamt wurde mit Schreiben vom 7. November 2003…
…vereinseigenen Unternehmungen, Spenden, Sponsoring sowie Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen. § 16 der Statuten regelt die Vorgangsweise bei der "freiwilligen Auflösung" des Bw.: das Vermögen soll dabei "soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken…
…Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation inF zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt." Mit Bescheid vom 2. Juni 2006 wurde…
…Passiven, verbleibende Vereinsvermögen übertragen wird. Dieses Vermögen muß, soweit dies möglich oder erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche gemeinnützige Zwecke wie dieser Verein verfolgt. Das allenfalls vorhandene Vermögen darf in keiner wie auch immer gearteten Form den Vereinsmitgliedern zugute kommen. 15.3…
…Verein ins Treffen geführte Argument, dass das aus den Therapien entsprechende Datenmaterial gewonnen werde, um eine fundierte wissenschaftliche Arbeit erstellen zu können, wurde eher als "Nebenzweck" angesehen, der dem Hauptzweck einer Mittelbeschaffung durch Anbieten entsprechender Therapien untergeordnet erscheine. Das Erfordernis, die begünstigten Zwecke dürften nicht…
… 30 Abs. 1 Z 1 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988 festgesetzten Zeitraumes nur einen untergeordneten Nebenzweck darstellt. Kann ein Nachweis im Sinne des vorstehenden Satzes nicht erbracht werden, so sind bei Einkünften aus Kapitalvermögen 20% der Substanzgewinne als steuerpflichtige Einnahmen anzusetzen." Mit Erkenntnis VfGH 15…
…er Baubetreuungsverträge, usw., für die GmbH erstellt habe, die sonst ein externer Anwalt verrichten hätte müssen. Ein Arbeiten im Angestelltenverhältnis als Geschäftsführer sei ihm aus standesrechtlichen Gründen nicht erlaubt; andernfalls hätte er Anspruch auf eine Entlohnung für seine Tätigkeit. Ein Fremdvergleich sei jederzeit möglich. Er…
…ihn auch zeitlich voll ausfüllenden Beschäftigung bei der Firmengruppe "P" vorwiegend um die kaufmännische Verwaltung der Gesellschaft habe kümmern sollen. Sofern es ihm seine Zeit noch erlaubt habe, habe AD für die Gesellschaft noch nebenbei handelsübliche EDV-Soft- und -Hardware vertrieben. Das Interesse an der…
…Zielsetzung aus den Statuten eindeutig hervorgehe. Gemäß RZ 111 der Vereinsrichtlinien werde ersucht, diesen Mangel der Rechtsgrundlage ändern zu können. Beilage I der Berufung lege den Zweck des Vereins dar und erläutere die Vereinsaktivitäten. Aus Beilage II sei ersichtlich, dass der nicht begünstigte Zweck des…
…B. mildtätigem Gebiet betätigen. Das bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage muss als…
…und Not in Entwicklungsländern, betätigen, was bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage muss…
…B. mildtätigem Gebiet betätigen, was bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage muss als…
…Zwecke dient. Gemäß § 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…
…sowie Erträgnisse aus Besitz und Aufnahme von Darlehen ... VIII Vereine 1) Bestehende Vereine, welche bisher zur Erfüllung religiöser Nebenzwecke gebildet wurden und nach dem Inhalt ihrer Satzungen dem Ziel der Bw dienen, werden über Antrag des Vereinsvorstandes als Vereine der Bw anerkannt ... 2) Anerkannte Vereine…