…in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt des Einlangens von Amts wegen festzustellen. Sie werden daher aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die belegen, wann der Bescheid zugestellt worden ist bzw. nachzuweisen, dass die Zustellung an…
…in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt des Einlangens von Amts wegen festzustellen. Sie werden daher aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die belegen, wann der Bescheid zugestellt worden ist bzw. nachzuweisen, dass die Zustellung an…
…in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt des Einlangens von Amts wegen festzustellen. Sie werden daher aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die belegen, wann der Bescheid zugestellt worden ist bzw. nachzuweisen, dass die Zustellung an…
…in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt des Einlangens von Amts wegen festzustellen. Sie werden daher aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die belegen, wann der Bescheid zugestellt worden ist bzw. nachzuweisen, dass die Zustellung an…
…in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt des Einlangens von Amts wegen festzustellen. Sie werden daher aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die belegen, wann der Bescheid zugestellt worden ist bzw. nachzuweisen, dass die Zustellung an…
…in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt des Einlangens von Amts wegen festzustellen. Sie werden daher aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die belegen, wann der Bescheid zugestellt worden ist bzw. nachzuweisen, dass die Zustellung an…
…2012 elektronisch per Finanzonline erlassen worden sei. Rechtsgrundlage für die elektronische Zustellung sei § 97 Abs. 3 iVm § 98 Abs. 2 BAO. § 5b Abs. 1 Finanzonline-VO, BGBl. II 2006/97 idF BGBl II 2012/373 bestimme, dass die Abgabenbehörden nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen…
…2008; Laut Aktenvermerk des Sachbearbeiters des Finanzamtes vom 30. April 2012 ist eine Stornierung der ursprünglichen Zustellung in der Databox nicht möglich. Um Missbrauch zu vermeiden, hat die Antragstellerin selbst am 24. April 2012 die elektronische Zustellung widerrufen. Darüber wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs. 1…
…sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Soweit in der Bundesabgabenordnung nicht anderes bestimmt ist, sind Zustellungen nach dem Zustellgesetz, ausgenommen Abschnitt III (Elektronische Zustellung), vorzunehmen (§ 98 Abs…
…direkte Zustellung der Haftungsbescheide sollte auch dokumentiert werden, dass es keine "Abschreibungszusage" gegeben habe. Weiters seien am persönlichen Abgabenkonto des Berufungswerbers Veranlagungen ausständig und allfällige Gutschriften auf die Haftungsschuld anzurechnen gewesen. Am 16.1.2009 war die Einkommensteuererklärung des Berufungswerbers für das Jahr 2007 elektronisch…
…direkte Zustellung der Haftungsbescheide sollte auch dokumentiert werden, dass es keine "Abschreibungszusage" gegeben habe. Weiters seien am persönlichen Abgabenkonto des Berufungswerbers Veranlagungen ausständig und allfällige Gutschriften auf die Haftungsschuld anzurechnen gewesen. Am 16.1.2009 war die Einkommensteuererklärung des Berufungswerbers für das Jahr 2007 elektronisch…
…III (Elektronische Zustellung), vorzunehmen. Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde nach § 9 Abs. 3 ZustellG BGBl I 2008/5 ab 1.1.2008, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in…
…88/15/0131). § 98 Abs. 1 BAO normiert, dass Zustellungen, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, ausgenommen Abschnitt III (Elektronische Zustellung), vorzunehmen sind. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den…
…WirtschaftstreuhandgesmbH der F.KG elektronisch via FinanzOnline abgerufen worden. Gemäß § 98 Abs. 1 BAO gelte mangels anders lautender Regeln für Zustellungen das Zustellgesetz, mit Ausnahme dessen III. Abschnittes über die elektronische Zustellung. In § 98 Abs. 2 BAO werde klargestellt, dass elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt…
…8. Oktober 2012 wurde der Bw. sodann zur Einkommensteuer 2010 veranlagt. Die elektronische Zustellung in die Databox des Bw. erfolgte am 9. Oktober 2012. Da somit das Finanzamt bereits vor Einlangen des gegenständlichen Devolutionsantrages beim Unabhängigen Finanzsenat die Veranlagung zur Einkommensteuer 2010 durchgeführt hat, ist…
…ist, durch Zustellung; bei mündlichen Erledigungen durch deren Verkündung. Gemäß § 98 BAO sind Zustellungen, soweit in der Bundesabgabenordnung nichts anderes bestimmt ist, nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, ausgenommen Abschnitt III (Elektronische Zustellung), vorzunehmen. Unterlaufen bei der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung gemäß …
…elektronische Portal in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, zugestellt werden. Nach der Aktenlage, zu welcher sich die Bw. trotz Vorhaltes nicht ergänzend äußerte bzw. welche diese auch durch das Berufungsvorbringen nicht entkräftet (die verspätete Berufung wird vielmehr erwähnt), erfolgte die elektronische Zustellung…
…Zunächst sollen einige Begriffe der abgabenverfahrensrechtlichen Terminologie klargestellt werden, wobei hier nur auf schriftliche Ausfertigungen, nicht aber auf elektronisch zuzustellende Dokumente oder die Verkündung von mündlichen Bescheiden eingegangen wird, denn es gibt keine Anhaltspunkte für elektronische Zustellungen oder - für die gegenständlichen, vermeintlichen Feststellungsbescheide überdies gemäß §…
…für Zustellungen (im Finanzstrafverfahren) das Zustellgesetz. Gemäß § 4 Abs.1 ZustellG darf, soweit gesetzlich nicht die Zustellung an bestimmte Zustelladressen vorgeschrieben ist, einem Empfänger an jede Zustelladresse zugestellt werden. Sie ist in der Zustellverfügung zu benennen. Sieht die Zustellverfügung eine elektronische Zustellung mit Zustellnachweis vor…
…der darin enthaltenen Unterlagen dem Bw. am 5. November 2007 auf die von ihm genannte e-mail Adresse (elektronische Zustellungsmeldung erfolgte) einen Vorhalt folgenden wesentlichen Inhaltes geschickt: "Welche Veranlassung hatten Sie, sich die gegenständlichen Arbeitsmittel auf eigene Rechnung zu besorgen, werden Ihnen die Arbeitsmittel nicht…