…VwGH 11.1.1980, 513/79). Diese "Gegenwerttheorie" findet dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (vgl. VwGH 11.1.1980, 513/79). Darunter fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden und grundsätzlich…
…11.1.1980, 513/79). Diese Gegenwerttheorie fände dort ihre Grenze, wo das neu angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit habe. Hierunter fallen Wirtschaftsgüter, welche nur für den eigenen Gebrauch angeschafft worden seien und für jemand anderen keinen Nutzen hätten, wie z.B. Prothesen und…
…anerkannte. Im Hinblick auf Badumbau und Teppich entschied sie abweisend. Weder die laut Rechnung der Firma W-Möbel durchgeführten Tischlerarbeiten im Bad, noch der Teppichboden wiesen eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit auf. Es handle sich um handelsübliche Produkte, die auch von nicht-kranken Personen erworben würden. Ihre…
…1996/303, und sei auch nicht als Hilfsmittel iS der genannten Verordnung einzustufen. Nach Beschreibung im Prospekt handle es sich um ein Produkt ohne eingeschränkte Verkehrsfähigkeit, dessen Erwerb auch für gesunde Menschen zur Steigerung des Wohlbefindens empfehlenswert sei. Die Anschaffung führe bloß zu einer Vermögensumschichtung…
…seien schon deshalb nicht als außergewöhnlichen Belastungen anzuerkennen. Diese "Gegenwerttheorie" finde dort ihre Grenze, wo das neu angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit habe. Darunter fielen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen Gebrach angeschafft werden und grundsätzlich für jemand anderen keinen Nutzen darstellen wie z…
…einer Einstufung als außergewöhnliche Belastung nicht zugänglich. Eine Infrarotwärmekabine nach Art der in Streit stehenden und laut Aktenmaterial spezifizierten, weist nach Überzeugung des unabhängigen Finanzsenates keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit auf. Vielmehr handelt es sich hiebei um ein marktgängiges, handelsübliches Produkt, das auch bei nicht-Kranken zur…
…Tz 20 zu § 34). Diese Gegenwerttheorie findet allerdings dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat. Darunter fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden und grundsätzlich für jemand anderen keinen Nutzen darstellen (zB Prothesen…
…wurde ein handelsüblicher Komfort-WC-Aufsatz erworben, der sowohl von gesunden als auch kranken Personen benutzt werden kann, eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit liegt somit nicht vor. Eine Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten als außergewöhnliche Belastung ist daher nicht gegeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 19…
…die einen endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder Wertverzehr mit sich bringt. Bloße Vermögensumschichtungen führen nicht zu einer Vermögensminderung und können daher nicht als außergewöhnliche Belastung eingestuft werden. Der Tiefenstrahler weist keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit auf, er ist ein offensichtlich marktgängiges, handelsübliches Produkt, das auch zur Steigerung des…
…dass im gegenständlichen Fall laut Rechnung ein handelsübliches Produkt erworben worden sei, welches keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit habe und daher aufgrund der Gegenwerttheorie eine Vermögensumschichtung vorliege und keine außergewöhnliche Belastung gegeben sei. Die Bw. stellte den Antrag auf Entscheidung über ihre Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…Verbrauch, Verschleiß oder Wertverzehr nach sich zieht. Bloße Vermögensumschichtungen führen nicht zu einer Vermögensminderung und können daher nicht als außergewöhnliche Belastung eingestuft werden. Die streitgegenständliche Infrarotwärmekabine weist nach Überzeugung der Abgabenbehörde zweiter Instanz keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit auf. Die Wärmekabine ist ein marktgängiges, handelsübliches Produkt, das…
…gegeben angesehen. Die eingeschränkte Verkehrsfähigkeit liege deshalb vor, weil durch verschiedene Maßanfertigungen und individuellen Anpassungen, wie aus dem Schreiben des behandelnden Arztes und den Ausführungen des Herstellers klar ableitbar sei, ein sehr spezielles Hilfs- bzw. Heilmittel vorliege und kein Liegefahrrad mit uneingeschränkter Verkehrsfähigkeit, das für…
…Tz. 20 zu § 34). Diese Gegenwerttheorie ist allerdings dann nicht anzuwenden, wenn das neu geschaffene Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat; unter diese Ausnahme fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden (z.B. Seh- oder Hörhilfen) oder wegen ihrer speziellen Beschaffenheit…
…VwGH 11.1.1980, 513/79. Diese "Gegenwerttheorie" findet dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (vgl. wiederum VwGH 11.1.1980, 513/79). Darunter fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden und…
…Bedeutung des Wortes "Belastung" in diese Richtung deutet - ist doch unter einem Erwerb von Vermögensgegenständen im allgemeinen Sprachgebrauch keine Belastung zu verstehen. Dass das angeschaffte Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hätte, kann sicherlich nicht unterstellt werden. Auch wenn der Austausch des Betteinsatzes gesundheitliche Gründe hatte…
…VwGH 11.1.1980, 513/79. Diese "Gegenwerttheorie" findet dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (vgl. wiederum VwGH 11.1.1980, 513/79). Darunter fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden und…
…VwGH 11.1.1980, 513/79. Diese "Gegenwerttheorie" findet dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (vgl. wiederum VwGH 11.1.1980, 513/79). Darunter fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden und…
…nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat. Unter diese Ausnahmen fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen Gebrauch angeschafft werden (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) oder die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit nur für Behinderte verwendet werden können (wie etwa Rollstühle) und keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert…
…Tz. 20 zu § 34). Diese Gegenwerttheorie ist allerdings dann nicht anzuwenden, wenn das neu geschaffene Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat; unter diese Ausnahme fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden (z.B. Seh- oder Hörhilfen) oder wegen ihrer speziellen Beschaffenheit…
…§ 34 Tz 20, mit Judikaturnachweisen). Die Gegenwerttheorie ist allerdings dann nicht anzuwenden, wenn das neu geschaffene Wirtschaftsgut im Wesentlichen nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat; unter diese Ausnahmen fallen etwa Wirtschaftsgüter, die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit nur für Behinderte verwendet werden können. Als außergewöhnliche Belastung gelten…