…ihr zusätzlich zur Erbquote gewährt werden sollte. Im Lichte der oben dargelegten, herrschenden Rechtsmeinung erweist sich der Einwand der Bw., es läge bloß ein (hineinzurechnendes) unechtes Prälegat vor, als unberechtigt und ist sohin von einem echten, dem Erbteil der Bw. hinzuzurechnenden, Vorausvermächtnis auszugehen. Im Recht…
…Klang 499. Es entsteht ein schuldrechtl Anspruch auf die Teilungsart, s. Rz 7 Anh zu § 550. Gebraucht aber der Testator den Begriff "Vorausvermächtnis", so ist mangels anderer Anhaltspunkte echtes Prälegat anzunehmen, JBl 1953, 236. Zur Abgrenzung vgl. auch Eigner, Einzelzuwendungen an die Erben, NZ 1980…
…Klang 499. Es entsteht ein schuldrechtl Anspruch auf die Teilungsart, s. Rz 7 Anh zu § 550. Gebraucht aber der Testator den Begriff "Vorausvermächtnis", so ist mangels anderer Anhaltspunkte echtes Prälegat anzunehmen, JBl 1953, 236. Zur Abgrenzung vgl. auch Eigner, Einzelzuwendungen an die Erben, NZ 1980…
…0022; UFSK 22.03.2006, RV/0220-K/05). Ob ein Prälegat (echtes Vorausvermächtnis) oder ein Hineinvermächtnis vorliegt ist eine Auslegungsfrage (UFSS 13.03.2008, RV/0654-S/07). Im gegenständlichen Fall hat die Erblasserin in ihrem Testament vom 5. Februar 1993 (das sich in…
…nach seinem Willen eine Wertverschiebung dadurch ausgeschlossen sein soll, dass der Bedachte hinsichtlich des Mehrwerts den übrigen Miterben Wertausgleich aus seinem eigenen Vermögen zahlen muss. Ob ein Prälegat (echtes Vorausvermächtnis) oder ein Hineinvermächtnis vorliegt ist eine Auslegungsfrage (SZ 25/112). Die Lehre ist äußerst uneinheitlich…