…stellte sie in Abrede. Materiell strittig ist die in den angefochtenen Sachbescheiden vorgenommene Zurechnung der in unstrittiger Höhe und Zusammensetzung ermittelten Stiftungserträge an die Bw. In der Selbstanzeige ist Folgendes zu lesen: Vertretungsanzeige (1.) und Vorbemerkungen (2.) "Die Stiftung ist diskretionär. (...) Zuwendungen an sie unterliegen…
Darüber hinaus sei erwähnt, dass dem Vorstand als drittes Mitglied FW angehört. Die Beteiligungsveräußerung bedurfte eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes, und FW steht in keinem weiteren Naheverhältnis zu den an der Veräußerung beteiligten Personen. Zu den Ausführungen im Einzelnen: Für die langwierigen und umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen…
8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…
…wobei als Rechtsdomizil die *Trust_Vaduz angegeben wird und als Ges. Repräsentanz ursprünglich (Anm. UFS: im Jahr 1999; danach geändert); die "**Trust_Schaan" angegeben war (diese hatte 1986 laut einem - zu anderen Aussagen allerdings in Widerspruch stehenden - Vorbringen auftrags der R-Bank als rechtliche Stifterin…
…Das Gericht stützt seine Annahme, der Kläger habe weder mit dem Stiftungsrat noch mit dem fiduziarischen Stifter *Trust_Vaduz einen Mandatsvertrag abgeschlossen, wiederum hauptsächlich auf die Aussage des vernommenen SR4.1 und stellte diesbezüglich keine eigenen Ermittlungen an. Nachdem in der Tagsatzung vom 15.09…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. Februar 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 0000/0000) entschieden: Die Berufung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen den endgültigen Bescheid vom 29. Jänner 2003 und gegen den Bescheid gemäß §§ 303 ff BAO vom 17. Februar 2003…
…Gesamtrechtsnachfolge (Rechte und Pflichten nach dem VStG und dem EStG) und die sensible Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein: - inländische Schenkungssteuerpflicht von endgültigen Vermögensübertragungen an diese, sofern sie diskretionär = intransparent ist; oder - volle inländische Vermögensteuerpflicht des Stiftungsvermögens und volle Einkommensteuerpflicht für die dort erwirtschafteten Erträge…
In der 1. Stufe des Projektes wurde mit Gesellschaftsvertrag zwischen der Bw. und einer Treuhänderin eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. In der 2. Stufe sollte die Kapitalbeschaffung bei anlagesuchenden Zeichnern stehen, was allein durch die Treuhandkonstruktion erfolgte. Die Beteiligung der Zeichner (=Treugeber) wurde über Treuhandverträge…
Da diese aus dem Verzicht auf ein marktübliches Entgelt für eine Sicherheitsleistung resultierende Zuwendung jedoch in Zusammenhang mit den dem außerbetrieblichen Vermögen zuzuordnenden Wertpapieren der Bw. steht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch eine Minderung des steuerpflichtigen Einkommens der Bw. bewirkt worden ist. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Oktober 2003, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Die Erbschaftssteuer wird festgesetzt mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 26. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Erbin nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch die Berufungswerberin, vom 1. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 27. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Zum weiteren Einwand bezüglich der Rechtsprechung des VwGH vom 31.3.1998, Zl. 98/13/0039, wonach die Zurechnung an den Treuhänder bejaht würde, wenn dieser über die Gesamtanteile verfügen könnte - wie der Stiftungsrat, welcher über das Vermögen tatsächlich verfügte - , ist festzustellen, dass im gegenständlichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. Februar 2006 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 19. Mai 2005 richtete die RA GmbH (in…
Abgesehen davon, all die im Berufungsverfahren thematisierten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung entfalten, waren die Ausführungen in der Berufung nicht dazu geeignet, eine entschuldbare Fehlleistung, geschweige denn die Annahme, die Bw. hätte ihre Handlungsweise auf eine Rechtsansicht gestützt, die als vertretbar gewertet werden könnte…
Erst auf wiederholtes Nachfragen des Finanzamtes (nach Erinnerung vom 14.11.2007) legte die Bw die abstrakt formulierten Beschlüsse ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen…
Mit § 117 BAO nF sollten lediglich rückwirkende Konsequenzen aus (für die Partei nachteiligen) Änderungen der Judikatur (von österreichischem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) oder als Richtlinien bezeichneten Erlässen vermieden werden. Durch § 117 BAO nF wird aber nicht das Gemeinschaftsrecht derogiert. Auslegungsentscheidungen des EuGH sind daher auch auf…
Eine derartige Kette von Rechtsschritten ist auch im Fall der Bw. festzustellen. Am 4. Dezember 1995 erfolgt die Widmung der 75,7%-Anteile an die Stiftung und die zweite Zusatzurkunde zur Stiftung wird unterzeichnet. Am gleichem Tag erfolgt der Gesellschafterbeschluss über die Ausschüttung an die…