… 19). Der Rechtsnachfolger (hier also die Kommanditgesellschaft) tritt in einem derartigen Fall nicht in bereits entstandene Steuerrechtsverhältnisse des Rechtsvorgängers (hier: des Einzelunternehmens) ein, sondern es kommt durch die Umgründung nach Art. IV UmGrStG ("Zusammenschluss") nur zu einer "bilanzsteuerrechtlichen Rechtsnachfolge" in dem Sinn, dass die ertragsteuerrechtlichen…
…Diese steuerliche Gesamtrechtsnachfolge ist von jenen Umgründungsfällen (Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung) zu unterscheiden, die nur eine zivilrechtliche Einzelrechtsnachfolge (und bilanzsteuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge) begründen, aber nicht unter § 19 BAO fallen. Zur näheren Begriffsbestimmung der § 19-Gesamtrechtsnachfolge bietet sich der Rückgriff auf den zivilrechtlichen Terminus an: Betroffen ist jene…
…die nur eine zivilrechtliche Einzelrechtsnachfolge (und bilanzsteuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge) begründen, aber nicht unter § 19 BAO fallen. Die übernehmende Firma tritt materiell und verfahrensrechtlich in die Rechte und Pflichten der übertragenden Körperschaft ein. Der Eintritt des Rechtsnachfolgers bedarf keines gesonderten Übertragungsaktes und erfolgt im Fall der Verschmelzung…
…die nur eine zivilrechtliche Einzelrechtsnachfolge (und bilanzsteuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge) begründen, aber nicht unter § 19 BAO fallen. Die übernehmende Firma tritt materiell und verfahrensrechtlich in die Rechte und Pflichten der übertragenden Körperschaft ein. Der Eintritt des Rechtsnachfolgers bedarf keines gesonderten Übertragungsaktes und erfolgt im Fall der Verschmelzung…
…gewinnmindernd aufzulösen, sondern vom Rechtsnachfolger weiterzuführen). Mit dieser Bestimmung hat aber der Gesetzgeber für die Rücklage für Abfertigungen sowohl beim bisherigen Unternehmer als auch bei seinem Rechtsnachfolger die dem Eigenkapital begrifflich innnewohnende freie Dispositionsmöglichkeit aufgehoben und an die gebildete Rücklage bilanzsteuerrechtliche Folgerungen geknüpft, die es…
…für jene Wirtschaftsgüter, die ihr im Zuge der Spaltung übertragen wurden Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl in materiell- als auch formalrechtlicher Hinsicht wurde. Danach tritt die Rechtsnachfolgerin auch in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten der Rechtsvorgängerin ein (siehe auch VwGH 1.9.1999, 98/16/0121, Thomas Walter…
…98/16/0121 sei zum Eintritt des Rechtsnachfolgers in die verfahrensrechtlichen Positionen ergangen und enthalte keine Aussage über dessen generellen Eintritt in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers. Aus der Verpflichtung zur Buchwertfortführung sei keine Einheit der Rumpfwirtschaftsjahre des Rechtsvorgängers und des Rechtsnachfolgers ableitbar…
… 19 Abs. 1 BAO eine Gesamtrechtsnachfolge bewirke. Daher seien Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger in Bezug auf den strittigen Referenzzeitraum als Einheit zu werten und das gesamte Kalenderjahr 2001 als "Vorjahr" anzusehen sei, weshalb die Anwendung der Gaststättenpauschalierung auf Grund der Umsatzhöhe nicht in Frage komme. Die…
Die sich ergebenden Änderungen bei der Gewinnverteilung (Tz 3 des Bp-Berichtes) sind auch nicht geringfügig. Die Ermessensübung zugunsten der Wiederaufnahme ist somit ebenfalls gesetzlich gedeckt. Auf die Frage, ob die Änderungen lt. Tz 1 des Bp-Berichtes (Privataufwendungen) für sich alleine oder ob die…
…E 7) Gemäß § 19 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der sog. "Abtuung armutshalber" sowie bei der Überlassung…
Wj 1.4.1992 bis 31.3.1993 | Wj 1.4.1993 bis 31.3.1994 | Vorräte | 9.318.000,-- | 7.201.000,-- | 1.430.000,-- | 1.830.000,-- = rund 20% von 9.318.000,-- = rund 25…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des bfadr, vertreten durch Mag. Peter Helbok, Steuerberater, 1100 Wien, Gudrunstraße 179 a, vom 21. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 16. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 sowie vom 24. Juni…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 19. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 5. September 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisheriger Verfahren RV/0439-L/03…
… 19 Abs. 1 BAO hätten die angefochtenen Bescheide daher nur mehr gegenüber dem übernehmenden Hauptgesellschafter als Rechtsnachfolger erlassen werden können. Indem die gegenständlichen Bescheide vom 27.1.2004 dennoch an die bereits erloschene GmbH (Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch am 15.11.2002) gerichtet waren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 22. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Oktober 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Ehegatten Monika und Gert Sch übertrugen dem Berufungswerber schenkungsweise…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., xxx, yyy, vom 15. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes 8/16/17, vom 14. Jänner 2008 betreffend Umsatzsteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage…
…aus dem Gewinnanteil des Verstorbenen ergebende Einkommensteuer. Hiebei kann es einen entscheidenden Unterschied machen, ob der Verstorbene österreichischer Staatsbürger oder Ausländer war. Der Verstorbene war österreichischer Staatsbürger Wer Erbe und damit Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des ABGB. Wer Erbe ist…
…mit Beschluss des BG Salzburg, XY, eingeantwortet . Damit wurde sie als Alleinerbin zur Gesamtrechtsnachfolgerin des Verstorbenen. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über (§ 19 Abs. 1 erster Satz BAO). Die Gesamtrechtsnachfolge ist mit der…
…fällt, mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag (= 31. Dezember 2004) folgenden Tages dem Rechtsnachfolger (= Bw.) zuzurechnen. Aus diesen nunmehr zusätzlich zu berücksichtigenden Einkünften aus Gewerbebetrieb 2005 in Höhe von -103.771,81 Euro resultiert die im Spruch ersichtliche Abweichung vom angefochtenen Bescheid. 2.4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Schwendtbauer-Schönauer LLM StB-WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, Lukasweg 63, 4060 Leonding, vom 10. August 2009 und 6. August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 14. Juli 2009 und 1. Juli 2009…