BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Rückforderung über zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für das Kind Arm. A. für den Zeitraum 1. April 2001 bis 30. Juni 2001 entschieden: Der Berufung wird…
…1 Z 5 lit. a EStG 1988 nur für einen Teil des Kalenderjahres, sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte im iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Zwecke…
…2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 23. März 2012 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juli 2009 bis Februar 2012 für das Kind A, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 11. Dezember 2012 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Zeiträume Jänner bis November 2011 sowie April bis September 2012 für das Kind K, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.…
…11.2002, 2002/13/0079 ausgeführt, das Argument gutgläubigen Verbrauches der bezogenen Leistungen könne deswegen nicht verfangen, weil die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft ist (vgl. für viele…
…lebe mit der geschiedenen Gattin nicht mehr an einer gemeinsamen Adresse. Auf Grund dieser Angaben erließ das Finanzamt einen Bescheid, mit dem es die im oben angeführten Zeitraum bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge zurückforderte. Dies ergab einen Rückforderungsbetrag von insgesamt 4.594,70 Euro…
…Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 22. Mai 2012 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum September 2011 bis Juni 2012 für das Kind A, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 5. Juli 2010 wurden vom Berufungswerber (Bw) zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von insgesamt € 8.290,- für die Kinder L und M gemäß § 26 Abs…
…2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 20. Februar 2012 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Dezember 2010 bis Februar 2011 für das Kind A, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…den Bescheid vom 11. Jänner 2011 über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge zu korrigieren und einen berichtigten Bescheid zu übermitteln. Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung (Bescheid) abgewiesen. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass Personen denen Familienbeihilfe gewährt werde unter anderem…
…vom 2. Februar 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum August 2008 bis Dezember 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. An zu Unrecht bezogenen Beiträgen wird zurückgefordert: Familienbeihilfe für die Monate September 2008, November bis…
…betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) hinsichtlich der Zeiträume Jänner bis Dezember 2010 sowie Juni bis August 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der angefochtene Bescheid umfasst die Zeiträume Jänner bis Dezember 2010…
…dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt (§ 2 Abs. 5 FLAG 1967). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit, keine…
…Gem. § 26 Abs. 1 FLAG ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe zurückzuzahlen. Da - wie oben aufgezeigt - die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Streitzeitraum zu Unrecht bezogen wurde, erfolgte die Rückforderung durch das Finanzamt zu Recht und war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 14. Mai…
…vom 30. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 6. Juli 2010 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Jänner 2006 bis März 2011 für die Kinder a) A, b) B, c) C und d…
…2010 ferner im Zeitraum 1.1. - 25.7.2010 Arbeitslosengeld in Höhe von € 3.081,76 bezogen. Im Einkommensteuerbescheid 2010 wurden bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben den Einkünften von B von € 9.865,08 "auf Grund der Kontrollrechnung nach § 3 Abs…
…Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 19. Mai 2011 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2009 bis Februar 2011 für das Kind A, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 18. August 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für x, für die Zeit ab Juni 2009 entschieden: Der Berufung…
…hervorging, dass der Vertrag in eine unbefristete Anstellung übergegangen ist. Mit Datum 25.11.2010 erhielt die Bw. den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge in Höhe von € 997,10. Ein paar Tage später kam der dazugehörige Zahlschein. Interessanterweise erhielt die Bw…
…Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 1. Juni 2010 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Februar bis Mai 2010 für das Kind A, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…