…Tag des zinsrelevanten Zeitraumes (vgl. Ritz, BAO4, § 205 Tz 38). Nach § 14 Abs. 2 KO gelten betagte Forderungen im Konkurse als fällig, daher endet bei verzinslichen betagten Forderungen der Zinsenlauf mit Konkurseröffnung (vgl. Holzhammer, Österreichisches Insolvenzrecht, 5. Auflage, 35). Damit können Anspruchszinsen für vor Konkurseröffnung…
…des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 9. April 2003 stellt die Körperschaftsteuer 2001 zweifelsohne eine Konkursforderung dar. Nach § 14 Abs. 2 KO gelten betagte Forderungen im Konkurse als fällig, daher endet bei verzinslichen betagten Forderungen der Zinsenlauf mit Konkurseröffnung (vgl. Holzhammer, Österreichisches Insolvenzrecht, 5. Auflage, 35)…
…Aufgrund ausdrücklicher Anordnung im § 19 Abs. 2 IO würde es kein Aufrechnungshindernis darstellen, wenn Forderungen des Insolvenzgläubigers oder Schuldners im Insolvenzeröffnungszeitpunkt noch bedingt oder betagt wären. Außerdem würden betagte Forderungen gemäß § 14 Abs. 2 IO in der Insolvenz als fällig gelten. Die Aufrechnung gehe auch…
…1 IO erscheint die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen somit als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehend, zumal zudem gemäß § 14 Abs. 2 IO betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig gelten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 5. November 2013
…1 IO kann nach der Konkurseröffnung wegen einer Forderung gegen den Schuldner an den zur Insolvenzmasse gehörigen Sachen kein richterliches Pfand- oder Befriedigungsrecht erworben werden (Exekutionssperre). Gemäß § 14 Abs. 2 IO gelten betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…1 IESG, wonach bei der Ausmessung der Höhe des Insolvenz-Ausfallgeldes betagte Forderungen einbezogen werden. § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 stellt jeweils auf jenen Kalendermonat ab, in welchen materiell-rechtlich die Fälligkeit der Forderung fällt, hier also auf den jeweils zu entlohnenden Monat…
…2225 mit Judikaturnachweisen). So wird etwa in § 14 Abs. 2 KO bestimmt, dass betagte Forderungen im Konkurs als fällig gelten. Gehört eine Abgabenschuld zu jenen Verbindlichkeiten, von denen der Schuldner durch den rechtskräftig bestätigten Ausgleich gemäß § 53 Abs. 1 AO befreit wird, so treten die…
…nach § 25 Konkursordnung (KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund…
…nach § 25 Konkursordnung (KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund…
… 19 Abs. 2 KO wird die Aufrechnung dadurch nicht ausgeschlossen, dass die Forderung des Gläubigers oder des Gemeinschuldners zur Zeit der Konkurseröffnung noch bedingt oder betagt oder dass die Forderung des Gläubigers nicht auf eine Geldleistung gerichtet war. Gemäß § 20 Abs. 1 erster Satz KO…
…2225 mit Judikaturnachweisen). So wird etwa in § 14 Abs. 2 KO bestimmt, dass betagte Forderungen im Konkurs als fällig gelten. Gehört eine Abgabenschuld zu jenen Verbindlichkeiten, von denen der Schuldner durch den rechtskräftig bestätigten Ausgleich gemäß § 53 Abs. 1 AO befreit wird, so treten die…
…nach § 25 Konkursordnung (KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund…
…1 IO kann nach der Konkurseröffnung wegen einer Forderung gegen den Schuldner an den zur Insolvenzmasse gehörigen Sachen kein richterliches Pfand- oder Befriedigungsrecht erworben werden (Exekutionssperre). Gemäß § 14 Abs. 2 IO gelten betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…2 AngG). Letztere erfährt bei Konkursforderungen insofern eine Modifikation, als betagte Forderungen im Konkursverfahren als fällig gelten (§ 14 Abs. 2 KO). Die über die drei Monate hinausgehende Forderung auf Schadenersatz (Kündigungsentschädigung) ist jedoch auch bedingt durch das Unterbleiben einer Anrechnung (vgl. Holzer, Insolvenz und Arbeitsverhältnis…
…des Insolvenzverfahrens noch bedingt oder betagt war. Im Insolvenzverfahren entfallen daher die Voraussetzungen der Fälligkeit und Unbedingtheit (Dullinger, a.a.O., § 1439 Rz 9) bzw. bestimmt § 14 Abs. 2 Insolvenzordnung (wie bereits bisher schon § 14 Abs. 2 KO), dass betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig…
… 10 Abs. 1 KO kann nach der Konkurseröffnung wegen einer Forderung gegen den Gemeinschuldner an den zur Konkursmasse gehörigen Sachen kein richterliches Pfand- oder Befriedigungsrecht erworben werden (Exekutionssperre). Gemäß § 14 Abs. 2 KO gelten betagte Forderungen im Konkurse als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des…
…nach § 25 Konkursordnung (KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund…
… 25 IO (bzw. davor KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 IO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt (Konkurseröffnung als wichtiger Grund) gelöst…
…nach § 25 Konkursordnung (KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund…
…u.a. nach § 25 Konkursordnung (KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt gelöst werden, wobei die…