… 24 Abs. 7 UStG in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass die Differenzbesteuerung angewendet wurde. Die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG stellt eine besondere Besteuerungsform dar, weshalb der Katalog der Befreiungsvorschriften des § 6 UStG (wie die Kleinunternehmerregelung) grundsätzlich nicht zur Anwendung kommt. Dies lässt sich aus der…
…§ 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist sinngemäß anzuwenden. Die Einkommensteuer gilt durch diese besondere Besteuerungsform als abgegolten. Gemäß § 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 in der in den Streitjahren geltenden Fassung ist die Anrechnung (der Kapitalertragsteuer) betraglich insoweit ausgeschlossen, als der Steuerpflichtige…
…gab das Finanzamt der Berufung betreffend die Vermittlung von Fähreüberfahrten statt, im Übrigen wies sie sie als unbegründet ab. Zur Begründung führte es zusammengefasst aus: Die besondere Besteuerungsform des § 23 UStG 1994 gelte nicht, wenn der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und…
…Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, § 23, Tz 10). Die besondere Besteuerungsform des § 23 gilt nicht, soweit der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen erbringt, also keine Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Das ist der Fall bei Beförderungsleistungen mit eigenen Beförderungsmitteln, bei Unterbringungs- und…
…zu einem ähnlichen Bilanzausweis führe, wie ein von seinem inneren Gehalt her ganz anderer Sachverhalt (Gesellschafterdarlehen) dürfe nicht dazu führen, dass an beide Sachverhalte die gleichen Besteuerungsfolgen geknüpft werden. Im Zusammenhang mit unbaren Entnahmen sei eine Gesellschaftsteuerpflicht nur dann denkbar, wenn die gesetzlich mögliche Verzinsung…
…im Wege einer prohibitiven Besteuerung diskriminiert sei. Wie der vorliegende Fall zeige, stünden Regelungszweck (Erfassung thesaurierter Erträge) und Besteuerungsfolgen auf Grund der Pauschalierung gegebenenfalls in keinem Verhältnis zueinander. Schließlich stehe die Pauschalbesteuerung auch im Widerspruch zu Artikel 44 Abs. 3 der Richtlinie 85/611/EWG…
…in § 24 Abs. 1 aufgezählten Voraussetzungen vor, stellt die Differenzbesteuerung entsprechend der Konzeption des § 24 UStG die grundsätzliche (arg. "gilt") Besteuerungsform dar. Abweichend von dieser eröffnet § 24 Abs. 12 UStG 1994 dem Unternehmer die Möglichkeit ("kann ... verzichten") von der Differenzbesteuerung zur Regelbesteuerung zu optieren. Eine…
…ein bestimmter Sachverhalt (unbare Entnahmen) zu einem ähnlichen Bilanzausweis führt wie ein von seinem inneren Gehalt her ganz anderer Sachverhalt (Gesellschafterdarlehen) darf nicht dazu führen, dass an beide Sachverhalte die gleichen Besteuerungsfolgen geknüpft werden. Im Zusammenhang mit unbaren Entnahmen ist eine Gesellschaftsteuerpflicht nur dann denkbar…
…steuerlichen Vertreter ... am 28.10.2008 im Finanzamt Innsbruck wurde diesbezüglich etwas dargelegt. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Treuhandschaftsvereinbarungen erhöht beweisbedürftig, sollten Sie mit besonderen Besteuerungsfolgen verknüpft werden bzw. maßgebliche steuerliche Rechtsfolgen (im gegenständlichen Fall die Schenkungssteuer) davon abhängen. Die Parteien trifft die Verpflichtung…
…von dem maßgebliche steuerliche Rechtsfolgen abhängen, wird eine entsprechende Beweisführung verlangt. Die Treuhandschaft ist ebenso erhöht beweisbedürftig wie sonstige an sich irreguläre Phänomene auch, sollen sie mit besonderen Besteuerungsfolgen verknüpft werden. § 24 der Bundesabgabenordnung regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von…
…von dem maßgebliche steuerliche Rechtsfolgen abhängen, wird eine entsprechende Beweisführung verlangt. Die Treuhandschaft ist ebenso erhöht beweisdürftig wie sonstige an sich irreguläre Phänomene auch, sollen sie mit besonderen Besteuerungsfolgen verknüpft werden. § 24 der BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…vorgelegte Beschwerde wurde im Wesentlichen damit begründet, aufgrund des vorgelegten Gutachtens ergebe sich zweifellos, dass der Erträgnisse mit inländischen endbesteuerten Kapitalerträgen vergleichbar und deshalb mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern seien (Punkt A). Zudem sei - unter Anwendung des Zahlungsunfähigkeitsbegriffes des § 66 KO - mit…
…vorgelegte Beschwerde wurde im Wesentlichen damit begründet, aufgrund des vorgelegten Gutachtens ergebe sich zweifellos, dass der Erträgnisse mit inländischen endbesteuerten Kapitalerträgen vergleichbar und deshalb mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern seien (Punkt A). Zudem sei - unter Anwendung des Zahlungsunfähigkeitsbegriffes des § 66 KO - mit…
…124/2006, zufolge für die Miete von Wohnungen, einzelnen Wohnungsteilen oder Geschäftsräumlichkeiten aller Art (wie im besonderen von Geschäftsräumen, Magazinen, Werkstätten, Arbeitsräumen, Amts- oder Kanzleiräumen) samt den etwa mitgemieteten (§ 1091 ABGB) Haus- oder Grundflächen (wie im besonderen von Hausgärten, Abstell-, Lade- oder Parkflächen) und für…
…eben nicht die Beteiligung an sich den Anspruch auf diesen Ertrag vermittelt, sondern eine - durch das besondere Naheverhältnis - bedingte Vereinbarung. Ebenso kann aber auch im gegenständlichen Fall in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht behauptet werden, dass die Beteiligung des Berufungswerbers als solche den Anspruch auf die Rückzahlung…
…sondern vielmehr ein Barausgleich zwischen Basispreis und aktuellem Marktpreis erfolge, so sei nach der Rechtsprechung des BFH das Vorliegen der Förderung des Betriebszweckes besonders sorgfältig zu prüfen. Bei Beurteilung der objektiven Eignung sei insbesondere zu prüfen, wie weit die konkrete Spekulationstätigkeit von der eigentlichen Haupttätigkeit…
…Ausdruck: "Gemäß § 42 Abs. 3 InvFG 1993 idF BGBl I 2001/2 kommt es bei Substanzgewinnen ausländischer Fonds nur dann zu einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent, wenn der gleiche Substanzgewinn bei einem inländischen Fonds dem Abzug der (österreichischen) Kapitalertragsteuer unterliegen würde. Dies sei bei…
…und Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit beinhalte. Maßnahmen welche diese selbständige Erwerbstätigkeit behindern oder weniger attraktiv machten würden unter das Beschränkungsverbot fallen. Auch unterschiedliche Besteuerungsfolgen widersprächen dem Gedanken der Niederlassungsfreiheit. Im strittigen Fall sei von einer legalen Möglichkeit der Rechtsformwahl Gebrauch gemacht worden. Einem österreichischen Staatsbürger…