…Verfahren durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu prüfen sind, jedoch im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens zu einer Zahlungserleichterung unbeachtlich sind. Würde man der Ansicht des Bf. folgen, so wäre die Finanzstrafbehörde erster Instanz bei behaupteter teilweiser Einbringlichkeit der Geldstrafe in jedem Fall verhalten, bis knapp zur…
…Angesichts der Tatsache, dass die Abstattung der Geldstrafe bei den angebotenen Minimalraten von € 120,00 mehr als 5 Jahre in Anspruch nehmen würde, die Bw. nach eigenen Angaben derzeit keine Einkünfte bezieht, sie auf den schriftlichen Vorhalt zur Bekanntgabe ihrer derzeitigen bzw. allfälligen Änderung…
…der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Gewährung von minimalen Ratenzahlungen zu verhindern, die dem Bestraften eine "bequeme" Abstattung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen. Angesichts der Tatsache, dass die Abstattung der über die Bf. verhängten Geldstrafe bei den angebotenen Minimalraten von nunmehr…
…Der Bf. behauptete gegenüber dem Prüfer, sämtliche Buchhaltungsunterlagen und Belege seien verloren gegangen, weshalb dieser die Bemessungsgrundlagen durch Erhebungen und Nachschauen bei anderen Abgabepflichtigen ermitteln musste. Eine (auch nur teilweise) Entrichtung der Abgaben ist bisher nicht erfolgt. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung wäre daher eine Abstattung…
…könnte schlagend werden. Die - dem Wortlaut nach offensichtlich noch nicht schlagend gewordene - Bürgschaft ist daher bei den derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht zu berücksichtigen. Maßgebend für die Entscheidung überZahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften…
…oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Bewilligung einer Zahlungserleichterung eine Begünstigung darstellt. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung…
…2003/13/0084). Zur weiteren Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung im Zusammenhang mit verhängten Finanzstrafen der Nichtgefährdung der Abgabeneinbringlichkeit an sich bzw. erst durch eine derartige Maßnahme, ist darauf zu verweisen, dass diesem Aspekt im Hinblick auf die ohnehin für den Fall der Uneinbringlichkeit vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe…
…und unter Ausschluss jeden Zweifels darzulegen, auf die die begehrte Begünstigung gestützt werden kann. Dass im Anlassfall die sofortige bzw. die sofortige volle Entrichtung der Abgaben zur StNr. 12 für den Bf. angesichts seiner derzeitigen wirtschaftlichen Situation eine erhebliche, über das mit der Bestrafung zwangsläufig…
…den offenbar äußerst eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten des Bf. erschiene auch im Lichte der jüngeren Judikatur des VwGH zur strafzweckadäquaten Härte bei der ratenweisen Entrichtung von Geldstrafen (vgl. zB VwGH vom 25. November 2010, 2009/16/0093) eine für den Bf. zweifellos eine erhebliche Belastung bzw…
…00 monatlich bis Jahresende, ab Anfang 2001 bestünde die Möglichkeit einer Verdoppelung dieses Betrages unter der Voraussetzung, dass sich die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers verbessert. Mit der Beschwerdeschrift hat er eine Ratenzahlung von € 380,00 monatlich angeboten. Diese Ratenzahlung ist für den Beschwerdeführer bei Anspannung…
…und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Zur Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe…
…August bis 31. Dezember 2010 auf € 9.633,83. Aus einem der Beschwerde beigelegten Lohnzettel für Mai 2011 ergibt sich unter Berücksichtigung eines offenkundig geleisteten Vorschusses von € 1.000,00 ein Auszahlungsbetrag von € 298,26. Bei Strafrückständen sind jedenfalls höhere Ratenzahlungen und…
…Strafe nicht durch die Gewährung großzügiger und langjähriger Zahlungserleichterungen Pönalcharakter genommen bzw. dieser wesentlich reduziert werden soll (VwGH 7.5.1987, 84/16/0113). Folge dieser Beurteilung ist, dass Strafrückstände in Form höherer Ratenzahlungen abzustatten sein werden, als dies bei einer Ratenbewilligung für Abgabenrückstände der…
…die hierzu erforderlichen Obliegenheiten beachten würde; bisher gäbe es seitens des Insolvenzverwalters, der Gläubiger und des Gerichts keinerlei Beanstandungen. Der Beschwerdeführer könne bis zur Beendigung seines Insolvenzverfahrens aus nicht pfändbarem Einkommen monatlich € 100,00 anbieten; damit läge keine Gläubigerbegünstigung vor; sofort nach Beendigung des…
…Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften zugefügten Übel…
…würden € 400,00 geleistet werden, in Summe sohin € 1.330,00. Der Beschwerdeführer ersuche, von Jänner 2012 bis Juni 2012, also für 6 Monate, ebenso € 300,00 als Teilzahlung zu gewähren, in Summe sohin € 1.800,00. Die Restzahlung von €…
…Abs.1 FinStrG erlischt die Vollstreckbarkeit von Geldstrafen wegen Finanzvergehen durch Verjährung. Die diesbezüglich fünfjährige Frist bis zur Verjährung der Vollstreckbarkeit beginnt mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, wobei der Fristablauf jedoch gehemmt wird bis zum Ablauf von Verjährungsfristen bezüglich innerhalb dieser Frist rechtskräftig gewordener…
…keine befriedigende Ratenzahlung abschließen. Bis zum Eintritt ihrer Pension könne sie wirklich nur € 50,00/Monat bezahlen, auch nur, weil ihr Mann sie unterstütze. Die Bf. vermeine, kleine Raten zur Zeit seien auch für den Staat kostengünstiger als der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe. Die Bf…
…Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften zugefügten Übel…
…VwGH vom 24. September 2004, 2003/13/0084). Zur weiteren Tatbestandsvoraussetzung des sinngemäß zur Anwendung gelangenden § 212 Abs. 1 BAO für eine Zahlungserleichterung, der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit an sich bzw. erst durch eine derartige Maßnahme, ist darauf zu verweisen, dass diesem (zusätzlichen) Aspekt im Hinblick…