…mit dem Lohnaufwand für den begünstigt behinderten Dienstnehmer S erkennbar sei. Die nach der Bestimmung des § 6 Abs. 2 BEinstG zur Auszahlung gelangten Zuschüsse würden hingegen Zahlungen darstellen, die zum Ausgleich des Minderertrages einer produktiven Tätigkeit zur Sicherung der Beschäftigung des behinderten Arbeitnehmers gewährt würden…
…e FLAG für begünstigte Behinderte nicht zur Anwendung, da ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis nicht vorliege. Diesbezüglich wurde eine DB-Nachforderung von € 1.419,57 und eine DZ-Nachforderung von € 135,65 ermittelt. Tz. 3 Strafen Den Dienstnehmern seien seitens des Unternehmens Strafen für diverse…
…käme man zu einem anderen Ergebnis. Der VwGH (2000/140137 vom 7.6.2005) hätte folgenden Fall zu entscheiden gehabt: Ein besonders bestandgeschützter Dienstnehmer (begünstigter Behinderter) hätte seine Kündigung angefochten, danach sei das bereits anhängige Verfahren einvernehmlich unter Zahlung einer freiwilligen Abfertigung bereinigt worden - der…
…von jedem Dienstgeber über die Beschäftigung begünstigter Behinderter (§ 2) und Inhaber von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen ( § 5 Abs. 3) ein Verzeichnis zu führen, in dem Name und Anschrift dieser Dienstnehmer, Beginn und Beendigung jedes solchen Dienstverhältnisses, die Versicherungsnummer dieser Dienstnehmer sowie die wesentlichen Daten des Nachweises…
…ein Bescheid ergangen, demzufolge er dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre. Der Grad der Behinderung betrage 50 vH Gleichzeitig habe das Bundessozialamt bestätigt, dass der Grad der Behinderung bereits zumindest seit dem Jahr 2003 bestehe. Vergleichbare Dienstnehmer seien arbeitsunfähig oder gar Pensionsbezieher. Ein weiterer Punkt…
…und medizinischen Themen gewesen. Dazu hätten auch praktische Demonstrationen einer Musiktherapiesitzung gehört. Seit mehreren Jahren arbeite der Bw. als freier Dienstnehmer mit Wachkomapatienten in verschiedenen Caritasheimen und sei auch selbständig tätig (Einzelpraxis). Weiters veranstalte der Bw. zusammen mit einer Maltherapeutin Kurse, in denen die Bewohner…
…bezughabenden sozialrechtlichen Vorschriften, aufgrund derer der streitgegenständliche Zuschuss gewährt wurde, lauten - auszugsweise - wie folgt: § 6 (1) BEinstG: Dienstgeber haben bei der Beschäftigung von begünstigten Behinderten auf deren Gesundheitszustand jede nach Beschaffenheit der Betriebsgattung und nach Art der Betriebsstätte und der Arbeitsbedingungen mögliche Rücksicht zu nehmen. . . …
…bezughabenden sozialrechtlichen Vorschriften, aufgrund derer der streitgegenständliche Zuschuss gewährt wurde, lauten - auszugsweise - wie folgt: § 6 (1) BEinstG: Dienstgeber haben bei der Beschäftigung von begünstigten Behinderten auf deren Gesundheitszustand jede nach Beschaffenheit der Betriebsgattung und nach Art der Betriebsstätte und der Arbeitsbedingungen mögliche Rücksicht zu nehmen. . . …
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und dem Fürstentum Liechtenstein (im Folgenden: DBA Liechtenstein) Österreich zukam. Dementsprechend unterzog das Finanzamt diese Pensionseinkünfte der österreichischen Einkommensteuer, wobei auf den 13. Monatsbezug der begünstigte Steuersatz des § 67 Abs. 1 EStG 1988 zur Anwendung gelangte. Am 20. November 2006 stellte die Berufungswerberin den Antrag…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…
…und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte nicht behinderten und dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machten, im Vergleich zu ansässigen Arbeitnehmern in…