…in Österreich keine Zulassungsverpflichtung. Es bestehe nur ein Verwendungsverbot auf öffentlichen Straßen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen und die Bestimmung über die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen nicht anzuwenden sei. Eine Verpflichtung zur Zulassung bestehe bei der zuständigen Behörde nur dann, wenn man die…
…daher nicht in Frage. Weiters halte man fest, dass bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ein "bloß vorübergehendes Verfügen im Inland" begrifflich keinen dauernden Standort im Inland begründen könne. Aus den obigen Ausführungen ergebe sich somit eindeutig, dass der dauernde Standort des verfahrensgegenständlichen Audi A 8…
…eingereichten Kraftfahrzeugsteuererklärung Kr 1 wurden insgesamt 8 Zugfahrzeuge (mit mehr als 3,5 t), darunter das Fahrzeug mit dem Kennzeichen KU1 mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 26 Tonnen (t), und die diesbezügliche Steuer mit gesamt € 10.076,16, des Weiteren 8 Anhänger samt…
…Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Gemäß § 82 (8) KFG sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis…
…Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Berufungsfall, ob ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland in dauernder Verwendung war und daher die Pflicht zur Entrichtung der österreichischen Normverbrauchsabgabe entstand. Der Berufungswerber (Bw.) wurde am 14. August 2011 bei einer polizeilichen Kontrolle am 14…
…August 2011 wurde festgestellt, dass die Berufungswerberin (Bw) einen PKW (VW Golf) mit dem ausländischen Kennzeichen XY (PL) im Inland verwendet. Strittig ist, ob das Fahrzeug im Inland in dauernder Verwendung war und daher die Pflicht zur Entrichtung der österreichischen Normverbrauchsabgabe gegeben ist. Mit Schreiben…
…83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit a iVm Art 4 Abs 1). d) Pkw und Kombi und ihre Anhänger mit ausländischem EU-Kennzeichen von Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat, die zur privaten Nutzung zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen…
…1.2010, 2009/16/0107). Gemäß § 36 KFG dürfen Kraftfahrzeuge auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind... Das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gemäß §…
…Unternehmungen den Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Gemäß § 82 Abs 8 KFG sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis…
…Unternehmungen den Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Gemäß § 82 Abs 8 KFG sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis…
…unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr (im Inland) zugelassen sind. Gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem…
…Standort des Fahrzeuges im Inland auszugehen; durch die Verwendung des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland ohne die hiefür kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung über einen Monat hinaus werde der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung erfüllt. In der gegen diese Bescheide am 19. März 2008 erhobenen Berufung wurde…
…erstmalige Zulassung gilt. Lt. Ihren Angaben, in der am 25.05.2012 aufgenommenen Niederschrift, verwenden Sie ein Kfz mit ausländischen Kennzeichen an den Wochenenden sowie auch unter der Woche im österreichischen Bundesgebiet. Lt. zentralem Melderegister haben Sie Ihren Hauptwohnsitz seit 28. Juli 2000 in Osterreich…
…wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland…
…wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland…
…auch jeder sonstige Benützer, der das Fahrzeug im Inland nicht nur vorübergehend nutzt. Im ggstdl Fall hat der Bw als rechtmäßiger Besitzer das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Juni 2009 in das Bundesgebiet eingebracht und im Inland nicht nur vorübergehend genutzt. Er hat einen Hauptwohnsitz…
…Auto von der österreichischen öLeas seit April 2002 an die deutsche dtGes vermietet und per 2. April 2002 von dem deutschen Unternehmen in Deutschland mit dem Kennzeichen D1 zugelassen worden wäre. Am selben Tag (zwei Tage nach seinem Geburtstag) hätte der Bw seinen Führerschein erhalten…
…16/0107, mit Hinweis auf VwGH 28.10.2009, 2008/15/0276). 6) Gemäß § 79 KFG ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland (unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften) u. a…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Oktober 2007, Zl.520000/06/2007, betreffend die Anordnung der Beschlagnahme des PKW Marke Volvo 850, amtliches Kennzeichen: XY, gem. § 89 Abs.1 FinStrG, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. Oktober 2007…
…August 2002 hatte § 82 Abs. 8 KFG folgenden Wortlaut: "Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen…