…der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (im Folgenden: DBA-USA) dürfen Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige natürliche Person oder an einen Staatsbürger der Vereinigten Staaten geleistet werden…
…des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und den USA dürfen vorbehaltlich des Artikels 19 (Öffentlicher Dienst) Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige natürliche Person oder an einen Staatsbürger der Vereinigten Staaten geleistet werden…
…18 Abs. 1 lit. b DBA-USA steht das Besteuerungsrecht an Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und anderen öffentlichen Ruhegehältern nur dem Quellenstaat zu. Im gegenständlichen Fall darf daher nur die USA die dem Bw. aus den USA zukommende Sozialversicherungspension besteuern. Der bundesweite Fachbereich hat…
…Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. Nach Art. 19 Abs. 2 DBA-Liechtenstein finden auf Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen…
…Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, dürfen in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen…
…eine Pension des öffentliche Dienst vor. Artikel 16 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich/Schweden lautet: "Artikel 16 (1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der beiden Staaten Einkünfte aus Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen oder aus Ruhegehältern, Witwen- und Waisenpensionen, die der andere Staat oder die…
…unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktion erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden. (2) Auf Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen…
…nur kein anderer (neuer) Aufhebungsgrund herangezogen werden. Nach einer in einem gleichgelagerten Fall ergangenen Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS 12.7.2012, RV/0200-F/10) würden die Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde als Jugendleiter nichtselbständig tätigen Grenzgängers mangels Ausübung einer öffentlichen Funktion nicht…
…unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktion erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden. (2) Auf Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen…
…unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktion erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden. (2) Auf Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen…
…Staaten Einkünfte aus Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen oder aus Ruhegehältern, Witwen- und Waisenpensionen, die der andere Staat oder die Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechtes jenes anderen Staates für gegenwärtige oder frühere Dienst- oder Arbeitsleistungen gewähren, so hat abweichend…
…DBA Liechtenstein seien Vergütungen einschließlich der Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachten Dienste gezahlt würden…
…Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat erhält, diese Bezüge nur im erstgenannten Staat besteuert werden dürfen. Gemäß Abs.2 des Art. 18 des zitierten Abkommens dürfen Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen…
…Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl 1985/125 (in weiterer Folge DBA Italien) auf Vergütungen und Ruhegehälter aus öffentlichen Funktionen beziehe, was im Falle der Bw…
…in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte, soweit nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht einem ausländischen Staat zuweist (hier: Artikel 19 DBA hinsichtlich der Ruhegehälter aus öffentlichem Dienst). Nach Artikel 4 DBA gilt der Bw. in der Republik…
…stammen und an ein in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, in dem anderen Staat besteuert werden." Art. 19: "Vorbehaltlich des Artikels 20 Absatz 1 (betrifft Vergütungen und Ruhegehälter einer öffentlichen Institution für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst eines Staates) dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen…
…Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaates erhält, nur in diesem anderen Staat besteuert werden. Da der Bw. seinen Wohnsitz in Österreich hat, ist demnach für die Besteuerung der öffentlichen Rente der deutschen Sozialversicherung Deutschland zuständig, während…
…unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktion erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden. (2) Auf Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen…
…Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. Nach Art. 19 Abs. 2 DBA-Liechtenstein finden auf Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen…
…formatio" Bildungs-Anstalt sei, anders als in der vom Finanzamt zitierten UFS-Entscheidung vom 27.4.2012, RV/0072-F/12, betreffend eine Tätigkeit am Heilpädagogischen Zentrum in Liechtenstein, nicht ein privatrechtlicher Verein, sondern eine juristische Person des öffentlichen Rechts, da es sich bei der…