…Zu den im Steuerrecht anzuerkennenden Krankheitskosten zählen u. a. Arzt- und Krankenhaushonorare sowie Aufwendungen für Medikamente. Kosten für eine alternative Behandlungstherapie oder homöopathische Präparate stellen dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen wird, d. h…
…Zu den im Steuerrecht anzuerkennenden Krankheitskosten zählen u.a. Arzt- und Krankenhaushonorare sowie Aufwendungen für Medikamente. Kosten für eine alternative Behandlungstherapie oder homöopathische Präparate stellen dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen wird, d.h…
…Aufwendungen die durch Krankheit verursacht werden, außergewöhnlich und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Kosten für eine alternative Behandlungstherapie oder homöopathische Präparate würden nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werde. Die beantragten Kosten für …
…einer Krankheit dienen. Zu den im Steuerrecht anzuerkennenden Krankheitskosten zählen u. a. Arzt- und Krankenhaushonorare sowie Aufwendungen für Medikamente. Kosten für eine alternative Behandlungstherapie oder homöopathische Präparate (Quantschnigg/Schuch, § 34 Tz 38 "Krankheitskosten"; Rz 902 LStR 2002) stellen dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn ihre…
…Gesamtgrad der Behinderung als Folge der Augenerkrankung zum Untersuchungszeitpunkt festgestellt. Laut herrschender Rechtsauffassung stellen Aufwendungen für Medikamente eine außergewöhnliche Belastung dar. Auf Kosten für eine alternative Behandlungstherapie trifft dies jedoch nur dann zu, wenn deren durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit entsprechend nachgewiesen wird (vgl…
…sind. Wie bereits ausgeführt, stellen Aufwendungen für Medikamente grundsätzlich eine außergewöhnliche Belastung dar. Auf Kosten für eine alternative Behandlungstherapie trifft dies jedoch nur dann zu, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen wird (vgl. UFS vom 24.5.2011, RV…
…sind. Wie bereits ausgeführt, stellen Aufwendungen für Medikamente grundsätzlich eine außergewöhnliche Belastung dar. Auf Kosten für eine alternative Behandlungstherapie trifft dies jedoch nur dann zu, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen wird (vgl. UFS vom 24.5.2011, RV…
…in X-Land sei angezeigt, welcher über einen speziellen Allergietest für rund 300 Lebensmittel verfügen wurde und die dafür nötigen Therapien durchführen könnte. Aufwendungen für alternative Behandlungstherapien sind allerdings - wie obig bereits dargelegt wurde - nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn die medizinische Notwendigkeit mittels…
…Zwangsläufigkeit des Entstehens iSd. § 34 Abs. 3 EStG 1988. Auch Kosten für alternative Behandlungstherapien können Kosten der Heilbehandlung und damit eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn ihre durch die Krankheit oder Behinderung bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit mittels ärztlicher Verordnung nachgewiesen wird (Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 11…
…der Kinderärztin Dr. S., bei der unsere Tochter schon seit Jahren in ständiger Behandlung ist, entschieden haben. Da diese altemative Behandlungstherapie, die unter strenger ärztlicher Aufsicht erfolgt, inzwischen eine auch aus schulmedizinischer Sicht anerkannte Heilmethode darstellt, wurde sie auch von der Kinderärztin empfohlen, ohne jedoch…
…Die besuchten Seminare wurden in erster Linie der Persönlichkeitsentwicklung und dem Stressmanagement dienen. Ausgaben für alternative Heilmethoden und Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal würden nur dann eine außergewöhnliche Belastung sein, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen oder die Kosten zumindest…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 12. Jänner 2009 betreffend Familienbeihilfe und Kindergeld ab März 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…günstigen Entwicklung einer Behinderung nicht erwiesen ist und die daher bei der medizinischen Behandlung nicht typischerweise anfallen. Dies trifft häufig auf Behandlungsformen aus der Alternativ- oder Naturmedizin zu. Wenn auch den Kosten für derartige Maßnahmen nicht von vornherein und in jedem Fall die Eignung als…
…am Merkmal der Zwangsläufigkeit. Dies trifft immer wieder auf Mittel bzw. Behandlungsformen aus dem Bereich der Außenseiter-, Komplementär-, Alternativ- bzw. Naturmedizin zu. Jedoch ist den durch solche Maßnahmen verursachten Kosten die Eignung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG nicht von vorne herein bzw…
…der Blutegeltherapie erreicht Fr. A ein positives Ergebnis." Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Jänner 2011 wies das Finanzamt Waldviertel die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 als unbegründet ab: "Aufwendungen für alternative Behandlungen (Blutegeltherapie, Tahitian Nonisaft) erfordern einen Nachweis für die medizinische Notwendigkeit, um als Kosten der…