…Reise voraus. Die beantragten Tagesgelder sowie Nächtigungskosten stehen im Zusammenhang mit Fahrten Wohnung -Arbeitsstätte und seien somit nicht als Werbungskosten gem. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 abzugsfähig. Diese Beurteilung ergebe sich aus den für die Lektorentätigkeiten übermittelten Lohnzettel gem. § 84 Abs. 1 EStG…
…dazu im Wesentlichen aus, fremdfinanzierte Rentenversicherungsmodelle seien konzeptionell auf das Anfallen hoher steuerlicher Verluste in der Anfangsphase ausgerichtet. Die der Rentenversicherung zuzuordnenden dem Grunde nach steuerlich abzugsfähigen Kosten führten zwangsläufig während der sich aus § 29 Z 1 EStG 1988 in Verbindung mit § 16 BewG 1955…
…das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt: "Bildet ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit, sind damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen abzugsfähig Eine Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, hat nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen…
…vom 12.4.1994, 91/14/0024 ist für diesen Sachverhalt nicht relevant, da dabei nicht über die Abzugsfähigkeit eines Arbeitsraum entschieden wurde. Die Aufwendungen für den Arbeitsraum stellen daher keine Werbungskosten dar." In der rechtzeitig erhobenen Berufung (Vorlageantrag) wurde ergänzend eingewendet, dass "sich das…
…nachzuweisen. In Beantwortung dieses Ersuchens wurden dem Finanzamt die angesprochenen Unterlagen im Postweg übermittelt. Das Finanzamt überprüfte laut Aktenlage die Werbungskosten und Sonderausgaben in Bezug auf die erfolgte Bezahlung und deren steuerliche Abzugsfähigkeit. Als Ergebnis dieser Ermittlungen hob das Finanzamt mit den Bescheiden vom 1…
…20 Abs. 1 Z. 2 lit. d EStG nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist (Sie verfügen praktisch ausschließlich über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die…
…Summe 16.927,57 € berechnet und im Jahr 2007 zur Anweisung gebracht worden. Die steuerliche Vertreterin ging von der vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen aufgrund betrieblicher Veranlassung aus und führte dazu aus: Die Betriebsprüfung habe Gesellschafter offensichtlich als beherrschenden Gesellschafter der Bw dem Kreis…
…an. Sie erklärt daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wurden mit Null angegeben. In der Erklärung beantragte sie u.a. Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulungskosten (KZ 722) in Höhe von 2.401 €, die als Werbungskosten zu berücksichtigen seien. Am 10…
…Jahr erfolgten Finanzierung von 75% der tatsächlichen Kosten für den behinderungsgerechten Umbau einer Wohnung und den Einbau eines ebenerdigen Bades und einer Küche im Gesamtumfang von 25.272,15 €, also von 18.954,00 € als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, wobei einerseits fraglich ist…
Nach der zutreffenden Ansicht des BFH ist freilich beispielsweise etwa auch die Errichtung einer neuen Küche bei einer behinderungsbedingt erforderlichen Neugestaltung einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (vgl. die bei Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. GL § 34 Anm. 12, zitierte Judikatur) und…
…abgegolten. 3. Unterhaltsleistungen für den (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) sind durch den Alleinverdienerabsetzbetrag abgegolten. 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf…
…6 EStG 1988 wird normiert, dass Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen und nur in Form von Pauschbeträgen (so genanntes "kleines" und "großes" Pendlerpauschale) als Werbungskosten abzugsfähig sind (VwGH 27.9.2000, 97/14/0033)…
…privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Wenn beispielsweise Seminarprogramme keine berufsspezifischen Inhalte erkennen lassen, sind diese nicht abzugsfähig. Auch aus dem Umstand, dass Kurse von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht werden, kann abgeleitet werden…
…des Steuerpflichtigen gehen (vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 4 Anm. 71). Bei einer familienhaften Mitarbeit ohne besondere vertragliche Verpflichtung sind die dadurch veranlassten Aufwendungen jedenfalls gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähig (VwGH 4.9.1992, 91/13/0196).
…die Gründe vollständig darzulegen, denen zufolge die beantragten Aufwendungen für Fahrten mit seinem Kraftfahrzeug von und nach F abzugsfähig sein sollten (Schreiben vom 9.3.2012). Er hat dazu (in seinem Antwortschreiben vom 3.4.2012) vorgetragen, dass sich die Geschäftsbeziehungen zu Kunden in C…
…insgesamt 66.683,22 € als Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG 1988 abzugsfähig sind. Diese Zahlungen wurden nach den vorliegenden Kassabelegen für Reparaturleistungen an beschädigten KfZ an eine Privatperson in Polen bezahlt. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass die strittigen Zahlungen mangels ausreichender Nachweisführung…
…wenn nicht der Steuerpflichitge selbst, sondern sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)partner (§ 106 Abs 3) Anspruch auf diese Beträge hat. Darüberhinaus seien Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden würden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung…
…Begründend wurde ausgeführt, dass Kosten für eine Studienreise, deren Gegenstand ein Mischprogramm sei, der privaten Lebensführung zuzuordnen und daher nicht abzugsfähig seien. Entscheidend für die Frage des Vorliegens eines Mischprogramms sei nicht eine Dienstfreistellung durch den Dienstgeber, sondern das Reiseprogramm. Dieses sowie die tatsächliche Reisedurchführung…
…der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben…
…für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Haushaltsaufwendungen oder Aufwendungen für die Lebensführung sind demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Lediglich unvermeidbare…