…wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Der VwGH stellt in seinem Erkenntnis vom 7.7.2011, 2007/15/0155, klar, dass § 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte erfasst, die nach Entstehung…
…wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruchs hat. Der VwGH stellt in seinem Erkenntnis vom 7.7.2011, 2007/15/0155, klar, dass § 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte erfasst, die nach Entstehung…
…wonach ein abgabenrelevantes Ereignis sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken müsse, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen sei) festhält, wird nämlich durch eine geänderte Rechtsprechung der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Steuerschuldentstehung abgabenrelevante Sachverhalt nicht…
…seien, durch die der in einem früher ergangenen Steuerbescheid erfasste Sachverhalt im Nachhinein verändert oder rückgängig gemacht werden habe können. Da in unserem Fall kein abgabenrelevantes Ereignis vorliege, das erst nach der Entstehung der Steuerschuld eingetreten sei und in der Vergangenheit in der Weise wirke…
…ergibt, fehlte bei Erlassung der bekämpften Bescheide das Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses, das - zielführend - für die intendierte Bescheidänderung gemäß § 295a BAO herangezogen werden konnte. Denn ein abgabenrelevantes Ereignis muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der…
…derselbe. Auch die Gesetzeslage habe sich nicht verändert. Anders sei lediglich die rechtliche Beurteilung. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO setze eine rückwirkende Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt voraus. Eine Abänderung der rechtlichen Beurteilung reiche für eine Anwendung des § 295a BAO nicht aus. Auch…
…Auflage, § 303 Tz 10). Ein abgabenrelevantes Ereignis muss sich "in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Steuerschuldentstehung abgabenrelevante Sachverhalt hat sich jedoch nicht verändert…
…Abgabenanspruches Rückwirkung zukommen kann. Das Ereignis muss nachträglich eintreten, da nur dann die Notwendigkeit zur Durchbrechung der Rechtskraft besteht. Das Ereignis darf bei Erlass des zu ändernden Bescheides noch nicht eingetreten sein. Nach der Rechtsprechung des VwGH erfasst § 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung…
…Abgabenanspruches haben". Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich also "in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu legen ist". (Beiser, § 295a BAO - Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit Auslegung, Ziel und Anwendungsbeispiele…
… 295a BAO, LexisNexis ARD Orac, 23ff). Nur abgabenrelevante Sachverhalte, die ... Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung (ex tunc; ex radice) berühren, werden von § 295a BAO erfasst (Beiser, § 295a BAO - Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit, ÖStZ 2005, 131). Die Regierungsvorlage zu…
…und müsse die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung eine steuerliche sein. Unter einem Ereignis mit Abgabenrelevanz sei jedenfalls jeder abgabenrechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Letztendlich werde das jeweilige Ereignis erst durch die steuerlichen Wirkungen determiniert, die es hervorbringen solle. Der abgabenrelevante Sachverhalt müsse sich also…
…Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. Dabei müssen materielle Abgabenvorschriften normieren, dass einem Ereignis rückwirkend Bedeutung zukommt (vgl. zB VwGH…
…insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt (vgl. zB VwGH 24.06.2010, 2006/15/0343). Nach der Rechtsprechung des VwGH erfasst § 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten…
…nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin an Hand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegen kann (vgl Ritz, BAO3, § 295a Tz 3f)." VwGH 25.06.2008, 2006/15/0085: "§ 295a BAO erfasst abgabenrelevante Sachverhalte…
…VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. § 295a BAO erfasst somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der…
…GS ad personam, Gesellschafterstellung an der Bw. ein. Der VwGH verweise in seinem Erkenntnis vom 25.6.2008, 2006/15/0085, bezüglich der Auslegung des abgabenrelevanten Sachverhaltes auf Beiser in Tanzer, "Die BAO im 21. Jahrhundert". Beiser beziehe in seiner Ausführung zu § 295a BAO insbesondere…
…GS ad personam, Gesellschafterstellung an der Bw. ein. Der VwGH verweise in seinem Erkenntnis vom 25.6.2008, 2006/15/0085, bezüglich der Auslegung des abgabenrelevanten Sachverhaltes auf Beiser in Tanzer, "Die BAO im 21. Jahrhundert". Beiser beziehe in seiner Ausführung zu § 295a BAO insbesondere…
…§ 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Mit dem AbgÄG 2003 wurde die Bestimmung des § 295a BAO mit Wirkung ab…
…Abgabenanspruches haben". Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich also "in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu legen ist". (Beiser, § 295a BAO - Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit Auslegung, Ziel und Anwendungsbeispiele…
…insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt (vgl. Ritz, BAO³, § 295a Tz 3 f, VwGH 02.09.2009, 2008/15/0065). § 295a BAO erfasst abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten…